Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dritter Jahrgang. 1887. (28)

308 Großbrilannieu. (November 9.) 
Maßregeln zur Gesetzeskraft zu verhelfen; dies habe sich jedoch als unmöglich 
erwiesen. Gewisse Stimmen hätten gesagt, daß von einer gesetzgeberischen 
Thätigkeit nicht eher die Rede sein könne, bis die irische Frage aus dem 
Wege geräumt sei, und zwar in der Weise, daß Irland Home-Rule oder 
Trennung zugestanden werde; allein Jene, die ihre Hoffnungen auf künftige 
legislative Thätigkeit, auf ein Erschlaffen der Anstreugungen oder eine Schwä- 
chung des Glanbens Jeuer, welche für die Jutegrität des Reiches eintreten, 
bauten, bereiteten sich nur eine beklagenswerte Euttänschung. „Unsere Auf- 
gabe ist es“, fuhr der Redner fort, „Gesetz und Ordnung in Irland auf- 
rechtzuhalten, und wir sind entschlossen, dieser Aufgabe unsere ganzen An- 
strengungen und unsere unerschütterliche Entschlossenheit zu widmen. (Lau- 
ter und anhaltender Beifall.) Die neuen Gewalten, mit denen wir betrant 
wurden, sind erst kaum zwei Monate in Wirkfamkeit, und schon wird mir von 
Jenen, die für die Verwaltung Irlands verantwortlich sind, versichert, daß 
eine bemerkenswerte Besserung in den Zuständen der Insel wahrzunehmen 
ist. Ich habe jedoch niemals erwartet, daß es eine leichte Aufgabe sein 
würde, dem Gesetze in Irland Gehorsam zu verschaffen. Wir haben mit 
Schwierigkeiten zu kämpfen, welche keine andere monarchische Regierung zu 
bewältigen haben würde. Wenn früher ein Gesetz angenommen wurde, 
pflegten alle Parteien ihr Haupt zu benugen und Jenen, welche das Gesetz 
handhaben, loyalen Beistand zu leisten. Wir haben jedoch Anzeichen eines 
Wunsches gesehen, die Opposition von der Tribüne auf die Straßen zu ver- 
pflanzen, das Publikum zu ermuntern, den Dienern des Gesetzes Widerstand 
zu leisten. Wenn die Polizei Unrecht thut, kann der Minister, welcher die- 
selbe vertritt, im Parlament zur Rede gestellt werden; wenn die Gesetze, 
welche den Bodenbesitz regeln, schlecht sind, kaun das Parlament angegangen 
werden, dieselben zu verbessern. Aber wenn Jene, die im Zaum zu halten 
Sache der Polizei ist, darüber urteilen sollen, ob der Polizei Gehorsam ge- 
leistet werden soll oder nicht, wenn einer Organisation von insolventen 
Schuldnern erlanbt werden soll, Leuten, die ihre Schuld bezahlen können, 
zu sagen, ob sie dieselben bezahlen sollen oder nicht; weun solche Dinge exi- 
stieren, und von Stimmen von politischem Ansehen unterstützt werden, so 
mag man sich darauf verlassen; daß das Uebel nicht auf den Boden Ir- 
lands beschränkt bleiben wird. (Beifall.) Es ist gesagt worden, daß Kon- 
fiskation ansteckend ist. Chrlosigkeit ist viel ansteckender. Wir haben in 
dieser großen Metropole etwas gesehen von den Ergebnissen der Lehren, die 
in hohen Kreisen furchtlos gepredigt worden sind. Wenn diese Lehren un- 
terstützt werden sollen, würde der Kredit und das Vertrauen, auf welchen, 
wie auf zwei Grundlagen, das mächtige Gebände unseres Handels und un- 
serer Industrie errichtet ist, in Trümmer stürzen. Die Regierung wird sich 
bestreben, Irland jene Seguungen der Freiheit und der Wohlfahrt wie- 
derzugeben, die nur der Anerkennung von Verpflichtungen und dem Gehor- 
sam gegen das Geseh entspringen können. Solange wir eine Stimme in 
der Angelegenheit haben, werden wir fortfahren, wie wir begonnen haben. 
Wir werden das Aeußerste aufbieten, die Herrschaft von Gesetz und Ord- 
nung in Irland wiederherzustellen, und sind überzeugt, daß wir dabei die 
Unterstützung des VBolkes dieses Landes und der Bürger von London haben 
werden, welche uns in dem nnternommenen Kampfe beistehen werden, sodaß 
wir ihn zu einem siegreichen Ausgange bringen können. (Lanter anhalten- 
der Beifall.) Ich habe, ehe ich schließe, jetzt eine angenehme Pflicht zu er- 
füllen, nämlich Sie zu bitten, auf das Wohl des Lordmayors zu trinken, 
welcher im kommenden Jahre über den Geschicken der City als Symbol des 
Gesetzes und der Ordunng walten wird, und in seinem besonderen Falle als 
Symbol jener internationalen Sympathie mit Gesetz und Ordnung, welche
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.