424 Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1863.
betss- sich betheiligt hatte, weil ihm die demokratische Wirthschaft in Kopenhagen
von Herzen zuwider war. Die Proclamation des Prinzen von Augusten-
burg vom 16. Nov. hatte ihren Weg auch nach Holstein gefunden und
dort in weiten Kreisen unter dem tiefen Drucke neue Hoffnungen ange-
facht. Die Bevölkerung erkannte sofort, daß die Anerkennung der Rechte
des Hauses Augustenburg der einzige Weg sei, um auch zu ihrem Rechte
zu gelangen und schon am 19. Nov. wagten es 24 Mitglieder der Stände-
versammlung trotz des dänischen Verbotes in Kiel zusammenzukommen,
sich für das legitime Recht des Herzogs Friedrich auszusprechen und
eine Eingabe um Schutz der Landesrechte an den deutschen Bund zu
richten, am 24. gl. M. trat der Eingabe in einer neuen Versammlung zu
Hamburg noch eine weitere Anzahl von Ständemitgliedern bei; am 22. De-
cember endlich kamen die Mitglieder und Stellvertreter der Stände Hol-
steins wiederum in Hamburg und zwar diesmal fast vollzählig zusammen
und beschlossen eine neue Eingabe an den Bund, mit der Bitte, das Recht
des Herzogs Friedrich als ihres legitimen Fürsten anzuerkennen und ihn
baldigst in den Stand zu setzen, die Regierung des Landes zu übernehmen.
Mit vollem Rechte bemerkten die Unterzeichner in dieser Eingabe: „Zwar
„hat die Neuzeit Beispiele genug gebracht, daß berechtigte Fürsten, die ihr
„Volk verwarf, durch Staatsverträge beseitigt worden sind; aber daß ein
„legitimer Fürst, den sein Volk begehrt, durch Verträge anderer Staaten
„rechtlich beseitigt werde, das kann kein Herrscher behaupten, ohne den
„Boden zu untergraben, auf den er selber steht.“ Ebendasselbe that die
holsteinische Ritterschaft, zuerst am 21. Nov. eine Anzahl einzelner Mit-
glicder, dann am 27. gl. M. das in Kiel versammelte Plenum derselben,
endlich nochmals am 28. Dec. Prälaten und Ritterschaft in ordentlicher
Convocation zu Kiel. Am 26. Dec. wandte sich auch die Landesuniver-
sität Kiel mit einer Eingabe in demselben Sinne an den Bundestag.
Die angesehensten Corporationen des Landes, die wohl als seine Vertreter
betrachtet werden mochten, hatten damit die Ueberzeugungen der Bevöl=
kerung in unzweideutiger Weise an den Tag gelegt und ihre Erklärungen
mußten um so mehr in's Gewicht fallen, als alle die bisher erwähnten Mani-
festationen noch vor der Durchführung der Execution, noch bevor die Dänen
das Land geräumt hatten, erfolgten. Ein ebenso unzweideutiges Zeugniß
für die Gesinnungen des Landes war es auch, daß, als König Christian
alsbald nach seiner Thronbesteigung von sämmtlichen Beamteten Holsteins
den Huldigungseid verlangte, die Leistung desselben von der überwiegenden