Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Februar 9.—13.) 81
Umsicht anvertraue, bin ich überzeugt, daß Sie den in Betracht zu ziehenden
Personen und Verhältnissen gegenüber davon Gebrauch machen werden.
gez. L. Kard. Jacobini.
9.— Ende Febr. (Die Bischöfe und die Wahlen.) Das
Amtsblatt des Bistums Limburg veröffentlicht einen Erlaß des
Bischofs, welcher mit Bezugnahme auf das Schreiben des Kardinals
Jacobini dem Klerus untersagt, sich an der Wahlagitation gegen
das Septennat zu beteiligen.
Auch Erzbischof Dinder von Posen-Gnesen tritt der Agi-
tation des niedern Klerus entgegen, indem er den Geistlichen seiner
Diözese die Annahme von Mandaten verbietet; dem gleichwohl bei
den Wahlen gewählten Propste v. Jazdzewski erteilt er die Genehmi-
gung zur Annahme der Wahl nicht, so daß Neuwahl stattfinden muß.
Der Bischof Stumpff, Koadjutor v. Straßburg, hatte die
Priester seines Sprengels aufgefordert, sich aller Agitationen zu ent-
halten, welche den Klerus kompromittieren könnten. Als der Abbé
Simonis, Kandidat für Rappoltsweiler, ein Manifest gegen das
Septennat erläßt, mißbilligt er es durch ein Rundschreiben an alle
Pfarrer: „da es weder dem Gedanken des hl. Vaters noch den In-
struktionen entspricht, welche ich persönlich vor 14 Tagen auf Be-
fehl des hl. Vaters erhalten habe,“ und verbietet die Unterstützung
des Abbés.
13. Februar. (Preußen: Bischofseid.) Durch königliche
Verordnung wird die Eidesnorm für den von den katholischen Bi-
schöfen zu leistenden Eid vom 6. Dezember 1873 aufgehoben und
wie folgt festgestellt:
„Ich schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden auf das
Evangelium, daß, nachdem ich auf den Bischofsstuhl erhoben bin, ich Seiner
Majestät und dessen Nachfolger in der Regierung als meinem allergnädigsten
König und Landesherrn unterthänig, treu, gehorsam und ergeben sein, dessen
Bestes nach meinem Vermögen befördern, Schaden und Nachteil aber ver-
hüten und besonders dahin streben will, daß in den Gemütern der meiner
Leitung anvertrauten Geistlichen und Gemeinden die Gesinnungen der Ehr-
furcht und Treue gegen den König, die Liebe zum Vaterlande, der Gehorsam
gegen die Gesetze und alle jene Tugenden, die in dem Christen den guten
Unterthan bezeichnen, sorgfältig gepflegt werden, und daß ich nicht dulden
will, daß von der mir untergebenen Geistlichkeit im entgegengesetzten Sinne
gelehrt und gehandelt werde. Insbesondere gelobe ich, keine Gemeinschaft
oder Verbindung innerhalb und außerhalb des Landes zu unterhalten, welche
der öffentlichen Sicherheit gefährlich sein könnte, und will, wenn ich erfahren
sollte, daß in meiner Diözese oder anderswo Anschläge gemacht werden, die
zum Nachteile des Staates gereichen könnten, hievon Sr. Majestät Anzeige
machen. Ich verspreche, dieses alles um so unverbrüchlicher zu halten, als
ich gewiß bin, daß ich mich durch den Eid, welchen ich dem Papst und der
Kirche leistete, zu nichts verpflichte, was dem Eid der Treue und Unter-
Europ. Geschichtskalender. XXVIII. Bd. 6