Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfter Jahrgang. 1889. (30)

212 Frankreich. (Februar 26.—28.) 
fordern wir Sie in dem höheren Interesse des Vaterlandes auf. Der Erfolg 
von dieser Politik hängt von unserer Festigkeit und Wachsamkeit ab. Sie 
können umsomehr darauf rechnen, als wir entschlossen sind, mit unserer Ver- 
antwortlichkeit die Beamten, die ihre Pflicht erfüllen, zu decken, umsomehr 
als wir strenge Richter der Fehler und Schwächen sein werden. Was unsere 
Wachsamkeit betrifft, so halten wir es für unsere gebieterische Pflicht, ent- 
schlossen alle Maßregeln zu ergreifen, welche die Aufrechthaltung der gesetz- 
mäßigen Ordnung und die Achtung vor der Republik sichern werden, indem 
wir aufrührerische Unternehmungen vereiteln und im Notsalle unterdrücken 
werden. 
Die ministerielle Erklärung wurde im Senat beifälliger als 
in der Kammer aufgenommen. 
26. Februar. (Bekämpfung des Boulangismus.) Der 
Deputierte Rondeleux beantragt einen Zusatz zu dem Gesetze über 
die Ausweisung der Thronbewerber, 
wonach dieses Gesetz auf den Anwendung findet, dem nachgewiesen 
wird, daß er durch seine Aeußerungen, seine Handlungen oder durch den 
Gebrauch, den er von seinem Namen machen läßt, die Wiederherstellung der 
persönlichen Gewalt erstrebt. Die Entscheidung fällt der als Gerichtshof 
zusammengetretene Senat. Der vom Senate für schuldig Befundene geht 
des Rechts, Staatsämter und ein Wahlmandat zu bekleiden, verlustig und 
durch einen im Ministerrat beschlossenen präsidentschaftlichen Erlaß kann ihm 
sogar das Gebiet der französischen Republik untersagt werden. 
27. Februar. (Budgetkommission.) Es findet eine Neu- 
wahl der Budgetkommission statt; diese, aus 5 alten und 28 neuen 
Mitgliedern bestehend, enthält 31 Gemäßigte, einen Konservativen 
und einen Radikalen. Dieselben erklären sich zur Annahme des 
Budgetentwurfs bereit. Der Vorsitzende ist Jules Roches. 
28. Februar. (Auflösung der Patriotenliga.) Die 
Patriotenliga verössentlicht im Namen ihrer angeblich 240,000 Mit- 
glieder eine Erklärung, in welcher sie sich aufs Heftigste gegen das 
Vorgehen der Regierung gegen den sogenannten freien Kosaken 
Aschinow in Sagallo (vgl. Rußland) ausspricht und für die Fami- 
lien der Toten und Verwundeten eine Subskription eröffnet. In- 
folge dieses Manifestes wird die Liga durch die Regierung aufge- 
löst und gegen die Häupter desselben die Untersuchung eingeleitet. 
Drei derselben, Laguerre, Laisant und Turquet, sind Deputierte, 
einer, Naquet, Senator. Von beiden Körperschaften muß die Ge- 
nehmigung zur gerichtlichen Untersuchung eingeholt werden (pvgl. 
14. III.). 
Das Vorgehen der Regierung stützt sich auf Artikel 85 und 87 des 
Strafgesetzbuches. Letzterer lautet: „Wer durch feindliche, von der Regierung 
nicht gebilligte Handlungen den Staat einer Kriegserklärung aussetzt, wird 
mit Landesverweisung bestraft. Die Regierung hat die Wahl, die Angelegen- 
heit vor das Schwurgericht oder vor einen aus dem Senat gebildeten außer-
	        
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