2. Die süddeutschen Staaten.
6. Jan. (Württemberg). Der offiz. Staatsanz. veröffentlicht einen
sehr heftigen Artikel gegen die Erklärung vieler Mitglieder (und
sämmtlicher Minister) beider Kammern Badens für Umwandlung der
nur bis 1877 gesicherten Zollunion in eine dauernde Einigung und
für Erweiterung der Competenz der Zollunion und daher des Zoll-
parlaments:
. . . . Wenn etwas klar ist, so ist es der Widerspruch, in welchem jener
badische Aufruf mit dem Wortlaut der vereinbarten Bestimmungen und dem
Geiste sich befindet, in welchem sie verabredet worden. Es muß daher gewiß
auffallen, daß die Männer, deren Namen unter dem Aufruf stehen, welche
doch in ihrer Eigenschaft als Ständemitglieder von dem Inhalt der neuen
Zollvereinsverträge nähere Kenntniß haben sollten, kein Bedenken getragen
haben, dem lediglich in Vollziehung dieser Verträge zu wählenden Zollparla-
ment von vorn herein eine Aufgabe zu stellen, bei deren Befolgung dasselbe
nothwendig über die Verträge hinwegsehen müßte, daß sie mit andern Worten
die Abgeordneten für das Zollparlament ohne weiters zu einem Verhalten
verpflichten wollen, welches nichts geringeres in sich schlösse, als die Verletzung
der eingegangenen Vertragsverbindlichkeiten. Im höchsten Grad überraschen
aber muß jedenfalls die Betheiligung bei dieser Kundgebung von Seiten eines
Ministeriums, dessen eines Mitglied die Uebereinkunft vom 4. Juni mitver-
handelt hat, dessen Vorsitzender persönlich bei dem Abschluß des Vertrags vom
8. Juli thätig gewesen ist, und welches in seiner Gesammtheit sehr genau
weiß, daß die Zuständigkeit des Zollparlaments in der angeführten Weise
beschränkt worden ist und von den Contrahenten beschränkt werden wollte. . ."
6.1. (Württemberg). Die Landesversammlung der demokratischen
Volkspartei erklärt sich gegen den nach preußischem Vorbilde bear-
beiteten Militärgesetzentwurf der Regierung, gegen eine Behandlung
der Vorlagen der Regierung betr. Revision der Verfassung und Re-
organisation der Verwaltung und lehnt jede Theilnahme an den
Wahlen zum Zollparlament ab:
„Die Landesversammlung beschließt, daß sich die Volkspartei der Wahlen
zum Zollparlament enthalte und das württembergische Volk von der Theil-
nahme an denselben abmahme. Hiezu wird sie bestimmt durch principielle
Gründe, gegen welche die Rücksichten der Zweckmäßigkeit nicht in Betracht
kommen. In der Theilnahme an dieser großpreußischen, das allgemeine