Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zweiter Jahrgang. 1886. (27)

376 Niederlunde. (Jannar 29.— März 16.) 
Hauptstütze der Landesverteidigung bleiben müsse, könnte doch der 
fortifikatorische Ausbau der Maaslinie notwendig werden. 
16. Dezember. Der Eisenbahnminister Van den Peere- 
boom wird von seinen klerikalen Wählern in Courtrai durch eine 
einstimmig votierte Tagesordnung gewissermaßen aufgefordert, sein 
Mandat niederzulegen, sofern er sich nicht dazu verstehen will, gegen 
die persönliche Wehrpflicht zu stimmen. Im ganzen Lande regen 
die Bischöfe die ihrem Wink blindlings folgenden Wähler gegen die 
persönliche Wehrpflicht auf. 
XI. 
Niederlande. 
29. Januar. Im liberalen Wahlverein „Bürgerpflicht“ zu 
Amsterdam hält Oberstlieutenant Versteeg einen die Zustände und Aus- 
sichten in Atchin einer vernichtenden Kritik unterziehenden Vortrag. 
Der Redner nennt unter Zustimmung vieler hoher Kolonial-Beamter 
und Militärs das sogenannte Konzentrationssystem in Atchin, d. h. die Be- 
schränkung auf gewisse befestigte Stellungen, einen Rückzug, und die Beispiele, 
welche er aus eigener Erfahrung, namentlich hinsichtlich der Demoralisierung 
des indischen Heeres, anführt, sind von unerbittlich überzeugender Beweis- 
kraft. Der langjährige Präsident der Regierung von Niederländisch-Indien, 
Bosscher, erklärt in seiner Antwort auf die Ausführungen Versteegs: „Wenn 
ich die Zeichen der Zeit betrachte, dann halte ich die Möglichkeit des Falles 
unseres indischen Reiches für sehr wahrscheinlich!“ 
Ende März nimmt derselbe Verein nach einem zweiten Vor- 
trage Versteegs einen Antrag an, die Regierung aufzufordern, mit 
allen nötigen Maßregeln den Krieg in Atchin nicht nur scheinbar, 
sondern thatsächlich zu Ende zu bringen. 
Anfang März. Die zweite Kammer lehnt die vom Minister 
der Kolonien geforderten 10 000 Gulden zur Erforschung von Nie- 
derländisch Neu-Guinea ab. 
14. März. Die zweite Kammer genehmigt das seit 5 Jahren 
fertig ausgearbeitete Strafgesetzbuch, so daß dasselbe mit dem 
1. September in Kraft tritt. 
In den Bestimmungen über die körperliche Züchtigung der Strafge- 
fangenen wird das Krummschließen hinfort verboten, dagegen die Prügelstrafe 
für die Zuchthausgefangenen von Leeuwarden aufrechterhalten. 
16. März. (Rheinfischerei.) Die zweite Kammer ge- 
nehmigt den mit Deutschland und der Schweiz abgeschlossenen Ver-
	        
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