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gleichzeitig mit den Verhandlungen über die Erneuerung des Zoll-
vereins würden eröffnet werden.
„ . . . Sollte es nicht gelingen, hierüber, oder über die an Oesterreich zu er-
theilende vorläufige Antwort eine Uebereinstimmung zu erzielen, so würde
nur erübrigen, daß wenigstens diejenigen Regierungen, welche bezüglich der
Erneuerung des Zollvereinsvertrags und der weiteren Verhandlungen mit
Oesterreich im wesentlichen übereinstimmen, sich bezüglich ihres weiteren ge-
meinschaftlichen Verfahrens in beiden Richtungen verständigen.“
27. Apr. (Hannover). Der König lehnt es ab, die Deputation der
Celler Versammlung zu empfangen.
29. ,, (Bayern). Allgemeine Landtagswahlen. Die große Mehrheit
der Gewählten gehört der ministeriellen und großdeutschen Partei
an. Die Fortschrittspartei bleibt in entschiedener Minderheit. Hef-
tiger Wahlkampf in Nürnberg.
,, ,, (Hannover). Eine königl. Verordnung beruft eine Vorsynode
ein. Dieselbe soll aus 24 von den Geistlichen zu wählenden geist-
lichen, 24 von den Kirchengemeinden zu wählenden weltlichen und
16 vom König zu ernennenden Mitgliedern, Geistliche und Welt-
liche in gleicher Zahl, bestehen.
30. ,, (Holstein). Nachdem zahlreiche Versammlungen in Kiel, Rends-
burg, Altona, Itzehoe, Hamburg cc. gegen die dänische Maßregel
vom 30. April? protestirt haben, erinnert die Regierung daran, daß
nach der bestehenden Verfassung alle und jede Abhaltung politischer
Versammlungen unerlaubt sei und droht mit unnachsichtlicher Strenge.
,, ,, (Bundestag). Oldenburg trägt darauf an, daß der Bund sich
von den Vereinbarungen mit Dänemark von 1851/52 förmlich lossage,
„nachdem die königl.-herzogl. Regierung dieselbe unerfüllt gelassen
und thatsächlich verletzt, da sie ferner den tractatmäßigen Charakter
der dadurch eingegangenen Verpflichtungen in der an die Regie-
rungen von Oesterreich und Preußen gerichteten Noten vom 6. Nov.
v. J. in Abrede gestellt und sich sogar von denselben durch die
Bekanntmachung vom 30. März d. J. im Prinzip losgesagt hat.“
5. Mai. (Braunschweig). Die Regierung lehnt eine Petition des
Braunschweiger Bürgervereins um Einberufung einer Landessynode ab.
8. ,, (Hessen-Darmstadt). Die II. Kammer beendigt ihre Ver-
handlungen über den Entwurf eines Kirchengesetzes und erklärt schließ-
lich nach sechsstündiger Debatte mit allen gegen 4 Stimmen:
„daß die ohne ständische Zustimmung zwischen der großh. Regierung und
dem Bischofe von Mainz unter dem 23. August abgeschlossene vorläufige
Uebereinkunft rechtsungültig ist, da sie Bestimmungen enthält, welche der
Verfassung, den Gesetzen und Verordnungen, sowie dem seitherigen Rechts-
bestande im Großherzogthum widersprechen. Die Kammer erklärt, daß die
Uebereinkunft keine Wirksamkeit äußern darf, und verwahrt sich auf das Ent-
schiedenste gegen jede etwa beabsichtigte fernere Anwendung dieser Uebereinkunft
als einen Bruch der Verfassung.“
9. ,, (Baden). Die lI. Kammer beendigt die Berathung des von
der Regierung ihr vorgelegten Entwurfs einer neuen Verwaltungs-