Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

390 Uebersicht der Ereignisse des Sahrts 1863. 
Daush-Slimmen gefaßter Beschluß erforderlich sein sollte, die Frage, ob der 
Bund sich an dem Kriege eines seiner Glieder, das zugleich außerhalb 
des Bundesgebietes Besitzungen habe, betheiligen wolle, mit einfacher 
Stimmenmehrheit sollte entschieden werden können. 
Bevor noch der Congreß zur Detailberathung dieses Enlwurfes 
schritt, trat am 21. August der sogenannte Abgeordnetentag ebenfalls 
in Frankfurt zusammen, um sich über denselben auszusprechen. Mehr als 
300 Mitglieder der Ständeversammlungen der verschicdenen deutschen 
Staaten, Oesterreich allein ausgenommen, fanden sich dazu ein. Obgleich 
ohne Mandat für diesen Zweck mochte die Versammlung doch mit Fug 
als die Vertretung nicht der Gesammtheit aber doch eines großen Theils, 
vielleicht der überwiegenden Mehrheit der Nation betrachtet werden und 
ihr Beschluß mußte daher als ein schwerwiegendes Moment in die Wag- 
schaale fallen. Einstimmig ging derselbe dahin, daß die Versammlung 
zwar „nur von einer bundesstaatlichen Einheit, wie sie in der Reichsver- 
„fassung von 1849 rechtlichen Ausdruck gefunden habe, die volle Befrie- 
„digung der Bedürfnisse der Nation hoffe“, daß sie indeß „der innern Krisis 
„und den äußeren Fragen gegenüber nicht in der Lage sei, zu Oesterreichs 
„Entwurf sich lediglich verneinend zu verhalten;“ sie glaube aber eine 
Reihe von Einzelbestimmungen der Reformacte, insbesondere die Zusammen- 
setzung und die Competenz der Delegirtenvertretung für „höchst bedenklich“ 
und die Bildung einer von der Nation erwählten Vertretung als „uner- 
läßliche Vorbedingung des Gelingens“ bezeichnen zu müssen, indem unter 
allen Umständen eine endliche Lösung der deutschen Frage nicht ven einem 
einseitigen Vorgehen der Regierung zu erwarten sei, sondern nur von der 
Zustimmung einer nach Norm der Bundesbeschlüsse vom 30. März und 
7. April 1848 zu berufenden Nationalvertretung. 
Am folgenden Tage begann der Fürstencongreß die Berathung des 
Entwurfs. Der Kaiser führte den Vorsitz und leitete die Verhandlungen. 
In einem besondern Promemoria an die sämmtlichen Theilnehmer des 
Congresses suchte Oesterreich zum Voraus den Grundsatz festzustellen, daß 
Abänderungsanträge wenigstens nicht gegen „das System und die leiten- 
den Gedanken“ seines Entwurfes gerichtet sein dürften und seinem Wunsche 
Eingang zu verschaffen, daß die Fürsten nur über die Hauptpunkte Be- 
schluß faßten und daß es bezüglich derjenigen Bestimmungen, über welche 
sein anderweitiges Einverständniß zu Stande kommen sollte, bei der Fas- 
kung des österreichischen Entwurfs sein Bewenden haben sollte. Gegen
	        
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