Zpanien. 309
Prinzen Alfonso, den Sohn der Königin Isabel, auf den Thron zu erheben.
Das Originellste an dieser Thätigkeit der Polizei ist aber, daß sie sich nicht
bloß auf die bekannten Gegner der Regierung, sondern auf alle ihre eigenen
Mitglieder, auf die Oberbefehlshaber der Armee, ja, auf den König selbst er-
streckt. Ein Agent, der seinen Lohn auch ehrlich verdient haben will, hinter-
bringt, daß der König, da er kein Vertrauen in die spanischen Generale habe,
dem König Victor Emmanuel, seinem Vater, geschrieben habe: er möchte doch
bei dem Kaiser von Deutschland zwei Generale für ihn ausbitten. Ein an-
derer Agent hat mehrere politische Persönlichkeiten aus der Oper zu einem
Adjutanten des Marschalls Serrano begleitet, wo man übereingekommen sei,
daß der Marschall den Oberbefehl über die Nordarmee Übernehmen und später
bei seiner Rückkehr den Sohn der Königin Isabel mitbringen sollte. Von dem
General Rey endlich, der in demselben Cabinet Kriegsminister wax, behauptet
die Polizei: er habe sich schriftlich verpflichtet, an die Spive dercarlistischen
Bewegung in der Mancha zu treten. Kurz, die geheime Polizei überwachte
alle Welt, die Minister, die Generale und den König selber, und die Abschriften
aller auf der Post mit Beschlag belegten und geöffneten Briefe wurden der
Commission überreicht. Der Inhalt der sog. Belege ward, obgleich sie nur
confidentiell mitgetheilt worden waren, sofort bekannt. Das Ministerium hatte
sich lächerlich gemacht und war geradezu unmöglich geworden. Der König
beruft nach einander die Präsidenten beider Häuser zur Audienz und Sagasta
gibt seine Demission ein.
24. Mai. Nachdem dem Marschall Serrano in Bilbao von den Carlisten
Anerbietungen, sich zu ergeben, zugegangen sind, erklärt er sich in
der sog. Convention von Amorevieta geneigt, ihnen den Indult (Ver-
zeihung) zu bewilligen, wenn sie am folgenden Tage an bestimmt
bezeichneten Orten ihre Waffen niederlegen würden. Eine Anzahl
Banden legen auch wirklich ihre Waffen nieder, aber lange nicht alle.
Die Convention von Amorevieta lautet: Nachdem ich mit D. Fausto
de Urvuiza und D. Juan E. de Urue, welche zugleich im Namen des D. An-
tonio Arguinzoniz handelten, Mitgliedern der Kriegsdeputation der Herrschaft
Biscaya, über die ehrenvollsten Mittel mich besprochen habe, um diesem Lande,
dem Opfer des unheilvollsten Bürgerkrieges, den Frieden zu geben, und im
Einklange mit der Bekanntmachung, welche ich bei der Uebernahme des Com-
mando's dieser Armee erlassen, sowie kraft der mir verliehenen außerordent-
lichen Vollmachten, mache ich folgende Zugeständnisse; 1) Befreiung von aller
Strafe für Diejenigen, die in Biscaya zu den Waffen gegriffen haben. Die
sich unterworfen haben, können frei von aller Verantwortlichkeit heimkehren
und werden von ihren Bürgermeistern, welche dazu von diesem Generalquartier
aus ermächtigt werden, die entsprechenden Amnestiescheine erhalten. 2) Ein-
begriffen in diese Strafbefreiung sind die Mitglieder der Kriegsdeputation, ihre
Unterbeamten und alle anderen Personen, die ein Amt, Anstellung oder Dienst
ausgeübt oder direkt oder indirekt an dem Aufstande Theil genommen oder
ihn gefördert haben, auch wenn sie aus der Emigration her ins Feld gerückt
sind, und ebenso Diejenigen, welche ihren Posten oder Amt verlassen haben.
Wer in das Ausland zu gehen wünscht, wird bis zur Grenze freies und sicheres
Geleite erhalten. 3) In Bezug auf die Erhebung öffentlicher Gelder, welche
der Herrschaft Biscaya gehören oder sich auf sie beziehen, werden die General-
junten (Provinzialstände) von Guernica, welche sich gemäß den Landesrechten,
dem Brauche und der Gewohnheit versammeln werden, das Nöthige beschließen.
4) Frei von Strafe sind Alle, welche die Waffen führen und sie ausliefern;
gleicher Maßen die Anführer, Offiziere und Mannschaften der Truppen, welche
sich den Banden angeschlossen haben, auch wenn sie aus der Emigration her-
kommen. Die Anführer und Offiziere können mit dem Range, welchen sie