Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

76 Deutschland. 
und opferwilliger Gesinnung sämmtlich beseelt, sind Wir unter Uns über 
denselben vollkommen einig geworden und werden es als ein hohes Glück 
für Uns Alle und für Unsere Völker betrachten, wenn nunmehr in der Brust 
Ew. Maj. Unseres mächtigen und wohlgesinnten Bundesgenossen, Entschließ- 
ungen reifen werden, durch welche Deutschland, Dank dem Einverständnisse 
seiner Fürsten, auf der bundesgesetzlichen Grundlage an das Ziel einer heil- 
samen Reform seiner Verfassung gelangen wird. Auch bei diesem abermali- 
gen wichtigen Anlasse erneuern Wir den Ausdruck der bundesfreundlichen 
Gesinnungen, von welchen Wir für Ew. Maj. beseelt sind." 
1. Sept. (Hannover). Entwurf einer Synodalverfassung nach den 
Beschlüssen der von der Regierung für die Vorsynode niedergesetzten 
Commission.  
14. „ Die Gemeinderäthe von Berlin und Leipzig laden sämmtliche 
Städte Deutschlands zu gemeinsamer Feier der Leipziger Schlacht 
in Leipzig selbst ein. 
15. „ (Bayern). Die lI. Kammer lehnt mit 70 gegen 55 Stimmen 
den von der Regierung verlangten außerordentlichen Militärcredit 
für die 4 letzten Jahre der Finanzperiode ab und bewilligt ihn 
einstimmig nur auf 2 Jahre. Dieselbe tritt ebenso einstimmig dem 
Wunsche des Abg. Kolb bez. Revision der Militärverfassung bei. 
„ „ (Preußen). Bericht des gesammten Staatsministeriums an 
den König über die vom Fürstencongreß vereinbarte Reformacte 
und die Bedingungen, unter welchen allein Preußen zu einer sol- 
chen die Hand bieten kännte. Diese bestehen in der Einräumung 
eines Veto an beide Großmächte mindestens gegen Kriegserklärun- 
gen, in der Gleichstellung Preußens mit Oesterreich bezüglich des 
Vorsitzes und endlich in der Herstellung einer wahren, aus directer 
Betheiligung der ganzen Nation hervorgehenden Nationalvertretung: 
       „ . . . Wie der Entwurf vorliegt, kann unser allerunterthänigster Antrag 
nur dahin gehen, daß es Ew. Majestät gefallen möge, demselben die aller- 
höchste Zustimmung zu versagen. Bis in die letzten Decennien ist es mit 
Sorgfalt vermieden worden, die Haltbarkeit des Bundes durch eine Erwei- 
terung seines ursprünglichen Zweckes auf die Probe zu stellen. Man sagte 
sich mit Recht, daß das Einverständniß der mächtigsten Mitglieder über die 
Zielpunkte der gemeinsamen Bestrebungen die unentbehrliche Grundlage jeder 
wirksamen Action des Bundes bilde. Und diese Gemeinsamkeit ist um so 
schwerer herzustellen und festzuhalten, als weder Preußen noch Oester- 
reich der Freiheit vollständig entsagen können, ihre Stel- 
lung zu den Fragen europäischer Politik nach den Interessen 
der Gesammtheit ihrer Monarchieen zu regeln. Der vorliegende 
Entwurf löst diese Schwierigkeit durch den einfachen Mechanismus einer 
Mehrheits-Abstimmung im Schooße des Directoriums und durch eine 
Erweiterung des Bundeszwecks bis zu dem Maße, daß die Politik jeder die- 
ser beiden Mächte in der durch das Centralorgan des Bundes zu bestimmen- 
den Gesammtpolitik des letzteren aufzugehen habe. In der Theorie ist 
diese, Lösung eine leichte, in der Praxis ist ihre Durchführung unmög- 
lich und trägt den Keim der Voraussetzung in sich, daß das neue Bundes- 
verhältniß in vergleichungsweise kürzerer Zeit als das alte, um uns der 
Worte des kaiserlich österreichischen Promemoria zu bedienen, den Eindruck 
von Resten einer wankend gewordenen Rechtsordnung machen werde, welcher 
der bloße Wunsch, daß die morschen Wände den nächsten Sturm noch aus-
	        
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