334 Kra#kreicz. (Juni Anf.—21.)
Am Abend des 31. Mai finden bei Gelegenheit eines mili-
tärischen Festes in der großen Oper Massendemonstrationen
des Volkes für Boulanger statt. Das Boulangerlied wird ab-
wechselnd gesungen mit Hochrufen auf ihn und Rufen: A bas
Gréyyl à bas Rouvier! Die Ruhe wird ernsthaft nicht gestört.
Anfang Juni. (Finanzen.) Das Ergebnis der indirekten
Steuern für die ersten 5 Monate des Jahres ist um 13 Millionen
höher als im Vorjahre, bleibt aber um 21 Millionen hinter dem
Voranschlage zurück.
2.—11. Juni. (Militärgesetz.) Kammer: lehnt den An-
trag des Bischofs Freppel, die Beratung des Gesetzes auf die
nächste Session zu verschieben, mit 416 gegen 60 Stimmen ab und
beschließt nach Erledigung der Generaldebatte für die Durchberatung
des Gesetzes die Dringlichkeit mit 359 gegen 206, und den Eintritt
in die Spezialdebatte mit 385 gegen 125 Stimmen.
4. Juni. Kammer: nimmt das Zuckersteuergesetz mit 378
gegen 177 Stimmen an.
Ebenso den vom Finanzminister vorgeschlagenen Zusatz, der den Fabri-
kanten außer dem Steuersatze noch eine Abgabe von 30 Cts. für jede ver-
arbeitete Tonne Rüben auferlegt.
10. Juni. (Suezkanal.) Auf Einladung des Lord Salis-
bury beginnen zwischen diesem und dem franzöfischen Botschafter in
London, Waddington, Verhandlungen über die Neutralifierung des
Suezkanals.
Der „Temps“ dementiert die Nachricht, daß die französische Regierung
ihre Botschafter angewiesen habe, die Großmächte itt die enegtee
einer Konferenz oder von Verhandlungen von Kabinett zu Kabinett betreffs
der englisch-türkischen Konvention zu sondieren. Von letzterer offiziös in
Kenntnis gesetzt, habe Frankreich nur die Großmächte benachrichtigen lassen,
daß es gegen die Klausel einer arbiträren Wiederbesetzung Aegyptens durch
England sei. Erst wenn die Konvention vom Sultan ratifiziert worden und
die Bedingungen dieser Ratifizierung bekannt seien, werde Frankreich prüfen,
welche Haltung es einzunehmen habe.
18. bzw. 25. Juni. (Militärgesetz.) Kammer: nimmt den
Artikel 17 des neuen Heergesetzes an, welcher alle Ausnahmen von
der allgemeinen Wehrpflicht, außer für einige Fälle, in denen
Söhne die Ernährer der Eltern sind, aufhebt und verwirft den An-
trag des Bischofs Freppel auf Befreiung der Seminaristen, nach-
dem Rouvier erklärt hat:
er geente das allgemeine Recht ebensowohl auf die Seminaristen, wie
auf die Lehrer anzuwenden und zwar ohne eden Gedanken einer Verfolgung.
Alle Bürger müßten vor dem Gesetze der Blutsteuer gleich sein.