Allgemeine Chronik.
12. Jan. (Italien). Die Deputirtenkammer beschließt mit 150 gegen 46 Stimmen
die Verlängerung des Brigantengesetzes bis Ende April und votirt ein Dar-
lehen von 1 Mill. L. für Herstellung von Landstraßen in der von den Bri-
ganten vorzüglich heimgesuchten Provinz Basilicata.
„ (Belgien). In Brügge unterliegen bei den Wahlen zum Repräsentanten-
Haus die Regierungscandidaten der clericalen Partei. Die Majorität der
ministeriellen Partei im Repräs.-Haus ist dädurch eine zweifelhafte geworden
und das Ministerium bietet deshalb dem König seine Entlassung an. Lange
Ministercrifis.
13. „ (Preußen). Das Abg.-Haus verweigert neuerdings mit 280 gegen 35 Stim-
men die im Budget für 1864 von der Regierung angesetzten Summen für
die Armeereorganisation.
14. „ Deutschland. — Bundestag). Der österreichisch-preußische Antrag bez.
Schleswig wird mit 11 gegen 5 Stimmen abgelehnt; der Antrag Hessen-
Darmstadts bleibt in der Minderheit. Oesterreich und Preußen erklären, die
Angelegenheit nunmehr allein ohne den Bund in die Hände nehmen zu wollen.
Verwahrung Bayerns. ·
„ (Frankreich). Adreßdebatte des gesetzgebenden Körpers. Thiers vertheidigt
das Amendement der Opposition bezüglich der offiziellen Candidaturen. Es
wird mit 198 gegen 44 Stimmen verworfen.
15. „ (Oesterreich). Interpellation Rechbauers im Abg.-Hause bezüglich der
undeutschen Politik der Regierung gegenüber Dänemark.
„ (Deutschland. — Baden). Die Regierung beschließt, alle Maßregeln,
welche einer Mobilisirung des gesammten badischen Armeecorps vorhergehen
müssen, sofort eintreten zu lassen.
„ (Italien). Garibaldi setzt durch ein Manifest ein Central-Actions-Comité
ein. Die Regierung belegt alle Blätter, die dasselbe bringen, mit Beschlag
und erläßt ein Circular an die Präfecten gegen die Umtriebe der Actionspartei.
„ (Rußland). Entlassung des letzten Gouverneurs polnischer Nationalität
im Königr. Polen. Dasselbe ist in den Spitzen der Verwaltung nunmehr
wieder vollständig russificirt.
16. „ (Oesterreich und Preußen) richten an Dänemark die Sommation, die
Verfassung für Dänemark-Schleswig v. 18. Nov. 1863 binnen 48 Stunden
wieder aufzuheben.
„ (Rußland). Die Regierung beginnt in Polen Loyalitätsadressen einzu-
ziehen, zuerst von den Juden und Kaufleuten, dann von den Beamteten,
endlich von den Adelscorporationen.
„ (Dänemark) lehnt das Verlangen Oesterreichs und Preußens, die neue
Verfassung für Dänemark-Schleswig sofort außer Kraft zu setzen, einfach ab
und kann sich noch nicht dazu entschließen, Oesterreich und Preußen, wie
England dringend wünschte, wenigstens zu erklären, daß es bereit sei, den
Reichsrath sofort einzuberufen, um die Verfassung v. 18. Nov. in constitutio-
neller Weise abzuschaffen.
„ (England) schlägt Frankreich und den übrigen Theilnehmern des Londoner
Vertrags gemeinsame Schritte behufs Sicherung der Integrität der dänischen
Monarchie und zwar eventuell auch durch materielle Unterstützung Dänemarks vor.
18/20. Jan. (England) verlangt zuerst von Oesterreich und dann von Preußen
die förmliche Erklärung, daß sie an dem Princip der Integriät der dänischen
Monarchie festhalten.
18. Jan. (Italien). Die Regierung legt dem Parlament einen Gesetzesentwurf
bezüglich Unterdrückung der geistl. Körperschaften u. Aufhebung des Zehntens vor.
19. „ (Deutschland. — Bundestag). Beruhigende Erklärung Oesterreichs
und Preußens.
„ ,, (Preußen). Das Abg.-Haus verwirft den Regierungsantrag auf Abän-
derung des Art. 99 der Verfassung (Beschränkung des Budgetbewilligungs-
rechtes) mit allen gegen die Stimmen der feudalen Fraction.