Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)

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Frankreich. 
deren Genuß zum größeren Theil erst den nachfolgenden Geschlechtern zu 
Theil werde. Aus diesem Grund habe auch die Municipal-Commission dem 
neuerdings mit dem Cred. Foncier abgeschlossenen Vertrage, dem zufolge die 
innerhalb einer kurzen Reihe von Jahren dieser Anstalt zu leistenden Zah- 
lungen gegen einen, Interessen und Amortisation in sich begreifenden Zins 
von 5,Proc. auf 60 Jahre hinaus vertheilt werden sollen, ihre Zustim— 
mung ertheilt, und es sei jetzt dieser Vertrag der Genehmigung des gesetz- 
gebenden Körpers zu unterbreiten. Dabei habe sich aber die Stadt das 
Recht vorbehalten, zu jeder Zeit diese Operation ganz oder theilweise rück- 
gängig zu machen und bei einem niedrigen Zinsstande die Rückzahlungen zu 
anticipiren. Zwei Dinge sind es, welche der Municipal-Commission nament- 
lich jetzt besonders am Herzen liegen: einmal soll den Steuerpflichtigen, un- 
geachtet aller Zunahme der Ausgaben, keine neue slädtische Last auferlegt 
werden, und dann soll sogar möglich# eine Verminderung der jetzigen Octroi- 
lasten eintreten. Diese Verminderung soll selbstverständlich im Hinblick auf 
die Interessen der großen Masse stattfinden. — Mittlerweile nehmen die 
Angriffe, denen die Finanzwirthschaft des Seinepräsecten in der Presse aus- 
gesetzt ist, mit jedem Tag an Hestigkeit zu. 
5. Jan. Wahlsiege der Opposition in Tours und Amiens. Die Gewählten 
C. 
10. 
11. 
hatten auf ihre Fahne geschrieben: Ablehnung der Militärvorlage. 
„ Gesetzgeb. Körper: Ein Interpellationsantrag Pelletan's bez. der 
neuen Eintheilung der Wahlkreise wird von den Bureaux fast ein- 
stimmig nicht zugelassen. 
„ Gesetzgeb. Körper: Die Debatte über die Armeereform führt 
nochmals auf die Frage der Stellvertretung in der mobilen National-= 
garde zurück: 
Anlaß dazu gibt ein Amendement des Hrn. Paulmier, nach welchem 
die jungen Leute, die sich in der activen Armee haben vertreten lassen, auch 
von dem Dienst in der mobilen Nationalgarde befreit sein sollen. Herr 
Ségris vertheidigt diesen Antrag in einer Rede, in welcher sich die Furcht 
gewisser Deputirter, nach den letzten Abstimmungen wicder vor ihren Wäh- 
lern zu erscheinen, nur allzu dentlich verräth. Staatsminister Rouher und 
Hr. Ollivier begegnen sich dießmal in derselben Ansicht: daß nämlich das 
Javal'sche Amendement unbedingt aufrecht zu halten und die Stellvertretung 
in der Nationalgarde nicht zuzulassen sei. Nach Hrn. Rouher's Meinung 
habe sich in dem darauf bezüglichen Votum der Kammer ein patriotischer 
Ausschwung kundgegeben, welcher jenseits der Grenze viele Aufmerksamkeit 
gefunden. „Die energische Bestätigung Ihrer Gesinnungen", fügt er hinzu, 
„wird nöthigenfalls eine Kraft für die Armee werden, welche der Mobilgarde 
auf- das Schlachtfeld vorauszumarschiren hat; man muß diese Kraft nicht 
wegen einer vorübergehenden Reaction verloren gehen lassen. Wer sich in 
der Armee durch einen Stellvertreter ersetzen läßt, muß in der Mobilgarde 
dienen.“ Art. 4, welcher die in der activen Armee vertretenen jungen Leute 
zum Dienst in der Nationalgarde verpflichtet, wird schließlich mit 170 gegen 
71 Stimmen angenommen. 
Der Bethmont'sche Interpellationsantrag in Sachen der raisonni- 
renden Kammerberichte ist von den Bureaux, wie vorauszusehen war, 
verworfen worden, und zwar mit allen 9 Stimmen. 
„ Gesetzgeb. Körper: Debatte über die Armeereform. Neue Diffe- 
renzen über die Frage der Stellvertretung in der mobilen National= 
garde.
	        
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