Deutschland. 47
Ende führen werde. . . . Nähert sich damit der Zeitpunkt, in welchem die
Thätigkeit der Gesetzgebung ihre bedeutsamste Aufgabe erfüllt hat, so tritt
um so ernster die Pflicht an die Staatsbürger, die begonnene Umgestaltung
in der rastlosen Arbeit des Lebens weiter zu führen. Nur opferbereite Mit-
wirkung derselben sichert den endlichen Erfolg. Wir müssen uns Alle be-
währen als wahre Freunde der Freiheit, jener Freiheit, die sich selbst be-
herrscht, und jenes Fortschrittes, der, aus der Einsicht des Bedürfnisses her-
vorgehend, sich in besonnener Erwägung des Staatswohls, in treuer Liebe
zum Vaterlande verwirklicht."
23. Juli. (Hessen = Darmstadt.) Die II. Kammer verwirft die
bindende Kraft der fixen Etats für die Gesandtschaften und be-
willigt dafür mit 31 gegen 14 Stimmen statt 60,000 fl. nur
30,000 fl.
27. „ (Bayern). Die lII. Kammer beschließt einstimmig, die Re-
gierung um eine Vorlage auf Abkürzung der sechsjährigen Finanz-
perioden noch auf diesem Landtage zu ersuchen. Die Regierung
lehnt den Antrag ab.
28. „ (Frankfurt). Der Senat entschließt sich endlich mit Mehr-
heit der Stimmen für die Zulässigkeit derjenigen 19 Artikel, welche
die Grundlage zu einer Verfassungsänderung bilden sollen, und
macht darüber eine Vorlage an die gesetzgebende Versammlung.
30. „ (Bayern). Der Abg. Völk interpellirt die Regierung bezüglich
der i. J. 1849 versprochenen Vorlage behufs Erweiterung und
Umbildung des Reichsrathes. Die Regierung weist in ihrer Ant-
wort auf die befriedigenden Zustände des Landes und die Eintracht
zwischen den drei Factoren der Gesetzgebung hin, um jene Zu-
muthung abzulehnen.
— Aug. (Hannover). Resultat der Wahlen zur Vorsynode. Die
geistlichen Wahlen sind in unermitteltem Gegensatze ausschließlich
auf entschiedene Orthodore, die weltlichen auf unzweifelhafte An-
hänger der Celler Versammlung gefallen.
2.— 3. Aug. (Fürstencongreß). Der Kaiser von Oesterreich be-
sucht den König von Preußen in Gastein. Der Kaiser über-
gibt dem König eine Denkschrift über die unabweisbare Re-
form der deutschen Bundesverfassung. Die Fürsten verabschieden
sich. Am Abend bringt ein Adjutant des Kaisers dem König die
förmliche Einladung zu einem Congreß sämmtlicher deutscher Fürsten
auf den 16. gl. M. in Frankfurt.
Oesterreichische Denkschrift über die Nothwendigkeit einer
Reform der deutschen Bundesverfassung: I. Je unsicherer sich
die Lage Europas gestaltet hat, desto unabweislicher tritt an die deutschen
Fürsten die Aufgabe heran, Angesichts der inneren und äußeren Gefahren,
welche Deutschland bedrohen, sich rechtzeitig einer haltbaren Stellung zu
versichern. Eine solche Stellung kann unter den Verhältnissen, die sich
in den letzten Jahren ausgebildet haben, augenscheinlich nicht mehr einfach