Schweden und Norwegen. (Januar 17.—Februar 25.) 273
nicht möglich, denn nach dem § 9 des angeführten Gesetzes soll die ganze
taugliche Mannschaft jährlich ausgehoben, und was davon nicht zur Flotte,
zur Reiterei, zur Artillerie und so weiter, deren Zuwachs bestimmt ist, ge-
nommen wird, soll der Infanterie zugeteilt werden. Das vorgelegte Er-
gänzungsgesetz erhöht die Landwehrbataillone der zwei seeländischen Brigaden
auf sechs Kompanien und trifft Veränderungen in den Uebungen der Land-
wehr. Forthin sollen bei jedem Infanterie-Bataillon und bei jedem Reiter-
Regiment drei Landwehroffiziere stets im Dienste sein.
2. Hälfte Dezember. (Ministerwechsel.) Die „Frankf.
Ztg.“ meldet,
„es werde der Minister des Aeußern Rosenörn-Lehn nach Neujahr
aonn Amte zurücktreten und der Kultusminister Scavenius den Posten über-
nehmen.
XIII.
Schweden und Norwegen.
17. Januar. (Schweden: Eröffnung des Reichstags.)
Der Reichstag wird mit einer Thronrede eröffnet, in der die Freude
über den Besuch des deutschen Kaisers ausgesprochen wird.
Unter den angekündigten Gesetzvorlagen befinden sich Maßregeln be-
treffs Arbeiterversicherung. Der Ueberschuß des Budgets beläuft sich auf
etwa 10 Millionen Kronen, hauptsächlich durch die Zolleinnahmen bedingt.
8. Februar. (Norwegen: Eröffnung des Storthing.)
Der Storthing wird mit einer Thronrede eröffnet.
Dieselbe kündigt die Vorlegung von Gesetzentwürfen an betreffend die
Erweiterung der Wirksamkeit der Staatsbanken, die Volksschulen, die Han-
dels= und Schiffsregister, die Aufsicht über die Arbeiten in den Fabriken.
die Arbeitszeit in den verschiedenen Industriezweigen. Das Budget giebt
den Ueberschuß auf 200,000 Kronen an.
25. Februar. (Norwegen: Mißtrauensvotum gegen
die Regierung.) Im Storthing bringt Abg. Berner eine Inter-
pellation zur Verhandlung des Inhalts:
„Im Hinblick auf das Ergebnis der Wahlen, welches beweist, daß
die überwiegende Majorität des Storthings kein Vertrauen zur Regierung
hat, spricht dasselbe die Ansicht aus, daß das Wohl des Landes erfordert,
daß die Regierung Sr. Majestät dem Könige anempfiehlt, die Leitung des
Landes anderen Händen anzuvertrauen."
Doch wird über diesen Antrag mit 71 gegen 39 Stimmen
zur Tagesordnung übergegangen, weil für die Mehrheit, wie Abg.
Stang erklärt, der geeignete Zeitpunkt, das Ministerium Sverdrup
zu stürzen, noch nicht gekommen sei.
Europ. Geschichtskalender. Bd. XIXx. 18