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Januar bis März 1864. 327
werfen und daß nicht durch ganz besondere Umstände deren Entfer-
nung nothwendig gemacht wird. Alle Beamten, welche diese Verpflichtung
einzugehen bereit sind, haben, so lange sie derselben treu bleiben und nicht
sonst durch dienstliches oder außerdienstliches Verhalten zu ihrer Entfernung
aus dem Amte Anlaß geben, auf Schutz und Unterstützung in ihrer
Amtsführung durchaus zu rechnen, und es ist Vorkehrung getroffen, daß Be-
drohungen der Beamten durch irregeleitete Massen, durch welche jene
an einzelnen Orten zum Verlassen ihrer Aemter veranlaßt worden sind, sich
nicht wiederholen. Gegen die strafbaren Urheber und Theilnehmer solcher Ex-
cesse wird unnachsichtlich mit allen zu Gebote stehenden Mitteln eingeschritten
werden. Die Gleichzeitigkeit der mit strafbaren Ausschreitungen ver-
bundenen politlschen Kundgebungen an mehreren Orten des süd-
lichen Theiles des Herzogthums Schleswig und die Gemeinsamkeit der Rich-
tung, in welcher dieselben erfolgt sind, erhöht die Nothwendigkeit folgender,
bei der augenblicklichen Lage der Dinge in militärischer und politischer Be-
ziehung gebotenen Anordnungen: 1) Politische Vereine, und insbeson-
dere solche, welche unter einander oder mit auswärtigen Vereinen in Verbin-
dung stehen, sind nicht zu dulden. 2) Oeffentliche Demonstratio-
nen und Kundgebungen politischer Art, von welcher Partei sie auch ausgehen
mögen, sind unbedingt zu verhindern. Insbesondere darf unter
keiner Bedingung der Entscheidung der Successionsfrage that-
sächlich irgendwie vorgegriffen werden.“" "3
. Febr. (Dänemark). Die Proclamation des Königs vom 6. d. M.
wird in gemilderter Fassung nochmals erlassen.
(Bundestag) Die vereinigten Ausschüsse „sehen sich veran-
laßt, den Bundes-Commissären in Holstein dringend zu empfehlen,
den Bedürfnissen der in Schleswig operirenden alliü#rrten Armee und
der dorthin nachrückenden Truppen in Bezug auf Transportmittel
2c. 2c. nach Möglichkeit zu entsprechen.“
(Schleswig). Wrangel erklärt dem Bundesgeneral Hake, daß
es „für die Sicherheit und Freiheit der Kriegsoperationen für ihn
von zwingender Nothwendigkeit werde,“ Atona, Neumünster und
Kiel mit 4 Bataillonen zu besetzen und hofft die dießfälligen An-
ordnungen von der „so oft gezeigten Willfährigkeit“ des Bundes-
generals. ·
„ (Dänemark). Beide Häuser des Reichstags beschließen eine
ermunternde Ansprache an die Armee.
[(Oldenburg). Die Regierung lehnt den Wunsch des Landtags,
sich am schleswig-holsteinischen Anlehen mit 100,000 Thalern zu
betheiligen, unumwunden ab.
(Schleswig). In Apenrade wird Herzog Friedrich als Lan-
desherr proclamirt. « -
,,(Dänemark).DerKönigkehrtvon Sonderburg nach Kopen-
hagen zurück.
„ (Oesterreich). Beide Häuser des Reichsraths nehmen die
Vorschläge der gemischten Commission behufs Ausgleichung der zwi—
schen beiden Häusern bestehenden Differenzen über eine Reihe von
Ansätzen des Budgets für 1864 an und ermöglichen so das con-
stitutionelle Zustandekommen desselben.