Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

Deutschland. 35 
gleichzeitig mit den Verhandlungen über die Erneuerung des Zoll- 
vereins würden eröffnet werden. 
    „ . . . Sollte es nicht gelingen, hierüber, oder über die an Oesterreich zu er- 
theilende vorläufige Antwort eine Uebereinstimmung zu erzielen, so würde 
nur erübrigen, daß wenigstens diejenigen Regierungen, welche bezüglich der 
Erneuerung des Zollvereinsvertrags und der weiteren Verhandlungen mit 
Oesterreich im wesentlichen übereinstimmen, sich bezüglich ihres weiteren ge- 
meinschaftlichen Verfahrens in beiden Richtungen verständigen.“ 
27. Apr. (Hannover). Der König lehnt es ab, die Deputation der 
 
 
 
 
 
 
 
 
Celler Versammlung zu empfangen. 
29.  ,,  (Bayern). Allgemeine Landtagswahlen. Die große Mehrheit 
der Gewählten gehört der ministeriellen und großdeutschen Partei 
an. Die Fortschrittspartei bleibt in entschiedener Minderheit. Hef- 
tiger Wahlkampf in Nürnberg. 
,,   ,, (Hannover). Eine königl. Verordnung beruft eine Vorsynode 
ein. Dieselbe soll aus 24 von den Geistlichen zu wählenden geist- 
lichen, 24 von den Kirchengemeinden zu wählenden weltlichen und 
16 vom König zu ernennenden Mitgliedern, Geistliche und Welt- 
liche in gleicher Zahl, bestehen. 
30.   ,,  (Holstein). Nachdem zahlreiche Versammlungen in Kiel, Rends- 
burg, Altona, Itzehoe, Hamburg cc. gegen die dänische Maßregel 
vom 30. April? protestirt haben, erinnert die Regierung daran, daß 
nach der bestehenden Verfassung alle und jede Abhaltung politischer 
Versammlungen unerlaubt sei und droht mit unnachsichtlicher Strenge. 
,,   ,, (Bundestag). Oldenburg trägt darauf an, daß der Bund sich 
von den Vereinbarungen mit Dänemark von 1851/52 förmlich lossage, 
„nachdem die königl.-herzogl. Regierung dieselbe unerfüllt gelassen 
und thatsächlich verletzt, da sie ferner den tractatmäßigen Charakter 
der dadurch eingegangenen Verpflichtungen in der an die Regie- 
rungen von Oesterreich und Preußen gerichteten Noten vom 6. Nov. 
v. J. in Abrede gestellt und sich sogar von denselben durch die 
Bekanntmachung vom 30. März d. J. im Prinzip losgesagt hat.“ 
5. Mai. (Braunschweig). Die Regierung lehnt eine Petition des 
 
 
 
 
Braunschweiger Bürgervereins um Einberufung einer Landessynode ab. 
8.  ,, (Hessen-Darmstadt). Die II. Kammer beendigt ihre Ver- 
handlungen über den Entwurf eines Kirchengesetzes und erklärt schließ- 
lich nach sechsstündiger Debatte mit allen gegen 4 Stimmen: 
„daß die ohne ständische Zustimmung zwischen der großh. Regierung und 
dem Bischofe von Mainz unter dem 23. August abgeschlossene vorläufige 
Uebereinkunft rechtsungültig ist, da sie Bestimmungen enthält, welche der 
Verfassung, den Gesetzen und Verordnungen, sowie dem seitherigen Rechts- 
bestande im Großherzogthum widersprechen. Die Kammer erklärt, daß die 
Uebereinkunft keine Wirksamkeit äußern darf, und verwahrt sich auf das Ent- 
schiedenste gegen jede etwa beabsichtigte fernere Anwendung dieser Uebereinkunft 
als einen Bruch der Verfassung.“ 
9.   ,,  (Baden). Die lI. Kammer beendigt die Berathung des von 
der Regierung ihr vorgelegten Entwurfs einer neuen Verwaltungs- 

	        
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