16 Allgemeine Chronik
24. Mai. (Ver. Staaten). Gen. Grant zwingt Gen. Lee durch Manövriten, sich
zwischen den North= und South-Anna-Fluß zurückzuziehen.
25. ,, (Türkei. — Donaufürstenthümer). Die Conferenz der Großmächle
zu Constantinopel beschließt, eine gemischte Commission zu ernennen für die
Verwaltung der Moldau-Walachischen Klostergüter, bis die Eigenthumsfrage
gelöst sei.
26. ,, (Verein. Staaten). Beschwichtigende Erklärung Sewards bezügl. einer
Aeußerung des französ. Moniteurs über den Beschluß des Repräs.-Hauses
vom 4. Mai in Betreff Mexicos.
27. Deutschland. — Nassau). Die I. Kammer erklärt sich mit allen gegen
3 Stimmen für Reconstruirung des Zollvereins mit Preußen, gegen eine
Zolleinigung mit Oesterreich, gegen einen Zollsonderbund und gegen eine
ausnahmsweise Begünstigung Oesterreichs.
28. ,, (Londoner Conferenz). Sechste Sitzung. Die deutschen Bevollmächtigten
verlangen die definitive Trennung der Herzogthümer von Dänemark als
selbständigen Staates unter dem Herzog Friedrich von Augustenburg. Eng-
land stellt dem Verlangen den Antrag auf Theilung Schleswigs entgegen, so
daß der nördliche und mittlere Theil derselben bis zur Schlei in Dänemark
einverleibt würde, Holstein dagegen, Lauenburg und das südlichste Schleswig
an Deutschland fielen unter der Bedingung, daß es weder Rendsburg zu einer
Bundesfestung noch Kiel zum Bundeshafen erkläre.
Vorschlag Oesterreichs und Preußens, dem sich der Bevollmäch-
tigte des deutschen Bundes anschließt: „Nachdem die in der letzten Con-
ferenzsitzung von Oesterreich und Preußen gestellten Forderungen von den
dänischen Hrn. Bevollmächtigten als vollständig unannehmbar, selbst in der
Voraussetzung, daß die Entscheidung des Bundes die Erbfolgerechte S. Maj.
des Königs von Dänemark auf die Herzogthümer zulasse, erlärt worden sind,
haben die Bevollmächtigten der deutschen Mächte die Weisung erhalten, im
Einverständnisse mit dem Vertreter des deutschen Bundes die vollständige
Trennung der Herzogthümer Schleswig und Holstein von dem Königreiche
Dänemark und ihre Vereinigung zu einem Staat unter der Souveränität
des Erbprinzen von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg — der in
den Augen Deutschlands nicht nur die meisten Erbfolgerechte auf die Herzog-
thümer geltend zu machen vermag, und dessen Anerkennung von Seiten des
deutschen Bundes folgeweise gesichert erscheint, sondern welcher auch unzwei-
felhaft die Stimmen einer ungeheuren Majorität der Bevölkerung dieser Her-
zogthümer in sich vereinigen wird — zu verlangen.“
Antrag von England: „Die Bevollmächtigten Großbritaniens haben
mit lebhaftem Bedauern gesehen, daß die letzte Conferenzsitzung nicht das
Resultat gehabt hat, die Grundlagen eines Einverständnisses zwischen Deutsch-
land und Dänemark aufzurichten. Unserer Ansicht nach dürfte man die Ele-
mente eines festen und dauerhaften Friedens weder in den Engagements von
1851—52 finden, welche keine anderen Früchte getragen haben, als Zerwürf-
nisse und Wirren, noch in der Analyse eines unklaren und complicirten
Rechtes; aber ohne die Grundlagen eines festen und dauerhaften Friedens
aufstellen zu können, sind die neutralen Mächte nicht befugt, dem feierlichen
Vertrage zu entsagen, in welchem sie die Integrität der dänischen Monarchie
anerkannt haben, und eben so wenig können sie zu einem neuen Arrangement
mitwirken, welches für Deutschland ungenügend oder für Dänemark demüthi-
gend wäre. Die Elemente eines festen und dauerhaften Friedens müssen mit-
hin anderswo gesucht werden. Seit langen Jahren hegen die Deutschen
innerhalb des deutschen Bundes eine lebhafte Sympathie für ihre Brüder,
welche Unterthanen des Königs von Dänemark sind; die Dänen ihrerseits
lieben ihre Unabhängigkeit und wünschen ihre alte Monarchie zu erhalten.
Diese beiderseitigen Gefühle haben Anspruch auf die Achtung Europa's. Zur
Verhütung eines künftigen Kampfes und zur Befriedigung Deutschlands