II.
Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
1. Jan. (Oesterreich). Die offizielle Wiener Ztg. verkündet die vom
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30. Dec. 1867 datirte Ernennung des neuen Ministeriums „für
die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder“:
Fürst Carlos Auersperg Präsident des Minislterraths; Graf Taaffe
Stellvertreter des Ministerpräsidenten und Minister für Landesvertheidigung
und öffentliche Sicherheit; Edler v. Plener Handelsminister; Ritter v. Has-
ner Minister für Cultus und Unterricht; Graf Potozki Ackerbauminister;
Dr. jur. Giskra Minister des Innern; Dr. jur. Herbst Justizminister;
Dr. jur. Brestel Finanzminister; Dr. jur. Berger Minister ohne Portefeuille.
Das amiliche Blatt veröffentlicht zugleich ein von den neuen
Ministern contrasignirtes Gesetz vom 31. Dec. 1867 betr. die Fort-
erhebung der Steuern und Abgaben für die Bestreitung des Staats-
aufwandes bis Ende März d. J.
„ Die schwebende Schuld der Gesammtmonarchie (in Staatsnoten)
beträgt mit diesem Tage nach offiziellem Ausweis 399,999,999 fl.
50 kr. — es fehlen also an dem gesetzlichen Maximum nur 50 kr.
„ Eine Currende des Reichsfinanzministers v. Becke, durch welche
derselbe „vorläufig" das Staatsschuldenwesen in seinen Wirkungs-
kreis einbezieht, erzeugt einen Competenzconflict zwischen den drei
Ministerien,
indem das ungarische Ministerium gegen diese Anordnung als eine Ver-
letzung der Ausgleichs= und Verfafsungsbesree sofort Protest erhebt. Dasselbe
stützt sich dabei auf die Erwägung, daß die Staatsschuld, nachdem Ungarn
durch seine fixe Beitragsquote jeder weiteren Verpflichtung enthoben worden,
eine ausschließlich cisleithanische Angelegenheit darstelle und fürchtet in der
Uebernahme derselben in das Ressort des Reichsfinanzministeriums ein Prä-
judiz, welches, dem Ausgleich entgegen, die Staatsschuld doch wieder als eine
gemeinsame Angelegenheit einführen könnte.
„ (Oesterreich). Die Wiener Handels= und Gewerbekammer
entspricht dem Ansinnen des Vorstandes des deutschen Handelstags
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