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vertreten oder unterstützt wird. 3) In nothwendiger Folge hiervon wäre für
den Fall neuer Verhandlungen mit Frankreich, unter Bezugnahme auf die
abgegebenen Erklärungen und unter Wahrung des eingenommenen Stand-
punktes, insbesondere daran festzuhalten, daß besondere Verkehrserleichterungen
mit Oesterreich und den übrigen dem Zollvereine noch nicht beigetretenen
deutschen Staaten vereinbart werden dürfen, ohne daß dieselben sofort auch
auf Frankreich zur Anwendung kommen. 4) Behufs mehrerer Sicherstellung
gemeinsamen und gleichmäßigen Verfahrens ist es wünschenswerth, daß die
von den hier vertretenen Regierungen zu den bevorstehenden Berliner Ver-
handlungen zu entsendenden Commissäre dort bei allen wichtigen Fragen,
welche die vorstehend sub 2) und 3) erwähnten Punkte betreffen, nur nach
vorgängigem Benehmen mit einander handeln. 5) Für den Fall, daß der
vorhin sub Nr. 2 als nöthig anerkannte Antrag von Seiten anderer Vereins-
regierungen einen entschiedenen Widerspruch erfahren und die Berliner Ver-
handlung die Sicherstellung des sub 1) anerkannten Zieles der gemeinsamen
Bestrebungen nicht herbeiführen sollte, bleibt zwar den hier vertretenen Re-
gierungen die Entschließung über ihre weitere Action vorbehalten, indessen
wird die Hoffnung ausgedrückt, daß dieselben alsdann eine anderweite
Berathung behufs thunlichster Verständigung über ferneres
gemeinsames Vorgehen eintreten lassen wollen.“
7. Okt. (Baden). Eine Conferenz des kath. Klerus in Appenweiher
spricht sich in einer Reihe von Resolutionen sehr entschieden gegen
eine Trennung der Schule von der Kirche aus und erklärt schließ-
lich: „Wollte man diese wohlbegründeten Ansprüche der Kirche an
die Volksschulen überhaupt nicht berücksichtigen, so müßten wir auf
Grund des Princips der Gewissens= und Ueberzeugungsfreiheit mit
allem Nachdruck volle Unterrichtsfreiheit verlangen, die Verwendung
der katholischen Mittel zur Gründung und Erhaltung kirchlicher
Schulen beanspruchen, und die Betheiligung der Geistlichen an der
Leitung der nichtconfessionellen und dem kirchlichen Einfluß ent-
zogenen Schulen versagen.“
8. „ (Bundestag). Oldenburg trägt für den Fall, daß Dänemark
der Execution in Holstein Widerstand leiste, neuerdings am Bunde
darauf an, sich von den Vereinbarungen mit Dänemark von 1851
und 1852 loszusagen.
14. „ (Bundestag). Zweite engl. Depesche bez. der schleswig-
holsteinischen Frage (s. England).
15. „ Einweihung des Kölner Doms.
16. „ Generalversammlung des Nationalvereins in Leipzig. Die-
selbe spricht sich einstimmig gegen die Reformacte des Fürstencon-=
gresses aus:
„Unsere große nationale Bewegung hat den deutschen Fürsten wiederum
das Bekenntniß ihrer Rechtmäßigkeit abgerungen. Das deutsche Volk wird
dessen eingedenk bleiben. Es wird von nun an noch lauter von den Regie-
rungen die endliche Erfüllung ihrer aufs neue anerkannten, Pflicht, unhalt-
bare Zustände zu beseitigen und mitzuwirken an der Aufrichtung eines neuen
Deutschlands, fordern. Die von Oesterreich vorgelegte und auf dem Fürsten-
tage zu Frankfurt berathene Reformacte genügt in keiner Weise den
Ansprüchen der Nation auf Einheit und Freiheit. Sie gefähr-
det die freiheitliche Entwickelung und selbst die constitutionellen Grundlagen
der Einzelstaaten, vorzugsweise durch die Erweiterung der Bundespolizei, die