Ol-, Sũd- und Westsfrika. (Januar Anfang—15.) 325
welche sich zwei Jahre lang in Brasilien aufhalten, damit das brasfilianische
Bürgerrecht erwerben.
Desgleichen beabsichtigt das Kabinet noch vor Einberufung der Kon-
stituante die Civilehe, Säkularisierung der Friedhöfe und Trennung von
Staat und Kirche einzuführen.
XXII.
Ost-, Süd= und Westafrika.
Anfang Januar. (Portugal: Kolonialpolitik.) Das
portugiesische Regierungsblatt veröffentlicht eine königliche Ver-
ordnung,
durch welche das am 6. v. M. für die übrigen Teile der Kolonie
Mozambigque erlassene Ein= und Ausfuhrverbot, betreffend Waffen und Kriegs-
materialien, auch auf den Distrikt von Laurenco Marques ausgedehnt wird.
12. Januar. (Deutschland; OÖstafrika: Gefecht bei Dar-
es-Salaam) bei dem die Aufständischen mit großem Verlust zurück-
geschlagen werden.
15. Januar. (Deutsches Reich: Reichstag: Kolonial-=
politik in ÖOst= und Westafrika.) Beim Etat des Auswärtigen
Amtes werden für das Konsulat in Sansibar 73,000 Mark gefordert.
Abg. Richter bespricht die in Ostafrika ausgebrochenen Wirren und
bemerkt, daß die ostafrikanische Gesellschaft diese zum großen Teil selbst ver-
schulde. Sie habe den Sultan von Zanzibar zu einem Vertrag gedrängt,
in dem es sich um die Uebernahme der Hoheitsrechte und der Verwaltung
an einer Küstenstrecke von 75 deutschen Meilen handelt. Dabei habe sie nur
ein Nominalkapital von 3 Millionen Mark besessen. So mußte es kommen
wie es kam, und den Generalkonsul von Zanzibar, der geholfen habe den
Vertrag zu Stande zu bringen, treffe ebenso viel Schuld als die Gesellschaft.
Reichskanzler Fürst Bismarck begründet kurz die Forderung, die
genehmigt wird.
Bei dem Titel Kamerun wendet sich Abg. Woermann gegen die
Royal Niger Kompany, die sich jetzt bereits bis nach Kamerun in deutsche
Interessenkreise eindränge. Dieses Fhordringen müsse inhibiert werden.
Reichskanzler Fürst von Bismarck: Ich würde mich freuen, wenn
der Herr Vorredner ein Mitglied des englischen Parlaments veranlassen
könnte, dort dieselbe Rede zu halten. Denn ich glaube, daß sehr viele eng-
lische Interessen mit den unsrigen, die unter dem Verhalten der kolonialen
Behörden und der Niger Kompany leiden, Hand in Hand gehen und sym-
pathisieren. Für das auswärtige Amt fehlt aber jede sichere Handhabe, in
die inneren Angelegenheiten der englischen Kolonialverwaltung und Gesetz-
gebung einzugreisen. Wir haben unsere Interessengebiete durch Verträge
und Notenaustausch dort in der kameruner Gegend ebenso wie im Südwesten
von Afrika zu sondern gesucht. Diese theoretischen Linien festzuhalten, ist