Full text : Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)

96  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  21—23.)

deren  nach  Maßgabe  der  Verhältnisse  zu  bestimmenden  Fächern  in  französischer
  Sprache  erteilt  werde.“  Danach  wird  von  jetzt  ab  in  allen  höheren
Schulen  in  sämtlichen  lassen  der  Unterricht  in  allen  Fächern  ausschließlich
in  deutscher  Sprache  erteilt.

21.  Juni.  ( Preußen)  Die  römische  Kurie  richtet  wieder
eine  Note  an  die  preußische  Regierung,  in  der  sie  sich  durch  die
neueste  kirchenpolitische  Vorlage  der  Regierung  an  den  Landtag
durchaus  noch  nicht  befriedigt  erklärt.  Der  Wortlaut  der  Note
wird  wiederum  nicht  veröffentlicht.

Die,  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  läßt  sich  inzwischen  offiziös  über  die  Note
folgendermaßen  aus:  „Der  Mangel  an  Entgegenkommen,  welchen  die  Kurie
gegenüber  den  achten  Eröffnungen  der  Regierung  zeigte,  hat  diese  veranlaßt,
die  Abstellung  der  Schäden,  von  denen  die  katholische  Bevölkerung  auf  kirchlichem
  Gebiete  betroffen  war,  in  Gemeinschaft  mit  der  Volksvertretung  selbst
in  die  Hand  zu  nehmen,  soweit  es  ohne  Gefahren  für  den  Staat  angängig
war.  Daß  dieses  Vorgehen  der  preußischen  Regierung  der  Kurie  erwünscht
gewesen  ist,  darüber  hat  sich  die  Regierung  keinen  Illusionen  hingegeben,  und
daß  die  Kurie  nunmehr  ihrer  Mißbilligung  dieses  Verfahrens  in  einer  Note
Ausdruck  gegeben  hat,  welche  liberale  Blätter  als  „eine  Verhöhnung  der  preußischen
  Regierung"  bezeichnen,  ist  der  letzteren  nicht  überraschend  gewesen,
um  so  weniger,  als  die  Kurie  in  ihrer  Diplomatie  das  taktische  Bedürfnis
empfindet,  den  jüngsten  von  der  Regierung  im  Interesse  der  katholischen
Unterthanen  des  Königs  gemachten  Schritt  in  dem  Werte,  den  er  für  Rom
hat,  herabzudrücken  und  im  voraus  den  Gedanken  abzuschneiden,  als  wäre
Rom  nunmehr  in  die  Lage  gesetzt,  weiter  entgegenzukommen.  Das  taktische
Manöver,  welches  in  der  geringschätzigen  Kritik  des  neuen  Gesetzes  liegt,  wird
die  prenßische  Regierung  nicht  abhalten,  die  nächsten  Schritte  von  könischer
Seite  abzuwarlen,  und,  wenn  sie  ausbleiben,  den  betretenen  Weg  selbständigen
  Vorgehens  auf  dem  Felde  ihrer  Gesetzgebung  weiter  zu  verfolgen,  soweit
  es  ihr  thunlich  und  erforderlich  erscheint.  Die  veralteten  diplomatischen
Künste,  wie  sie  in  der  aus  dem  kaufmännischen  Verkehr  entnommenen  Bemäkelung
  gegnerischer  Angebote  liegen,  und  welchen  die  römische  Kurie  in
ihren  antiken  Traditionen  anhängt,  sind  zu  durchsichtig,  um  auf  das  weitere
Verhalten  Preußens  Einfluß  Zu  üben.  Es  wäre  nicht  nur  schicklicher,  sondern
  auch  geschickter  gewesen,  wenn  die  jüngste  römische  Note  ungeschrieben
geblieben  wäre,  zumal  eine  formelle  Nötigung,  im  jehigen  Augenblick  eine
solche  zu  erlassen,  in  keiner  Weise  vorlag.  Die  anspruchsvolle  und  nörgelnde
Kritik,  welcher  sie  Ausdruck  gibt,  kann  keine  andere  Wirkung  haben  als  die,
Preußen  von  weiterem  Entgegenkommen  abzuschrecken,  weil  ein  neuer  Beweis
für  die  Unmöglichkeit,  den  anderen  Teil  zu  befriedigen,  damit  geliefert  wird.“

22.—23.  Juni.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  2.  Lesung  der  kirchenpolitischen
  Vorlage.  Die  konserv.-ultram.  Koalition  dringt  wie  in
der  Kommission  so  auch  im  Plenum  durch:  das  Gesetz  wird  nach
dem  Antrage  der  Kommission  vom  16.  d.  unverändert  angenommen.
Nur  über  die  Art.  1  und  4  (resp.  3)  entspinnt  sich  eine  lebhafte
Debatte;  der  entscheidende  Art.  1  wird  jedoch  in  der  Fassung  der
Kommission  mit  245  gegen  bloß  87  Stimmen  angenommen.  Die
Regierung  verkeidigt  zwar  ihre  Borlage,  spricht  sich  aber  in  keiner
Weise  entschieden  gegen  die  Anträge  der  Kommission  aus: