Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

Zanuar bis März 1864. 337 
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27. Febr. (Frankreich) macht seine Theilnahme an einer Conferenz vor- 
28., 
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läufig von derjenigen Dänemarks und des deutschen Bundes abhängig. 
Circulardepesche: „.. Wir haben Grund zur Annahme, daß die Cabi- 
nette von Wien und Berlin der Idee dieser saerhun ihre Zustimmung zu erthei- 
len geneigt sind. Wir glauben außerdem zu wissen, daß der österr. Hof fortwäh- 
rend noch den Vertrag von 1852 als die Basis für ein neueres Ueberein- 
kommen ansieht. Das Princip der Integrität der dänischen Monarchie wurde 
in den identischen Erklärungen der beiden deutschen Höfe vom 31. Jan. an- 
erkannt und, nach den formellen Versicherungen des österreichischen Cabinets, 
unter den Schutz Curopa's gestellt. Die Feindseligkeiten haben die Stipu- 
lationen, welche Oesterreich und Preußen nicht allein mit Dänemark, sondern 
auch mit mehreren andern Mächten binden, nicht außer Kraft gesetzt. Oester- 
reich fordert seine Actionsfreiheit nur in Bezug auf die von 1851 bis 1852 
zwischen Dänemark und Deutschland zu Stande gekommene Transaction über 
die Stellung der Herzogthümer in der Monarchie, und die ehemaligen Be- 
ziehungen zwischen Schleswig und Holstein. Nichts veranlaßt uns, voraus- 
zusetzen, daß die Anschauungsweise des preußischen Cabinets eine abweichende 
sei; allein es kommt jetzt noch darauf an, zu wissen, wie die dänische Re- 
gierung und der deutsche Bund den englischen Vorschlag aufnehmen werden.“ 
(England) erklärt die von Dänemark gestellten Bedingungen 
für seinen Eintritt in eine Conferenz für nicht annehmbar und 
acceptirt eine weitere Frist für seine endgültige Entscheidung. 
(Bayern). Landesversammlung in Erlangen. Dieselbe be- 
schließt einstimmig zu erklären: 
1) Schleswig-Holstein als selbständiges deutsches Land von seinem recht- 
mäßigen Herzog Friedrich VIII. regiert, ist die von dem Rechte des schleswig- 
holsteinischen Volkes, sowie von der Ehre und den Interessen Deutschlands 
gebotene Lösung des deutsch-dänischen Streites; jede andere ist unrecht und 
unwürdig; 2) da die bisherigen Schritte der bayerischen Regierung 
zur Verwirklichung der in dem königlichen Erlaß vom 17. Dec. 1863 unter 
der Zustimmung des gesammten bayerischen Volkes verkündeten Politik sich 
unzureichend gezeigt haben, so bedauern wir tief, daß die klar vorgezeichnete 
Bahn zu fester Einigung der reindeutschen Staaten bisher nicht mit Energie 
eingeschlagen worden ist, und wir erwarten, daß durch sofortige Einberufung des 
bayerischen Landtags und durch Aufbietung der bayerischen Heereskraft dem 
vollen Ernste der gegenwärtigen Lage entsprochen werde; 3) auch jetzt noch, 
dessen sind wir gewiß, bedarf es nur der Erfüllung der nationalen Pflicht, 
der Beharrlichkeit, eines unverzagten nachhaltigen Handelns von Seite des 
deutschen Volks und jener Regierungen, welche sich der nationalen Sache treu 
bewiesen haben, und insbesondere eines offenen Vertrauens der letzteren zu dem 
Opfermuth der deutschen Nation und ihrer einzelnen Stämme, um die schles- 
wig-holsteinische Sache und damit Deutschlands Ehren= und Lebensfrage der 
nationalen und rechtmäßigen Löfung siegreich entgegenzuführen.“ . 
(Baden). Die Stadt Pforzheim richtet eine Petition an die 
II. Kammer „die Regierung um alsbaldige Vorlage eines Gesetzes 
über die Wehrbarmachung desjenigen Theils der waffenfähigen Be— 
völkerung Vadens zu ersuchen, welcher nicht schon zu dem bestehen— 
den großh. Armeecorps beigezogen ist“ und ladet alle Gemeinden 
des Landes zum Beitritt ein. 
(Dänemark). General de Meza wird vom König auf das be- 
stimmte Verlangen des Ministeriums vom Oberbefehl der activen 
Armee definitiv entlassen und Gen. v. Gerlach an seine Stelle ernannt. 
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