Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

3. England. 
31. Dec. 1863. England schlägt den Londoner Vertrags-Mächten den so- 
fortigen Zusammentritt einer Conferenz behufs Lösung der deutsch- 
dänischen Frage in Paris oder in London vor, der aus Vertretern 
jener Mächte und eines solchen des deutschen Bundes bestehen würde. 
9. Jan. Eine Depesche Russels an die Gesandten in Wien und Berlin 
11. 
14. 
15. 
18. 
erklärt sich geneigt, die von England angeregte Conferenz so lange 
zu verschieben, bis Dänemark die Verfassung vom 18. Nov. 1863 
mit Beziehung auf Schleswig widerrufen haben werde; allein als- 
dann müsse auch eine Invasion Schleswigs verschoben werden, bis 
jener Widerruf in verfassungsmäßiger Weise erfolgen könne. Als 
Verhandlungsbasis für die Conferenz proponirt England: 1) Auf- 
rechthaltung des Londoner Vertrags. 2) Volle Sicherheit für die 
deutschen Unterthanen des Königs von Dänemark in Holstein, Lauen- 
burg und Schleswig. 
Eine Dep. Russels nach Wien und Berlin ergänzt seinen Vor- 
schlag v. 9. d. M., bez. einer Conferenzbasis, durch Beifügung von 
3) als Zeugniß seiner Absicht, die Verpflichtungen von 1854/52 zu 
erfüllen, soll der König von Dänemark Frankreich, England, Ruß- 
land und Schweden versprechen, dem Reichsrath den Widerruf der- 
jenigen Theile der Verfassung vom 18. Nov. 1863, der Schleswig 
betrifft, vorzuschlagen. 
Der englische Gesandte in Frankfurt berichtet an Lord Russel über 
die Vorgänge am Bunde vom gleichen Tage. Der Bericht schließt 
dahin: 
hi „Der Vorgang ist von der allerernstesten Bedeutung und die Erklärung von 
Oeceerreich und Preußen ist unzweifelhaft eine Verletzung der Bun- 
desverfassung“" (is undoubtedly a violation of the diet's Constitution). 
„ Eine Dep. Russels nach Kopenhagen dringt in Dänemark, den 
Reichsrath ohne Verzug zusammenrufen und demselben einen Antrag 
auf Abschaffung der Verfassung vom 18. Nov., soweit sie Schleswig 
betrifft, vorzulegen. 
„ Circulardep. Russels an die Gesandten in Paris, Wien, Berlin, 
St. Petersburg und Stockholm: 
uEs ist die Ansicht J. Maj. Regierung, daß eine angemessene Rück- 
sicht auf wohlverstandene Interessen die Aufrechthaltung des Vertrags von 1852 
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