Full text : Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

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Testamente  oder  andere  Disposition,  Tausch  oder  Vergleich  zergliedern,
  trennen  oder  alieniren  —  Vud  wofern  Wir  Vns
diesen  Revers  zu  wieder  zu  handeln  bewegen  laßen  würden,  Soll
die  Landschaft  an  ihre  izige  Bewilligung  keineswegs  gebunden
sein  2c.“

Es  ist  dies  das  letztemal,  daß  hinsichtlich  der  Geldbewilligung
von  den  Ständen  eine  so  selbstbewußte  Sprache  geführt  wird.  In
den  späteren  landesherrlichen  Reversen  sind  dergleichen  beschränkende
  Vorbehalte  nicht  weiter  zu  finden.

Das  ganze  achtzehnte  Jahrhundert  hindurch  und  im  ersten
Drittheil  des  neunzehnten  bis  zum  Aufhören  der  alten  Ständeverfassung
  war  die  Activität  der  Stände  wesentlich  geringer,  ihre
autoritative  Stellung  stark  herabgedrückt.  Die  Landtagsordnung
von  1728,  welche  den  mit  der  Zeit  eingerissenen  weitschichtigen
und  schwerfälligen  Formalismus  in  der  Geschäftsbehandlung,  statt
die  hierunterfallenden  Mißbräuche  zu  beseitigen  und  durch  Rückkehr
  zu  den  alten  einfachen  Formen  früherer  Zeiten  dem  ständischen
  Wesen  neue  Lebensimpulse  zu  geben,  im  Gegentheile
legislatorisch  sanctionirte,  hat  nach  dieser  Seite  hin  entschieden
maßgebend  gewirkt.  Im  Sinne  der  damaligen  Regierungsleiter
mochte  dies  wol  sein  —  manchen  Rathgebern  der  Kurfürsten-Könige
Friedrich  August  J.  und  II.  war  thunlichste  Herabdrückung  des
Ansehens  der  altständischen  Vertreter  des  Landes  gewiß  erwünscht,
wenn  es  auch,  —  was  immerhin  für  die  Bedeutsamkeit  der  moralischen
  Machtstellung  spricht,  welche  auch  in  dieser  dem  ständischen
Wesen  nicht  blos  in  Sachsen,  sondern  auch  in  anderen  deutschen
Staaten  wenig  günstigen  Zeitperiode  die  sächsischen  Stände  fort
und  fort  zu  behaupten  verstanden  —  keiner  derselben  gewagt  hat,
sich,  wie  es  in  andern  deutschen  Staaten  in  dieser  Zeit  nicht  selten
geschah,  der  ihren  Plänen  unbequemen  ständischen  Controle,  sei
es  durch  förmliche  Aufhebung  der  altständischen  Verfassung,  sei
es  auf  dem  glimpflicheren,  aber  thatsächlich  nicht  minder  zum
Ziele  führenden  Wege  des  allmäligen  Einschlafenlassens  durch