VIII.
Das Papsttum.
15. Januar. (Karolinenangelegenheit; Weltstellung
des Papstes.) In seiner Allokution an das Konsistorium äußert
der Papst:
„Die Angelegenheit, über die Wir zu sprechen wünschen, ist zwar
bereits zur allgemeinen Kenntnis gelangt, allein da sie mit dem öffentlichen
Wohle der Völker verknüpft und durch dieselbe ein den Apostolischen Stuhl
höchst ehrender und seit langer Zeit unterbrochener Brauch erneuert wurde,
so halten Wir sie daher für wert, vor Euch an dieser erhabenen Stelle von
Uns persönlich besprochen zu werden. Da der Kaiser von Deutschland und
der König von Spanien Uns im verflossenen Monat September gemeinschaft-
lich ersuchten, Wir möchten in der Streitfrage betreffs der Karolinen-Inseln
einen Ausgleich zu stande bringen, so haben Wir dieses Uns mit großer
Zuvorkommenheit angetragene Amt sehr gern angenommen, weil Wir dadurch
der Sache der Eintracht und Humanität in etwas zu nützen glaubten. Und
so haben Wir die von beiden Seiten vorgebrachten Gründe in aufrichtiger,
unparteiischer Weise in Erwägung gezogen. Es gelang bald, gewisse Grund-
lagen für ein Ubereinkommen anzugeben, welche bei beiden Teilen, wie Wir
hofften, Aussicht auf Annahme haben würden." Es folgt dann eine etwas
breitere Ausführung des schon bekannten Vermittelungsspruches, worauf der
Papst weiter u. a. bemerkt: „So hat sich durch Fügung der göttlichen Vor-
sehung ein Ereignis vollzogen, welches bei der gegenwärtigen Zeitrichtung
kaum erwartet werden durfte; zwei berühmte und mcchtige Nationen haben
von der hohen Autorität der Kirche erhabenes Zeugnis abgelegt, und durch
einen wirksamen Ratschlag wurde unter ihnen Friede und Eintracht erhalten,
die zu stiften so recht das Amt der Kirche ist. Das ist jener heilsamen wohl-
thätigen Kraft zuzuschreiben, welche Gott in die Gewalt der Päpste hinein-
gelegt hat, und welche, sei der Haß ihrer Feinde auch noch so groß und die
Bosheit der Zeiten auch noch so mächtig, weder vernichtet noch geändert
werden kann. Daraus erhellt auch wieder, welche große Sünde durch die Be-
kämpfung des Apostolischen Stuhles und durch die Schmälerung seiner ihm
rechtlich zustehenden Freiheit begangen wird: Nicht nur die Gerechtigkeit und
die Religion werden dadurch verletzt, es wird auch das öffentliche Wohl da-
durch beeinträchtigt; denn gerade in der jetzigen mißlichen und gefährlichen
Lage der öffentlichen Angelegenheiten könnte der römische Pontifikat weit
größeren Nutzen stiften, wenn er in voller Unabhängigkeit und im Aie
seiner Rechte von allen Hindernissen frei, seine ganze Kraft für das Wohl
der Menschheit aufwenden könnte."