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der Universität Kiel und nimmt die Adresse derselben um Aner-
kennung des Herzogs Friedrich entgegen. — Auftauchen der Idee,
die schleswig-holsteinische Frage durch ein Arrangement mit Olden-
burg Behufs einer Gebietserweiterung für Preußen zu lösen.
13. Febr. (Schleswig). Der Herzog Friedrich wird auch in der letzten
Stadt Schleswigs, in Hadersleben, von der Bevölkerung als Landes-
herr proclamirt.
13./14. Febr. (Oesterreich und Preußen) richten abmahnende Noten
gegen die Anträge v. d. Pfordten in der Erbfolgefrage v. 11. d. M.
an die verschiedenen deutschen Regierungen.
14. Febr. (Preußen). Abschluß eines Vertrages mit Oldenburg über
Sicherung und Ausdehnung der preuß. Marine-Etablissements im
Jahdebusen.
„ „ (Nassau). Die Regierung verbietet die sog. Lichtmeßversammlung
der Fortschrittspartei in Rüdesheim und löst eine statt derselben
veranstaltete Versammlung „für Unterstützung der Verwundeten in
Schleswig-Holstein“ auf.
14./15. Febr. (Holstein). Die Preußen besetzen auch Neumünster und
Kiel. Die Bundesautoritäten lassen es geschehen. Bundesgeneral
Hake concentrirt die hannover'sche Brigade um Altona.
15. „ (Preußen). Preußische Blätter melden, daß das sechste Armee-
corps mobilisirt und in der Lausitz (gegen Sachsen) aufgestellt
werden solle.
„ „ (Baden) hat das Königreich Italien anerkannt: der Großherzog
nimmt das Creditiv eines ital. Geschäftsträgers entgegen.
16. „ (Baden). Debatte in der II. Kammer über die clericale Agi-
tation in der Schulfrage.
„ „ (Hessen-Darmstadt). Die II. Kammer beschließt mit allen
gegen die 5 anwesenden adeligen Stimmen:
1) der großherzoglichen Staatsregierung für deren Thätigkeit in der schleswig-
holsteinischen Angelegenheit ihre Anerkennung auszusprechen; 2) dieselbe zu ersuchen,
an dem Bundestage auf schleunige Erledigung der unverantwortlich verzögerten
Erbfolgefrage zu dringen, auf alle Fälle aber selbständig mit der Aner-
kennung des Herzogs Friedrich voranzugehen; 3) dieselbe ferner
zu ersuchen, mit den übrigen bundestreuen Regierungen Deutschlands die nö-
thigen Vereinbarungen zu treffen, um gemeinsam, selbst mit den äußer-
sten Mitteln, die Rechte des Bundes, ihre eigene Selbständigkeit, nament-
lich aber die Rechte der Herzogthümer und ihres rechtmäßigen Fürsten zu
wahren; 4) insbesondere dieselbe zu ersuchen, auf eine stärkere Besetzung Hol-
steins mit Bundestruppen, sowie auf eine Mitbesetzung Schleswigs hinzu-
wirken.“ Der Minister von Dalwigk erklärt sich gegen die Anträge, indem er
die pante Anerkennung des Herzogs Friedrich und die „äußersten Mittel“
ablehnt.
17. „ (Schleswig). Die Civilcommissäre erklären die Verfassung vom
18. November außer Kraft.
„ „ (Bayern). Der schleswige-holsteinische Verein in Nürnberg be-
schließt eine Adresse an den König und beauftragt eine Deputation
mit der Ueberreichung derselben. Der König lehnt die persönliche