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21. März. Der Czar macht der Kaiserin der Franzosen einen Besuch in
Schwalbach.
23. „ (Polen). Langes Schreiben des Fürsten Ladislaus Czartoryski
an den Fürsten Adam Sapieha, der gewissermaßen den Abschied des
Hauptes der aristocratischen Partei von der revolutionären Action in
Polen bildet.
12. Oct. (Polen). Kais. Decret bezüglich der Adelsrechte der polnischen
Schlachta. «
13. „ (Polen). Von heute an erscheint in Warschau ein amtliches
Journal in russischer Sprache.
21. „ Der Kaiser begleitet die Kaiserin nach Nizza.
28. „ Der Kaiser empfängt in Nizza den Besuch des Kaisers Napoleen.
Bloßer Höflichkeitsbesuch. Der Kaiser kehrt darauf unmittelbar nach
Rußland zurück.
— „„ (Litthauen). Entdeckung einer angeblichen Verschwörung unter
den im Kreise Mohilew am Dniester eingesessenen polnischen Guts-
besitzern.
8. Nov. (Polen). Ein kais. Ukas verfügt die Aufhebung der römisch-
katholischen Mönchs= und Nonnenklöster im Königreich Polen,
in welchen sich nicht die den canonischen Vorschriften entsprechende Anzahl,
nämlich weniger als acht, stabil wohnende Mitglieder befinden. Unabhängig
von diesem Grundsatz werden auch alle jene Klöster aufgehoben, welche einen
osfenen und erwiesenen Antheil am Aufsstand genommen haben. Alle zu den
Klöstern gehörigen Kirchen gehen unter die Jurisdiction der Diöcesanbehörde
über. Solche, die eine Pfarrei haben, bleiben Pfarrkirchen. Die bei den
Klöstern bestandenen Volksschulen verbleiben in denselben Localitäten. Die
Seminarien des Ordens der Missionäre stehen künftig unter der Diöcesan-
behörde. Die Spitäler, Rettungshäuser und wohlthätigen Anstalten, welche
sich bei den aufgehobenen Klöstern befanden, gehen sammt den Gebäuden un-
ter die Administration der Regierungscommission des Innern und des Cultus
über. Die noch aufrecht erhaltenen Klöster theilen sich in systemmäßige
und nichtsystemmäßige. Letztere werden ebenfalls aufgehoben, sobald sie
die erforderliche Anzahl von Mitgliedern nicht mehr besitzen. Um die Or-
densgeistlichen zu ihren eigentlichen Obliegenheiten zurückzuführen, serner um
die Existenz der verbliebenen Klöster, sowie der Curatgeistlichkeit sicherzustellen,
wird das Vermögen aller Klöster ohne Ausnahme künftig vom Staat ver-
waltet werden. Die Einkünfte dürfen jedoch nur zum besten der römisch-
katholischen Geistlichkeit und zur Erhaltung und Verbesserung #der Volksschulen
verwendet werden. Als systemmäßige Klöster werden in Polen urch bestehen
25 Mönchsklöster und 10 Nonnenklöster; die Gesammtzahl der Mönche wird
auf 360, für jedes Kloster 14 und für Czenstochau- (Wallfahrtsort) nuf 24
Mitglieder, die Gesammtzahl der Nonnen auf 140, in jedem Kloster zu 10
bestimmt. Alle Mönche und Nonnen der aufgehobenen Klöster, welche das
Ordensgelübde abgelegt haben, werden in den verbleibenden Klöstern unter-
nebrache Zur Verpflegung jedes Ordensmitglieds werden aus dem Staats-
chatz jährlich 40 Rubel verabfolgt. Gleichzeitig mit dem Ukas ertheilt der
Kaiser dem Organisirungscomité für Polen den Befehl, Vorschläge zur Ver-
beslerung der Lage der katholischen Curatgeistlichkeit in Polen zu er-
en.