210 Lie Gesterreichisch-Augarische Monarcie. (Januar 29.—31.)
schmidtsche Antrag ein erster Schritt zur Lösung der Frage sei, gut thun
würden, den Ausschuß nicht zu sehr zu drängen.
Hierauf wird eine Interpellation Knotz u. Gen. an den
Minister des Innern verlesen. Dieselbe beginnt:
„Die Sprachenverordnung vom 23. September 1886, durch welche
das Prager Ober-Landesgericht der vollständigen Tschechifierung preisgegeben
und den deutschen Richtern die Erlangung einer Richterstelle beim Gerichts-*
zweiter Instanz uumöglich gemacht wird, hat bei dem deutschen Volke in
öhmen eine tiefe Bewegung hervorgerufen. Bei dem durch das gegenwärtige Reierungssystem
uud insbesondere durch das verhängnisvolle, jedes politischen
Verständnisfes bare Walten des gegenwärtigen Statthalters von Böhmen
zum Rassenhasse gesteigerten Gegensatze der beiden Volksstämme Böhmens,
muß das deutsche Volk das Vertrauen in die Objektivität einer Rechtspflege
verlieren, welche nicht vom Stammesgenossen, sondern von nationalen und
olitischen Gegnern geübt wird. Die allgemeine, durch verschiedene That-2
gerechtfertigte Ansicht, daß der gegenwärtige Statthalter von Böhmen
einen unbefugten und verderblichen Einfluß auf den Gang der Justizpflege
Böhmens übt; die seinerzeitige tendenziöse Warnsdorfer Hochverrats-Affaire,
die Delegierung des tschechischen Schwurgerichtshofes in Prag in dem gegen
die Journalisten Karl Wolf und Genossen wegen in der Reichenberger Deutschen
Volkszeitung angeblich begangener subjektiv verfolgter wiergen eingeleiteten
Verfahren, welche Delegierung mit dem Umstande begründet wird,
daß der Reichenberger Staatsanwalt von der Intervention in dieser Strafseche
ausgeschlossen ist, weil er in einem der inkriminierten Artikel angegrifen
wurde, muß den Glauben an die Unabhängigkeit der Rechtspflege in
Böhmen erschüttern (So ist es! links) und die Ansicht umsomehr wachrufen,
daß für die Deutschen Böhmens an Stelle einer objektiven Rechtspflege eine
von tschechischen Richtern und tschechischen Geschworenen besorgte Kabinetsjustiz
eingeführt werden soll (Beifall links), als bei dem oben erwähnten
Reichenberger Prozesse der Befangenheit eines tschechischen Staatsanwaltes
wegen statt eines deutschen Schwurgerichtes ein tschechisches delegiert wurde.
Der durch die Sprachenverordnung hervorgerufenen Entrüstung haben nicht
bloß in Böhmen, sondern auch in mehreren anderen deutschen Provinzen
Gemeinden, Bezirksvertretungen und deutsche Vereine in zahlreichen Resolutionen
Ausdruck gegeben."“
Weiter wird auf die ungerechte Sistierung deutscher Zeitungen und
Auflösung von Versammlungen bingewiefen und schließlich angefragt, ob an
die Polizeibehörden bali der Sistierung von gegen die Sprachenverordnung
gefaßten Beschlüssen oder der Beanstandung von Zustimmungskundgebungen
an Schmerling und die deutsch-böhmischen Abgeordneten besondere Aufträge
der Regierung ergangen sind und wenn, wie diese die Regierung mit
dem Staatsgrundgesetze in Einklang zu bringen vermöge.
29. Januar. (Ungarn: Arbeiterpartei.) Die ungarische
Arbeiterpartei veröffentlicht in ihrem Organ einen Aufruf zu Geldsammlungen
für Wahlzwecke der deutschen Sozialisten.
Die Arbeiter werden zur Leistung von Beiträgen mit dem Bedeuten
aufgefordert, daß ein Sieg der deutschen Sozialisten bei den Wahlen zugleich
der Sieg aller Arbeiter wäre, und daß im Hinblicke auf das Prinzip der
Solidarität die Arbeiter der gesamten Welt sich beeilen sollten, ihren deutschen
Genossen aus Anlaß der Wahlen materielle Hilfe zu bieten.
##l. Januar. (Kriegsbereitschaft.) Zu den in den letzt-