Deutschland. 97
des engl. Blaubuches bez. der Politik des Grafen Platen in der
schlesw.-holst. Angelegenheit.
Erklärung der Regierung: „Die königliche Regierung muß es mit
voller Entschiedenheit ablehnen, über den Inhalt einseitiger und in keiner
Weise beglaubigter Berichte auswärtiger Gesandten, aus deren Unterredungen
mit einzelnen „Mitgliedern des Ministeriums in irgend welche Erörterungen
einzutreten. Die Regierung hält in Beziehung der Behandlung der Herzog-
thümer Holstein, Schleswig und Lauenburg unabänderlich fest an dem Stand-
punkte, welcher von Sr. Majestät dem Könige in der Thronrede vom 18. Feb-
ruar dieses Jahres unter dem Beifall der Allgemeinen Ständeversammlung
bezeichnet worden ist; und, überzeugt, daß nur durch die volle politische Selb-
ständigkeit der Herzogthümer ein dauernder Friede gesichert werden kann, wird
sie im Verein mit ihren deutschen Bundesgenossen fortfahren, ihren ganzen
Einfluß dahin geltend zu machen, daß ein solcher Frieden erreicht wird. In
Rücksicht auf die Successionsfrage endlich, in welcher die Regierung sich ledig-
lich durch Gründe des Rechts bestimmen lassen kann, muß dieselbe auch jetzt
jedes einseitige Vorgehen ablehnen."“
Erklärung des Grafen Platen: „Die dem englischen Parlamente
vorgelegten Berichte des hier beglaubigten königlich großbritanischen Gesandten,
von denen kein einziger von dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten vorher
verificirt ist, geben weder ein vollständiges, noch, soweit dieselben vorliegen,
richtiges Bild von dem Inhalte der zwischen dem gedachten Gesandten und
dem Minister über die schleswig-holsteinische Sache stattgehabten Unterredungen.
Berichte über die mehrfach erfolgte entschiedene Wahrung des deutschen Rechts
und die energische Zurückweisung versuchter Einwirkung auf die innere Landes-
verwaltung, wie über den Ausdruck der Ueberzeugung des Ministers der aus-
wärtigen Angelegenheiten, daß nur durch Lostrennung der Herzogthümer von
Dänemark ein dauernder Friede erreichbar sein werde, fehlen gänzlich und die
vorgelegten Berichte, die häufig nur Auszüge sind, enthalten in den wesent-
lichsten Punkten eine irrthümliche Auffassung und Mißverständnisse. Der Mi-
nister der auswärtigen Angelegenheiten muß daher jede Verantwortlichkeit für
diese einseitigen und nicht von ihm verificirten Berichte entschieden ablehnen,
und gegen jede Beurtheilung der hannoverschen Politik auf Grund derselben
Verwahrung einlegen.“ "
Auf die bestimmte Anfrage an das Ministerium, was die von
ihm gebrauchten Worte „politische Selbständigkeit der Herzogthümer“
bedeuten sollen und ob darunter, wie man nach dem natürlichen
Wortsinn allerdings annehmen sollte, die völlige Trennung von Däne-
mark verstanden werden dürfe? antwortet der Minister v. Hammer-
stein: diese Worte seien in derselben Bedeutung wie bei den han-
noverschen Abstimmungen am Bunde gebraucht, weitere Erläuterungen
zu geben müsse er dagegen ablehnen.
10. Mai. (Sachsen). Die II. Kammer ermächtigt in geheimer Sitzung
einstimmig die Regierung zu einer Erneuerung des Zollvereins mit
Preußen auf Grundlage des Handelsvertrags mit Frankreich. Die I.
Kammer thut ebendasselbe gleichfalls einstimmig.
„ „ (Baden). Die II. Kammer beschließt gelegentlich des Militär-
budgets auf den Antrag des Ausschusses, die Regierung möge mit
allen Mitteln darauf hinwirken, daß die in der Bundeskriegsver-
fassung bestimmte Dienstzeit bei der Infanterie auf 1¼ Jahre, bei
den anderen Waffen verhältnißmäßig herabgesetzt werde“
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