Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

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Januar bis März 1864. 317 
Jan. (Frankreich). Adreßdebatte des gesetzgebenden Körpers. 
Das Amendement der Opposition gegen die Fortdauer der Sicher- 
heitsgesetze wird mit 203 gegen 35 Stimmen verworfen. 
„ (Rußland). Ein kaiserl. Ukas verfügt die Einführung von 
Provinzial= und Kreisvertretungen mit Ausnahme der sog. west- 
lichen Gouvernements (Litthauen), der baltischen Provinzen, Arch- 
angels, Astrachans und Bessarabiens. 
„(NRußland). Gen. Murawiew ordnet in Litthauen die Ein- 
führung von Volksschulen zu Gunsten der russischen Sprache an. 
„ (Italien). Circular der Regierung gegen die Bestrebungen 
der Actionspartei. 
„ (Bundestag). Die Bundesversammlung genehmigt die vom 
Bundesgeneral Hake in Holstein erfolgte Ablehnung der ihm von 
Seite der preußischen Regierung gemachten Zumuthung, sich ohne 
weiteres unter das Obercommando des Feldmarschalls Wrangel zu 
stellen. Oesterreich und Preußen wiederholen ihre beruhigenden 
Erklärungen vom 19. d. M. Die Bundesversammlung genehmigt 
die Vereinigung der bisherigen österreichischen und preußischen Re- 
servetruppen in Holstein mit der österr.-preuß. Armee gegen Dä- 
nemark „wogegen selbstverständlich der Antrag auf Berufung an- 
derweiter Reserven für den Bedürfnißfall vorbehalten bleibt"“ 
und ertheilt den Bundescommissären in Holstein neue Instruktionen: 
„Wenn die hohe Bundesversammlung zur Zeit nicht für angemessen er- 
achtet hat, zu Maßnahmen in Bezug auf das Herzogthum Schleswig zu 
schreiten, so kann sie sich doch im Hinblick auf Art. XIVI der Wiener Schluß- 
acte nicht veranlaßt sehen, denjenigen Entschließungen entgegen zutreten, 
welche die höchsten Regierungen von Oesterreich und Preußen in ihrer Eigen- 
schaft als europäische Mächte in Bezug auf das nicht zum Bunde gehörige 
Herzogthum Schleswig fassen zu müssen glauben, vorausgesetzt, daß sie 
den Rechten des Bundes und dem Vollzuge der Bundesbeschlüsse und Anord- 
nungen desselben in Bezug auf die Herzogthümer Holstein und Lauenburg 
in keiner Weise zu nahe treten. Diese Voraussetzung findet in der 
Erklärung der beiden höchsten Regierungen vom 19. d. M. ihre Anerkennung 
und die Garantie ihrer Einhaltung bei der nicht zu vermeidenden Betretung 
Holsteins durch die nach Schleswig bestimmten österreichischen und preußischen 
Truppen. Es wird daher bei dem Durchmarsch der genannten Truppen 
weder die in Ihren Händen ruhende Regierungsgewalt noch die bisherige 
rechtliche und thatsächliche Stellung des Commandirenden Generallieutenants 
v. Hake und der ihm untergebenen Bundestruppen irgend eine Beeinträchti- 
gung oder Hemmung erleiden. Ebenso ist es selbstverständlich, daß eine 
bleibende Besetzung holsteinischer „Gebiete den Bundestrup- 
pen allein vorbehalten bleibt. 
„ (Preußen). Zweitägige Debatte des Abg.-Hauses über die 
Anleihe. Dieselbe wird mit 275 gegen 54 Stimmen (der feu- 
dalen und des größern Theils der katholischen Fraction) verworfen 
und nach dem Antrage von Schultze-Delitzsch mit großer Mehrheit 
die Erklärung beschlossen: 
„In Erwägung, daß Preußen gemeinsam mit Oesterreich am Bunde er- 
klärte, es werde sich dem Bundesbeschlusse vom 14. ds. widersetzen, die
	        
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