13. Griechenland.
— Jan. Auf allerh. Befehl des russischen Kaisers wird, wie ein von
der Nord. Post veröffentlichtes Reichsrathsgutachten bestimmt, der Kö-
nigin von Griechenland ein Secretär zugetheilt, der seinen Gehalt
aus dem Etat des russischen Ministeriums des Auswärtigen bezieht.
2. „ Der König vertagt die Kammer auf 40 Tage. England und
Frankreich fordern Griechenland gemeinschaftlich auf, sich nicht mehr
in die cretischen Angelegenheiten zu mischen. Russische Schiffe brin-
gen dagegen noch immer allwöchentlich 5 — 800 Flüchtlinge aus
Creta nach dem Piräus. Die Zahl derselben in Athen beträgt be-
reits ca. 17,000, die Gesammtzahl derselben in Griechenland wird
auf 60—70,000 angegeben.
3. „ Da Burlgaris kein Ministerium zusammengebracht hat, so bildet
sich ein Ministerium Moraitini, das indeß nur als ein Nothbehelf
und Uebergangsministerium angesehen wird.
7. Febr. Das Ministerium Moraitini wird bereits wieder entlassen und
neuerdings Bulgaris mit der Bildung eines neuen betraut. Der-
selbe verlangt vor allem die Auflösung der Kammer, der König ge-
steht die Forderung zu. Bulgaris bildet sein Ministerium und ein
kgl. Decret spricht die Auflösung der Kammer aus.
3. April. Neuwahl der Kammer. Bulgaris bringt durch Anwendung
aller nur denkbaren Mittel eine Kammer zu Stande, die ihm die
Majorität sichert.
7. Mai. Eröffnung der neuen Kammer. Die Thronrede des Königs
betont, daß er sich eine orthodoxe Gemahlin gewählt habe.
9. „ Die aufständischen Creter, welche die Insel ihrerseits bereits
als einen Theil Griechenlands betrachten, haben 16 Deputirte zur
Kammer gewählt. Drei davon treffen in Athen ein. Der türkische
Gesandte erklärt, daß er sofort seine Pässe verlangen werde, wenn
sie zugelassen würden.
15. „ Kammer: Die erste bezeichnende Abstimmung ergibt ca. 100 mi-
nisterielle und ca. 50 oppositionelle Abgeordnete.