322 Spanien.
7. Juli. Staatsstreich des Cabinets Gonzalez Bravo: in Madrid werden
die Generale Serrano (Herzog de la Torre), Dulce (Marquez von
Castellflorite), Zavala (Marquez von Sierra Bullones) und Cordova
(Marquez von Mendigorria) Serrano y Bedoys und Letona, in
in S. Sebastian der General Echague, in Zamora der General
Caballero de Nodas verhaftet und theils in verschiedene Städte im
Innern theils nach den balearischen und canarischen Inseln abgeführt.
Der in Sevilla residirende Herzog von Montpensier, der Gemahl
der einzigen Schwester der Königin, wird aufgefordert, Spanien zu
verlassen, da er den Feinden der Regierung als Fahne dienen könnte.
16. „ Der Herzog von Montpensier schifft sich mit seiner Familie auf
der Villa de Madrid nach Lissabon ein, um in der Nähe zu sein,
nicht nach England zu seinen Familienangehörigen, wie die Regierung
gehofft hatte. „
3. Aug. Der Herzog und die Herzogin von Montpensier erlassen von
Lissabon aus einen Protest gegen ihre Verbannung an die Königzin.
Sle constatiren därin, daß der kgl. Ausweisungsbesfehl keine ausdrückliche
Beschwerde gegen sie enthält, über welche sie sich zu rechtfertigen hätten und
sügen dann bei: „Das Land ist beunruhigt, die Revolutionäre bedienen sich
unseres Namens als einer Fahne und machen ihn zum Ziele ihrer Machi-
nationen, das sind die einzigen Erwägungen, worauf sich Ihre ungesetzliche
und für unsere hohe Stellung verletzende Maßregel stützt, deren Sie absichtlich
erwähnt haben, um uns noch mehr zu erniedrigen. Dergleichen Behauptungen
verdienen keine Besprechung. Aber wenn wir es für angemessen hielten, uns
gegen die unter durchsichtigen Anspielungen verhüllten Beschuldigungen zu
vertheidigen, wenn man uns an die Pflichten der Loyalität erinnert, für
welche man unser Gedächtniß nicht aufzufrischen braucht, so würden wir
Ihrer Majestät sagen: wenn das unglückliche Spanien gegenwärtig eine
schwierige Lage zu bestehen hat, welche wir von Herzen bedauern, so sind wir
nicht die schaffende Ursache davon. Man muß, wenn eine solche besteht,
anderswo nach dem Grunde der beklagenswerthen Aufregung suchen, welche
als Vorwand gebraucht wird, um uns zu verurtheilen. Jedes Mal, wenn
das Volk sich beunruhigt, ist es, weil ein ernstes Uebel dasselbe quält; denn
es gibt weder Individualitäten noch Namen, die mächtig genug sind, um
als Fahne zu dienen und eine Nation in ihr Gefolge zu nehmen. Gegen
diese augenscheinliche Verletzung des Grundgesetzes des Staates und auch der
ewigen Grundsätze der Gerechtigkeit durch die Maßregeln, welche die Regie-
rung Ihrer Majestät ergriffen hat, protestiren wir mit aller Entschiedenheit,
und wir berufen uns dabei weder auf die Rücksichten für unseren Nang,
noch auf die Familienbande. Wenn durch die ersteren unser Protest ein
großes Aufsehen macht, so fügen sie doch nichts zu der Ungerechtigkeit der
begangenen Gewaltthat hinzu, und die zweiten müssen vergessen werden gegen-
über der Willkür, die uns verbannt ohne offene Anklage; wir halten es unser
nicht würdig, uns darauf zu berufen. Lediglich im Namen unserer Rechte,
in unserer Eigenschaft als Spanier unter dem Schutze der allgemeinen Ge-
setze des Landes erheben wir Widerspruch vor Ew. Mgjestät gegen die Ge-
walt, welche uns aus unserm theuren Spanien entfernt. Wir erwarten, daß
die Genugthuung ebenso öffentlich und förmlich sei, wie die erlittene Kränkung.“
5. „ Conflict zwischen den Civil= und Militärbehörden in Barcelona.
Die Regierung löst ihn damit, daß sie den General Pezuela von