Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

 
82              Deutschland.  
vertreten oder unterstützt wird. 3) In nothwendiger Folge hiervon wäre für 
den Fall neuer Verhandlungen mit Frankreich, unter Bezugnahme auf die 
abgegebenen Erklärungen und unter Wahrung des eingenommenen Stand- 
punktes, insbesondere daran festzuhalten, daß besondere Verkehrserleichterungen 
mit Oesterreich und den übrigen dem Zollvereine noch nicht beigetretenen 
deutschen Staaten vereinbart werden dürfen, ohne daß dieselben sofort auch 
auf Frankreich zur Anwendung kommen. 4) Behufs mehrerer Sicherstellung 
gemeinsamen und gleichmäßigen Verfahrens ist es wünschenswerth, daß die 
von den hier vertretenen Regierungen zu den bevorstehenden Berliner Ver- 
handlungen zu entsendenden Commissäre dort bei allen wichtigen Fragen, 
welche die vorstehend sub 2) und 3) erwähnten Punkte betreffen, nur nach 
vorgängigem Benehmen mit einander handeln. 5) Für den Fall, daß der 
vorhin sub Nr. 2 als nöthig anerkannte Antrag von Seiten anderer Vereins- 
regierungen einen entschiedenen Widerspruch erfahren und die Berliner Ver- 
handlung die Sicherstellung des sub 1) anerkannten Zieles der gemeinsamen 
Bestrebungen nicht herbeiführen sollte, bleibt zwar den hier vertretenen Re- 
gierungen die Entschließung über ihre weitere Action vorbehalten, indessen 
wird die Hoffnung ausgedrückt, daß dieselben alsdann eine anderweite 
Berathung behufs thunlichster Verständigung über ferneres 
gemeinsames Vorgehen eintreten lassen wollen.“ 
7. Okt. (Baden). Eine Conferenz des kath. Klerus in Appenweiher 
 
      
 
spricht sich in einer Reihe von Resolutionen sehr entschieden gegen 
eine Trennung der Schule von der Kirche aus und erklärt schließ- 
lich: „Wollte man diese wohlbegründeten Ansprüche der Kirche an 
die Volksschulen überhaupt nicht berücksichtigen, so müßten wir auf 
Grund des Princips der Gewissens= und Ueberzeugungsfreiheit mit 
allem Nachdruck volle Unterrichtsfreiheit verlangen, die Verwendung 
der katholischen Mittel zur Gründung und Erhaltung kirchlicher 
Schulen beanspruchen, und die Betheiligung der Geistlichen an der 
Leitung der nichtconfessionellen und dem kirchlichen Einfluß ent- 
zogenen Schulen versagen.“ 
8.  „ (Bundestag). Oldenburg trägt für den Fall, daß Dänemark 
der Execution in Holstein Widerstand leiste, neuerdings am Bunde 
darauf an, sich von den Vereinbarungen mit Dänemark von 1851 
und 1852 loszusagen.  
14.  „ (Bundestag). Zweite engl. Depesche bez. der schleswig- 
holsteinischen Frage (s. England). 
15.  „  Einweihung des Kölner Doms. 
 
16.  „ Generalversammlung des Nationalvereins in Leipzig. Die- 
selbe spricht sich einstimmig gegen die Reformacte des Fürstencon-= 
gresses aus: 
       „Unsere große nationale Bewegung hat den deutschen Fürsten wiederum 
das Bekenntniß ihrer Rechtmäßigkeit abgerungen. Das deutsche Volk wird 
dessen eingedenk bleiben. Es wird von nun an noch lauter von den Regie- 
rungen die endliche Erfüllung ihrer aufs neue anerkannten, Pflicht, unhalt- 
bare Zustände zu beseitigen und mitzuwirken an der Aufrichtung eines neuen 
Deutschlands, fordern. Die von Oesterreich vorgelegte und auf dem Fürsten- 
tage zu Frankfurt berathene Reformacte genügt in keiner Weise den 
Ansprüchen der Nation auf Einheit und Freiheit. Sie gefähr- 
det die freiheitliche Entwickelung und selbst die constitutionellen Grundlagen 
der Einzelstaaten, vorzugsweise durch die Erweiterung der Bundespolizei, die
	        
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