Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

358 Der Vertrag von Condon. 
aus eigenem Antriebe eine Stellung bereitet hat, die auch von den nichtdeut- 
schen Großmächten als selbstverschuldet betrachtet wird, so kann man es, denken 
wir, nur als gerecht ansehen, daß Dänemark, wenn cs die selbstgeschaffenen 
Schwierigkeiten nicht hinwegräumen kann, uns gestatte, die vertragswidrigen 
olgen desselben dürch unsere Besetzung des Herzogthums Schleswig zu be- 
Fasgen Sollte Däuemark dieser Besetzung mit Waffengewalt 
entgegen treten, so werden militärische Operationen stattfinden müssen, 
deren Felgen auf die weitere Entwickelung der deutsch-dänischen Beziehungen 
einen um so bedenklicheren Einfluß üben dürften, als die zwischen den 
beiden Ländern bestehenden Verträge dann aufhören würden, 
in Kraft zu sein. Erst von jenem Augenblicke an würde die Integri- 
tät der dänischen Monarchie eine Frage werden, die eine Lösung 
heischt.. 
II. 
Der Vertrag von London 
vom 8. Mai 1852.“) 
Im Namen der heiligen und untheilbaren Dreieinigkeit. 
Ihre Majestät die Königin des vereinigten Königreichs von Groß- 
britannien und Irland, Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich, König 
von Ungarn und Böhmen, der Prinz-Präsident der französischen Republik, 
Se. Majestät der König von Preußen, Se. Majestät der Kaiser von Ruß- 
land und Se. Majestät der König von Schweden und Norwegen haben, 
in Erwägung ziehend, daß bie Erhaltung der Integrität der dänischen 
Monarchie, als verknüpst mit den allgemeinen Interessen des Gleichge- 
wichts der Mächte in Europa, von hoher Wichtigkeit ist für die Erhaltung 
des Friedens und daß eine Combination, durch welche die Nachfolge in 
  
*) Sowohl der Londoner Vertrag, als die diplomatischen Depeschen, welche 
die Vereinbarungen zwischen Dänemark und Deutschland von 1851—52 
— auf welche sich Dänemark jetzt zu stützen sucht, nachdem es in den langwierigen 
Unterhandlungen mit dem deutschen Bunde seit 1855 sich denselben auf jede Weise 
zu entziehen und am Ende die „tractatmäßige“ Verbindlichkeit desselben geradezu in 
Abrede gestellt hatte — finden sich vollständig und ihrem ganzen Wortlaute nach in 
Ghillany diplomatisches Handbuch. Sammlung der wichtigsten 
europöischen Friedensschlüsse, Congreßacten unb sonstigen Staatsurkunden vom 
westphälischen Frieden bis auf die neueste Zeit. Mit kurzen geschicht- 
lichen Einleitungen. 2 Bände. Nördlingen 1855.
	        
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