Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

         Preußen und der norddeutsche Bund.                  143 
behalten. Spätestens bis zum 1. October d. J. müssen alle diese Neu- 
formationen und Neuorganisationen zu Ende geführt werden. Die Contingent- 
stellung für die beiden Mecklenburg und Braunschweig ist officiell noch nicht 
bekannt, soll jedoch nach Zeitungsangaben für die ersten beiden Staaten 2 
Infanterie-Regimenter à 3 Bataillone, 2 Dragoner-Regimenter à 5 Escadrons 
und 4 Batterien, für Braunschweig 1 Infanterie-, 1 Husaren-Regiment und 
2 Batterien betragen. Diese Truppen mit den 7 Infanterie-Regimentern, 
1 Dragoner-Regiment und 2 Batterien der Contingents-Truppen zusammen- 
gefaßt wird sich demnach die Gesammttruppen-Ausfstellung der norddeutschen 
Kleinstaaten auf 30 Bataillone, 20 Eskadrons und 8 Batterien, statt bisher 
33 Bataillone, 13 Eskadrons und 6½ Batterien berechnen, wozu dann an 
außerpreußischen Truppen in der Armee des norddeutschen Bundes noch die 
von Sachsen und Hessen-Darmstadt hinzutreten. 
Wie das Militärwesen so ist auch das Postwesen durch Verträge 
Preußens mit den verschiedenen Staaten in Folge des Vertrages mit 
dem Hause Taxis im Wesentlichen geregelt: 
An Geldentschädigung für die Ausübung, des Postrechls erhalten jährlich: 
Hessen-Darmstadt 40,000 fl., Sachsen-Weimar 10,277 Thlr. 23 Sgr. 6 Pf., 
Sachsen-Meiningen 9275 fl., Sachsen-Coburg-Gotha 6250 Thlr., Reuß j. 2. 
3000 Thlr., Lippe-Detmold 2000 Thlr. und Schwarzburg-Sondershausen 
1305 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf. Selbstständige Postverwaltung behalten Braun- 
schweig, die beiden Mecklenburg und das Königreich Sachsen. 
— Aug. (Mecklenburg). Um den Anforderungen der Zeit doch all- 
mälig zu entsprechen, befiehlt der Großherzog die Anlegung kleiner 
Häuslereien auf den großen zwei Fünftel der Landesfläche umfassen- 
den Staatsdomänen möglichst zu begünstigen. 
— Sept. (Preußen: Hannover). Preußen stellt dem ehemal. König von 
Hannover eine Art Ultimatum bez. eines Abkommens über seine 
Vermögensverhältnisse, indem es ihm erklärt, daß die Machtvoll- 
kommenheit des Königs bez. Hannover mit dem 1. Oct. zu Ende 
gehe und die Angelegenheit nachher nur im Einverständniß mit dem 
preuß. Landtag geregelt werden könnte, wodurch die Aussichten des 
Königs Georg kaum günstigere würden. 
2. „ (Preußen: Kurhessen). Schluß der Verhandlungen der in 
Berlin versammelten kurhessischen Vertrauensmänner. Dieselben 
übergeben dem Minister des Innern sämmtlich mit Ausnahme der 
vier ritterschaftlichen Mitglieder folgende Erkärung: 
„Wir haben uns bei unseren Anträgen auf solche allgemeine Landes- 
anliegen beschränkt, hinsichtlich deren nach Lage der Dinge eine anderweite 
Entscheidung noch möglich und erforderlich erschien, es dagegen nicht für unsere 
Aufgabe gehalten, Wünsche zu verfolgen, die, wie berechtigt sie auch sind, 
entweder mehr auf einem örtlichen Interesse beruhen oder aber vollendeten 
Thatsachen gegenüberstehen. Aus der Einberufung von Vertrauensmännern 
und aus dem Umstande, daß denselben weitere Vorlagen nicht gemacht wurden, 
schöpfen wir übrigens die Hoffnung, daß bis zum 1. October, wo die preu- 
ßische Verfassung auch bei uns eintritt, weitere, in das Gebiet der Gesetz- 
gebung einschlagende Anordnungen nicht ohne Beirath von Vertretern des 
Landes getrofsen werden, und erlauben uns, dies als Wunsch auszusprechen.“ 
„ (Lübeck). Die Bürgerschaft bevollmächtigt mit 21 gegen 5
	        
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