Uebersicht der Ereignisse des Lahres 1863. 401
von 1851—52 gegründeten Rechte und Ansprüche zunächst Holsteins,
dann auch Schleswigs entsponnen, der sich auf die unerquicklichste Weise
durch die letzten- 12 Jahre hindurchschleppte, ohne zu irgend einem
Resultate zu führen. Wie ein Aal wand sich Dänemark Deutschland
gegenüber, um seinem gegebenen Worte zu entschlüpfen, während es in den
Herzogthümern selbst alle Mittel der Gewalt in Bewegung setzte, um sie
seinem Willen zu beugen. Mehr als einmal beschloß der Bund Erecution
in Holstein, aber jedesmal ging er wieder zurück und setzte sie vorerst
wieder aus, sobald Dänemark auch nur eine kleine Concession und selbst
diese nur scheinbar zu machen versprach. Wo es nur möglich war, sprach
sich die öffentliche Meinung in Deutschland laut und energisch zu Gunsten
der schwer gekränkten Rechte nicht bloß Holsteins, sondern auch Schleswigs
aus, ohne jedoch einen wesentlichen Einfluß auf die der ganzen Angelegen-
heit in ihrer Mehrheit nur wenig geneigte Bundesversammlung in Frank-
furt ausüben zu können. Die Widerstandskraft der Herzogthümer mußte
endlich, so dachte Dänemark, erlahmen, die öffentliche Meinung in Deutsch-
land selbst ermüden. Schritt für Schritt kam Dänemark seinem Ziele näher
und wenn es darauf verzichten mußte, Holstein in eine gänz zum Vortheile
des Königreichs ausgedachte Gesammtstaatsverfassung hineinzuzwängen, so ge-
schah es doch nur, um dagegen Schleswig desto fester zu fassen und in dieser
oder jener Form factisch dem Königreich zu incorporiren. Die Gesammtstaats-
partei hatte in Kopenhagen längst der eiderdänischen weichen müssen: ihr
gehörte das Ministerium Hall, ihr die große Mehrheit sowohl des däni-
schen Reichstags als des nur noch für das Königreich und Schleswig be-
stehenden Reichsraths an. Alles schien endlich den Dänen zu einem ent-
scheidenden Schlage reif zu sein. Im Frühjahr siel er zuerst gegen Holstein,
im Spätherbst gegen Schleswig: am 30. März wurde durch eine könig-
liche Bekanntmachung ohne Zustimmung der Stände und gegen ihren
Willen Holstein aus der Gesammtheit ausgeschieden, so weit dieß dem
dänischen Interesse diente, und am 13. November vom sog. Rumpfreichs-
rath eine neue Verfassung für Dänemark-Schleswig, die dieses factisch
in jenes incorporirte, angenommen. Zwei Tage später starb König Fried-
rich, noch bevor er Zeit hatte, den Beschlüssen des Reichsraths seine Sanction
zu ertheilen. Auch ohne dieses unerwartete Ereigniß hätte es nach jenen
Vorgängen zu einem Bruche mit Deutschland kommen müssen. Nun aber
war durch den Eintritt jenes Ereignisses die ganze Sachlage eine andere
geworden. Jetzt konnte sich Deutschland unmöglich mit dem bisher Ge-
forderten begnügen. 26
Däne-
mark.