424 Schweden und Norwezen. (Januar Anf.—Februar 2.)
präsident Estrup das vorläufige Finanzgesetz für 1887/88 wieder
vorgelegt hat, mit 73 gegen 9 Stimmen dasselbe an einen Ausschuß.
Graf Holstein-Ledreborg bemerkt, eigentlich sei das Gesetz gar
nicht mehr vorhanden, da es ja schon, bevor die Regierung es vorgelegt,
auf seinen Antrag bereits vor acht Tagen durch eine begründete Tagesord-
nung vom Hause mit allen gegen 17 Stimmen verworfen und somit für
ungültig erklärt worden sei. Da die jetzige Vorlage aber auch Ausgabe-
bewilligungen für den Rest des Finanzjahres enthalte, die nicht so ohne
weiteres abgelehnt werden dürften, weil die Regierungspartei das so aus-
legen könnte, als wolle-die Oppofition eine Auflösung der Kammer heraus-
fordern, so müsse man schon darauf eingehen. Berg begehrt eine rücksichts-
lose Verwerfung der Vorlage; die Mehrheit aber ist für die Verweisung an
den Ausschuß; 5 Abgeordnete schweigen, 13 sind abwesend.
XIII.
Schweden und Norwegen.
Anf. Januar. (Norwegen.) Das Christianiaer „Morgen-
blad“ bringt unter der Ueberschrift „die Sverdrupsche Kapitu-
lation“ die Mitteilung, daß das Kabinet Sverdrup in dem Zwie-
spalte mit dem Könige über das von der demokratischen Partei,
der das Ministerium angehört, bestrittene absolute Veto der Krone
in Verfassungsfragen sich nach Zustimmung des demokratischen Ver-
eins der Anschauung des Königs unterworfen habe.
Anf. Januar. (Norwegen.) Bei den Gemeinderats-
wahlen in den Städten verdrängt die konservative Partei die liberale
aus mehreren Städten, überall zeigt sich ein starkes Anwachsen der
konservativen Stimmen.
18. Januar. (Schweden.) Eröffnung des Reichstags.
Die Thronrede sagt, die Finanzabrechnung habe bedeutende Ueber-
schüsse ergeben; die Ernte des vorigen Jahres sei ziemlich gut gewesen, doch
litten Handel und Industrie unter dem auch andere Länder beherrschenden
Drucke, indes sei eine baldige Besserung zu erwarten. Neue Vorlagen würden
betreffen: den Verkehr zwischen Norwegen und Schweden, die Umänderung
der Privatzettelbanken, ein neues Preßgesetz, ein Firmengesetz für das Han-
delsregister, einen Entwurf über die Branntweinproduktion. In Aussicht
genommen sei eine Reform des Schulwesens.
2. Februar. (Norwegen.) Eröffnung des Storthings.
Die Thronrede kündigt u. a. Gesetzesvorschläge betr. der Heeres-
organisation und des gerichtlichen Verfahrens in Strafsachen an.
Die dem Storthing vorgelegte Finanzübersiche weist 1.041,000
Kronen Ueberschuß aus dem vorigen Finanzjahre — nämlich 43.541,000
Einnahmen gegen 42½ Mill. Ausgaben — nach; das neue Budget beläuft