Das- deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Jan. 31.) 59
7. Oktober 1870), etwa 5 Kilometer von Metz zu liegen. Die Vorbereit-
ungen sind bereits so weit gediehen, daß die energische Inangriffnahme des
Baues erfolgen kann, sobald die Witterung es erlaubt. Die Fertigstellung
wird in kürzerer zeit erfolgen, als bei den übrigen Forts, da es so ziemlich
in der Ebene unweit der Linie Metz-Diedenhofen gelegen ist und also die
Herbeischaffung des Baumaterials nicht auf große Schwierigkeiten stößt.
Von den übrigen neuen Werken kann Fort Prinz August von Württemberg
als vollendet gelten, wogegen der Ausbau des vor der Veste Friedrich Karl
gelegenen weit ausgedehnten Forts Manstein noch längere Zeit beanspruchen
wird. Die schon von französischen Zeiten her vorhandenen Befestigungen
haben größere und geringere Umbauten bezw. Erweiterungen erfahren, welche
jedoch fast Überall dem Abschlusse nahe sind. Die Armirung mit meist neuen
Geschützen ist schon seit einiger Zeit vollzogen worden, wie auch sämmtlichen
Werken eine entsprechende Besatzung zugetheilt ist.
— Jannar. (Preußen.) In der Diörese Posen ist im Cultur-
kampf nachgerade eine gewisse Ruhe eingetreten.
Die Verurtheilung des päpstlichen Geheimdelegaten Kurowski am
6. Oktober v. Js. zu zweijähriger Gefängnißstrafe und vielleicht ebenso die
etwas traurige Rolle, welche der genannte Domherr als päpstlicher Delegat
vor Gericht spielte, haben, wie die „Pos. Z.“ meint, auf den Klerus offen-
bar tiefen Eindruck gemacht, denn seit jener Zeit sei ungeachtet der eifrigsten
Nachforschungen der Polizei auch nicht die geringste Spur der Wirksamkeit
eines Geheimdelegaten entdeckt worden. Zwar solle sich auf der Dominsel
in Posen eine Centralstelle für die kirchlichen Angelenheiten befinden, die
Thätigkeit derselben beschränke sich aber hauptsächlich darauf, von allen Vor-
gängen unter der Geistlichkeit Akt zu nehmen, und die Diöcesenverwaltung
sei größtentheils den Dekanen überlassen, die zu diesem Zwecke mit ausge-
dehnteren Vollmachten versehen sind. Die Diöcesanverwaltung habe sich mit-
hin gewissermassen in Dekanats-Verwaltungen zerspliltert.
— Januar. (Bayern.) Da der neue Erzbischof von Bam-
berg sich weigert, die Priesteramtscandidaten der preußischen Diöcese
Paderborn ohne weiteres zu weihen, so weist die römische Curie die
von der preußischen Regierung abgesetzten Bischöfe an, künftig weder
den Bamberger noch einen anderen Bischof zu bemühen, der Nuntius
in München werde stets bereit sein, die Priesterweihe den Candi-
daten aus den fraglichen Diöcesen zu ertheilen.
„Aufs Neue also bewährt sich die Nuntiatur in München als eine
werthvolle Position für die Kurie im Kampfe gegen das deutsche Reich.
Ausländische Bischöfe müßten natürlicherweise Bedenken tragen, solche
Preußen, die unter Mißachtung der staatlichen Gesetze geistlich werden wollen
und von vornherein erklären, daß sie den Gesetzen den Krieg erklären, zu
weihen. Es wäre dies ein Beginnen, welches ihnen von ihren eigenen Re-
gierungen schwerlich Dank einbringen würde, vielleicht sogar un- liebsame
plomatische Erörterungen hervorrufen könnte. Der Münchener. Nuntius aber,
welcher als Stellvertreter des Papstes, des Universalbischofs, handelt, braucht
vor der bayr. Regierung, welcher er nicht untergeordnet ist, keine Besorgnisse
zu hegen. Es zeigt sich an einem schlagenden Beweise, wie sehr die Mün-
chener Nuntiatur dem Vaticanismus zu statten kommt. Wer will sich wun-
dern, daß clerical erzogene junge Leute die preußischen Gesetze verachten zu
dürfen glauben, wenn sie in der Hauptstadt des zweitmächtigsten deutschen