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Ergänzungen. (England.)
absorbirt werden wird. Diese Verfassung ist, wie man sich erinnern muß,
nicht dem Landtag von Schleswig vorgelegt und in einer Versammlung votirt
worden, in welcher nur elf Vertreter Schleswigs zugegen waren, von denen
7 für und 4 gegen die neue Verfassung stimmten. Die neue Verfassung also,
der die erforderliche Sanction des Herzogthums Schleswigs fehlt, und die den
Verbindlichkeiten der dänischen Krone widerstreitet, sollte, insoweit sie sich auf
Schleswig bezieht, zurückgenommen werden. Wie dies geschehen soll, das
haben der König, seine Minister und sein Parlament zu entscheiden. Es ist
der Wunsch der Regierung J. Maj., daß es in der dem Character und der
Würde Dänemarks als eines freien und unabhängigen Staats angemessensten
Weise geschehen möge.“
19. Dec. Eine Depesche des Lord Wodehouse aus Kopenhagen berichtet über seine
20.
21.
erste Unterredung mit dem franz. General Fleury, der eine der seinigen
ähnliche Sendung hatte: „Der General sagte, J. Maj. Gesandter in Paris
habe ihm meine Instructionen gezeigt, und er wolle mir sogleich sagen, er
habe, den Auftrag vom Kaiser, sich an keiner Unterhandlung in Kopenhagen
zu betheiligen, sondern der dänischen Regierung ausdrücklich zu erklären, daß,
wenn Dänemark in Krieg mit Deutschland gerathen sollte,
Frankreich ihm nicht zu Hilfe kommen würde, und in allgemeinen
Ausdrücken zur Mäßigung und zu Concessionen an Deutschland zu rathen.“
Hierauf theilte Lord Wodehouse dem General mit, daß er den Auftrag habe,
der dänischen Regierung die Aufhebung der November-Verfassung dringend
anzurathen, und Rragte, ob er sich ihm darin anschließen würde. Vorher hatte
er bei Herrn v. Ewers, dem russischen Gesandten, angefragt und nachher auch
den schwedischen Gesandten, den Grafen Hamilton, eingeladen, eine in jenem
Sinne gefaßte identische Note an die dänische Regierung mit zu unter-
zeichnen. Graf Hamilton lehnte dieses ab, was von seiner Regierung gut-
geheißen wurde; die russische und die französische Regierung erlaubten
au 3 ihren Vertretern, sich dem Schritte des Lord Wodehouse anzu-
ießen.
Lord Wodehouse erhält von Earl Russel die Weisung, der dänischen Regie-
rung zu erklären, „daß die Zurücknahme der November-Verfassung, so weit
| Schleswig betrifft, unumgänglich sei, und daß die dänische Regierung öf-
entlich irgend ein Unterpfand für die Zurücknahme geben sollte."
„ Unterredung zwischen Lord Wodehouse und Hrn. v. Ewers mit Hrn. Hall,
die zum Rücktritt des dänischen Premiers fübrt
Lord Wodehouse sagte Hrn. Hall, er habe der dänischen Regierung den
Rath zu ertheilen, Maßregeln zu treffen, damit die neue Verfassung nicht
auf Schleswig angewandt werde. J. Majestät Regierung Zweck sei es, den
Weg zu neuen Unterhandlungen mit Deutschland zu eröffnen, und da Oester-
rech und Preußen auf Unterhandlungen nicht eingehen wollten, so lange die
neue Verfassung fortbestehe, so müsse man vorerst dieses Hinderniß beseitigen.
Herr v. Ewers gab denselben Rath. Herr Hall läugnete, daß Dänemark
seine Verbindlichkeiten gegen Deutschland durch die neue Verfassung breche,
und wollte wissen, was Dänemark durch die Befolgung des englischen Rathes
gewinnen würde. Sei der geringste Grund vorhanden, anzunehmen, daß die
Zurücknahme der Verfassung Deutschland befriedigen würde? Und würde dieses
Zugeständniß nicht das Vorspiel fernerer Forderungen sein? Er habe selbst
keinen innigeren Wunsch, als die streitigen Fragen einer Conferenz der Mächte,
welche den Vertrag unterzeichnet haben, vorgelegt zu sehen; aber welche Bürg-
schaft habe die dänische Regierung dafür, daß die Angelegenheit, nach Befol-
gung des englischen Nathes, vor eine Conferenz kommen werde? Dänemark
sei gern bereit, an dem vom Kaiser der Franzosen vorgeschlagenen Congresse
Theil zu nehmen, aber England habe den Congreß-Vorschlag abgelehnt, und
Frankreich wolle anderswo als auf dem Congresse nicht unterhandeln. Lord
Wodehouse ersuchte darauf Herrn Hall, die Wichtigkeit der Situgtion