Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfter Jahrgang. 1889. (30)

362 Mebersicht der politischen Entwichkelnns des Jahres 1889. 
fangsrente relativ hoch, die allmähliche Steigerung gering bemessen 
wurde; die oberen Lohnklassen ebenso tief anfangend durch die viel 
schnellere Steigerung mit den Beitragsjahren sich charakterifieren. 
Das fertige Gesetz ist als eine verhältnismäßig sehr einfach 
konstruierte Institution zu bezeichnen. 
Dem Versicherungszwange sind unterworfen nicht bloß die 
eigentlichen Arbeiter und Arbeiterinnen, sondern auch Dienstboten 
(also z. B. nicht weniger als 1,282,414 Dienstmädchen), Wasch- 
frauen, Nähterinnen, Handlungsgehilfen und Betriebsbeamte mit 
weniger als 2000 A Einkommen. 
Scharf zu unterscheiden ist zwischen der Altersrente und der 
Invaliditätsrente. Die Altersrente erhält jeder Versicherte über 
70 Jahre, auch wenn er noch vollkommen arbeitsfähig ist und ar- 
beitet: sie ist aber niedriger als die Invaliditätsrente. Sie beträgt 
in der niedrigsten Klasse jährlich 106,40 4, in der höchsten 191.4 
Die Zahl der Arbeiter, welche diese Rente beziehen werden, ist zwar 
gering, aber es sind doch immerhin nach der letzten Berufszählung 
etwa 80,000 Männer und 37,000 Frauen. Mit der Zeit lassen 
sich diese Alten natürlich auch für Invaliden erklären und erhalten 
dann die höhere Invaliditätsrente. Ein Hauptstreitpunkt in den 
Verhandlungen des Reichstages war, ob man nicht die Altersgrenze 
auf 65 Jahre herabsetzen solle. Das würde den großen Vorteil 
haben, daß die Invaliditätserklärung mit noch größerer Strenge 
gehandhabt werden kann. Die meisten Arbeiter werden in den 
60ger Jahren Invalide, aber um einige Jahre herauf und herab 
ist es nicht leicht, den Moment des Eintritts der Invalidität fest- 
zustellen. Da wäre es also recht gut, wenn ein Uebergangsstadium 
stattfände, wo ohne weitere Untersuchung eine Zubuße gezahlt wird, 
bis zweifellos der zur vollen Invaliditätsrente berechtigende Zu- 
stand eingetreten ist. Den Ausschlag für die 70 Jahre hat zuletzt 
gegeben, daß es sehr leicht ist, von den 70 zu den 65 Jahren hinab- 
zusteigen, aber nicht umgekehrt. 
Bei der Grenze von 70 Jahren wird die Altersrente zunächst 
eine sehr geringe Rolle spielen. Der Hauptgegenstand des Gesetzes 
ist die Invaliditätsrente. Diese hat eine sehr verschiedene Höhe; 
sie steigt wochenweise nach vier verschiedenen Lohnklassen. Die
	        
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