Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)

2. Die süddeutschen Staaten. 
6. Jan. (Württemberg). Der offiz. Staatsanz. veröffentlicht einen 
 
sehr heftigen Artikel gegen die Erklärung vieler Mitglieder (und 
sämmtlicher Minister) beider Kammern Badens für Umwandlung der 
nur bis 1877 gesicherten Zollunion in eine dauernde Einigung und 
für Erweiterung der Competenz der Zollunion und daher des Zoll- 
parlaments: 
. . . . Wenn etwas klar ist, so ist es der Widerspruch, in welchem jener 
badische Aufruf mit dem Wortlaut der vereinbarten Bestimmungen und dem 
Geiste sich befindet, in welchem sie verabredet worden. Es muß daher gewiß 
auffallen, daß die Männer, deren Namen unter dem Aufruf stehen, welche 
doch in ihrer Eigenschaft als Ständemitglieder von dem Inhalt der neuen 
Zollvereinsverträge nähere Kenntniß haben sollten, kein Bedenken getragen 
haben, dem lediglich in Vollziehung dieser Verträge zu wählenden Zollparla- 
ment von vorn herein eine Aufgabe zu stellen, bei deren Befolgung dasselbe 
nothwendig über die Verträge hinwegsehen müßte, daß sie mit andern Worten 
die Abgeordneten für das Zollparlament ohne weiters zu einem Verhalten 
verpflichten wollen, welches nichts geringeres in sich schlösse, als die Verletzung 
der eingegangenen Vertragsverbindlichkeiten. Im höchsten Grad überraschen 
aber muß jedenfalls die Betheiligung bei dieser Kundgebung von Seiten eines 
Ministeriums, dessen eines Mitglied die Uebereinkunft vom 4. Juni mitver- 
handelt hat, dessen Vorsitzender persönlich bei dem Abschluß des Vertrags vom 
8. Juli thätig gewesen ist, und welches in seiner Gesammtheit sehr genau 
weiß, daß die Zuständigkeit des Zollparlaments in der angeführten Weise 
beschränkt worden ist und von den Contrahenten beschränkt werden wollte. . ." 
6.1. (Württemberg). Die Landesversammlung der demokratischen 
Volkspartei erklärt sich gegen den nach preußischem Vorbilde bear- 
beiteten Militärgesetzentwurf der Regierung, gegen eine Behandlung 
der Vorlagen der Regierung betr. Revision der Verfassung und Re- 
organisation der Verwaltung und lehnt jede Theilnahme an den 
Wahlen zum Zollparlament ab: 
„Die Landesversammlung beschließt, daß sich die Volkspartei der Wahlen 
zum Zollparlament enthalte und das württembergische Volk von der Theil- 
nahme an denselben abmahme. Hiezu wird sie bestimmt durch principielle 
Gründe, gegen welche die Rücksichten der Zweckmäßigkeit nicht in Betracht 
kommen. In der Theilnahme an dieser großpreußischen, das allgemeine
	        
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