Ergänzungen. (England.) 299
10. Sept. Eine Dep. des engl. Gesandten in Wien Lord Bloomfield berichtet Lord
16. ,
18..
Russel, Graf Rechberg hätte ihm erklärt, er habe sich nicht ohne Erfolg be-
müht, den Wortlaut der Bundesbeschlußfassung zu mildern, aber die Bundes-
gesetze zu ändern, das sei für Oesterreich und Preußen eine Unmöglichkeit.
Dänemark habe versprochen, den Herzogthümern keine Gesetze zu octroyiren
und wie habe es dieses Versprechen gehalten?
Eine Depesche Russels an den britischen Repräsentanten in Paris schildert
die Gefahr der Lage und stellt folgende seiner Meinung nach unumstößliche
vier Sätze auf:
„1) Dänemark ist Deutschland eine erschöpfende schriftliche Erklä-
rung über die Bedeutung der Ordonnanz vom 30. März für die Gesetze
und namentlich für die finanzielle Stellung der Herzogthümer Holstein und
Lauenburg schuldig. 2) Deutschland kann gerechter Weise keine Bundes-
exekution anordnen, um die Einführung einer Dänemark, Schleswig, Holstein
und Lauenburg gemeinsamen Verfassung zu fordern oder zu verhindern.
3) Die Angelegenheiten Schleswigs können zwischen Deutschland und Däne-
mark nur als eine internationale Angelegenheit behandelt werden. 4) Als
eine Sache von internationaler Bedeutung ist zu wünschen, daß Deutschland
mit Genauigkeit angebe, welche Rechte es für die deutschen Einwohner Schleswigs
in Anspruch nimmt, und in welcher Weise Dänemark die zu Gunsten der Deutschen
übernommenen Verbindlichkeiten nach der Meinung des deutschen Bundestags ver-
letzt hat.. Wenn die Regierung des Kaisers der Franzosen der Meinung ist, daß
ein britisches und französisches Anerbieten guter Dienste irgend
einen Nutzen verspricht, so wäre J. Maj. Regierung zu einer solchen Politik
bereit. Sollte jedoch die französische Regierung einen solchen Schritt für
wahrscheinlich fruchtlos halten, so könnten die zwei Mächte den Regierungen
von Oesterreich und Preußen und dem deutschen Bunde die Erinnerung zu-
rufen, daß irgend ein von ihnen unternommener Schritt, der die Integrität
und Unabhängigkeit Dänemarks schwächen kann, dem Vertrage vom 8. Mai
1852 zuwiderlaufen würde.“"
Der engl. Vertreter -in Paris meldet Russel, daß die franz. Regierung
seinen Vorschlag vom 16. Sept. ablehne. Hr. Drouyn de Lhuys billige zwar
alle vier Punkte Lord Russels, aber er sage, daß er von einem förmlichen
Schritt sich keinen Vortheil verspreche. Das Anerbieten guter Dienste wäre
nutzlos. Der zweite vorgeschlagene Schritt (die Mahnung an den Vertrag
von 1852) wäre großentheile der von England und Frankreich in der pol-
nischen Frage befolgten Politik analog. Er habe keine Lust (und er gestand
osfen, daß er es dem Kaiser sagen werde), Fran kreich in dieselbe Stel-
lung gegenüber Deutschland wie gegenüber Rußland zu brin-
gen... .Wollte man an die deutschen Mächte eine solche Mahnung wie an
Rußland richten, so müßte man bereit sein, weiter zu gehen und
eine Handlungsweise zu ergreifen, die der Würde zweier
Großmächte angemessener wäre 2c. Schließlich habe der französische
Minister gesagt, daß Frankreich sich völlig freie Hand lassen wolle.
10. Dec. Eine Depesche des engl. Gesandten in Wien Lord Bloomfield zeigt dem
12.,
Grafen Russel an, daß Graf Rechberg ihn über etwaige, bei der „Bundes-
erecution in Holstein zu befürchtenden Insurrectionsversuche, bez. wegen Be-
seitigung der Autorität des König-Herzogs (soweit solche nicht durch die Exe-
cutionsordnung bedingt sei) beruhigt habe. Graf Rechberg fügte hinzu, daß
er für die Disciplin der österreichischen, keineswegs aber der sächsischen
und hannöverischen Truppen einstehen könne, und daß, um Fraternisirungen
zwischen den österreichischen Truppen und den Holsteinern zu verhüten, haupt-
sächlich ungarische und polnische Regimenter nach Holstein gesandt werden sollten.
Dep. des in außerordentlicher Mission nach Berlin und Kopenhagen ge-
sandten Lord Wodehouse an Lord Russel aus Berlin: «-
„Ich bin gestern Abend hier angekommen und habe heute im Ministerium