Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

16  Allgemeine Chronik 
 
 
  
24. Mai. (Ver. Staaten). Gen. Grant zwingt Gen. Lee durch Manövriten, sich 
 
 
zwischen den North= und South-Anna-Fluß zurückzuziehen. 
25.  ,,  (Türkei. — Donaufürstenthümer). Die Conferenz der Großmächle 
zu Constantinopel beschließt, eine gemischte Commission zu ernennen für die 
Verwaltung der Moldau-Walachischen Klostergüter, bis die Eigenthumsfrage 
gelöst sei. 
26.  ,, (Verein. Staaten). Beschwichtigende Erklärung Sewards bezügl. einer 
Aeußerung des französ. Moniteurs über den Beschluß des Repräs.-Hauses 
vom 4. Mai in Betreff Mexicos. 
27. Deutschland. — Nassau). Die I. Kammer erklärt sich mit allen gegen 
 
3 Stimmen für Reconstruirung des Zollvereins mit Preußen, gegen eine 
Zolleinigung mit Oesterreich, gegen einen Zollsonderbund und gegen eine 
ausnahmsweise Begünstigung Oesterreichs. 
28.  ,,  (Londoner Conferenz). Sechste Sitzung. Die deutschen Bevollmächtigten 
verlangen die definitive Trennung der Herzogthümer von Dänemark als 
selbständigen Staates unter dem Herzog Friedrich von Augustenburg. Eng- 
land stellt dem Verlangen den Antrag auf Theilung Schleswigs entgegen, so 
daß der nördliche und mittlere Theil derselben bis zur Schlei in Dänemark 
einverleibt würde, Holstein dagegen, Lauenburg und das südlichste Schleswig 
an Deutschland fielen unter der Bedingung, daß es weder Rendsburg zu einer 
Bundesfestung noch Kiel zum Bundeshafen erkläre. 
Vorschlag Oesterreichs und Preußens, dem sich der Bevollmäch- 
tigte des deutschen Bundes anschließt: „Nachdem die in der letzten Con- 
ferenzsitzung von Oesterreich und Preußen gestellten Forderungen von den 
dänischen Hrn. Bevollmächtigten als vollständig unannehmbar, selbst in der 
Voraussetzung, daß die Entscheidung des Bundes die Erbfolgerechte S. Maj. 
des Königs von Dänemark auf die Herzogthümer zulasse, erlärt worden sind, 
haben die Bevollmächtigten der deutschen Mächte die Weisung erhalten, im 
Einverständnisse mit dem Vertreter des deutschen Bundes die vollständige 
Trennung der Herzogthümer Schleswig und Holstein von dem Königreiche 
Dänemark und ihre Vereinigung zu einem Staat unter der Souveränität 
des Erbprinzen von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg — der in 
den Augen Deutschlands nicht nur die meisten Erbfolgerechte auf die Herzog- 
thümer geltend zu machen vermag, und dessen Anerkennung von Seiten des 
deutschen Bundes folgeweise gesichert erscheint, sondern welcher auch unzwei- 
felhaft die Stimmen einer ungeheuren Majorität der Bevölkerung dieser Her- 
zogthümer in sich vereinigen wird — zu verlangen.“ 
Antrag von England: „Die Bevollmächtigten Großbritaniens haben 
mit lebhaftem Bedauern gesehen, daß die letzte Conferenzsitzung nicht das 
Resultat gehabt hat, die Grundlagen eines Einverständnisses zwischen Deutsch- 
land und Dänemark aufzurichten. Unserer Ansicht nach dürfte man die Ele- 
mente eines festen und dauerhaften Friedens weder in den Engagements von 
1851—52 finden, welche keine anderen Früchte getragen haben, als Zerwürf- 
nisse und Wirren, noch in der Analyse eines unklaren und complicirten 
Rechtes; aber ohne die Grundlagen eines festen und dauerhaften Friedens 
aufstellen zu können, sind die neutralen Mächte nicht befugt, dem feierlichen 
Vertrage zu entsagen, in welchem sie die Integrität der dänischen Monarchie 
anerkannt haben, und eben so wenig können sie zu einem neuen Arrangement 
mitwirken, welches für Deutschland ungenügend oder für Dänemark demüthi- 
gend wäre. Die Elemente eines festen und dauerhaften Friedens müssen mit- 
hin anderswo gesucht werden. Seit langen Jahren hegen die Deutschen 
innerhalb des deutschen Bundes eine lebhafte Sympathie für ihre Brüder, 
welche Unterthanen des Königs von Dänemark sind; die Dänen ihrerseits 
lieben ihre Unabhängigkeit und wünschen ihre alte Monarchie zu erhalten. 
Diese beiderseitigen Gefühle haben Anspruch auf die Achtung Europa's. Zur 
Verhütung eines künftigen Kampfes und zur Befriedigung Deutschlands
	        
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