Das Dentsche Reithh und seine einzelnen Glieder. (Dezember 10.) 199
dadurch, daß Sie einwilligen in die zweijährige Dienstzeit. Dadurch wird
eine große Menge von jetzt nicht zum Dienst herangezogenen Leuten in die
Armee eingestellt, und ich komme damit zur zweiten Resolution des Ab-
geordneten Windthorst, welche die zweijährige Dienstzeit zur Erwägung
stellt, und ich kann sagen, daß in dieser Beziehung, vorausgesetzt, daß im
Gesetz die nötigen Garantien gegeben werden, daß also die zweijährige
24 gesetzlich erscheint, der damalige Antrag in vollem Umfange er-
üllt ist.
Die zweijährige Dienstzeit ist ein Lieblingsgedanke großer Schichten
des Volkes; ich selbst habe mich — und das ist eine persönliche Bemerkung
— immer in der Art ausgesprochen, daß ich sie allerdings für möglich
halte, wenn man gewisse Garantien gibt, daß die Ausbildung nicht darunter
leidet, daß ich sie aber nicht für wünschenswert gehalten habe; aber man
wird doch nicht verkennen können, daß gerade vom wirtschaftlichen Stand-
punkt aus mit der zweijährigen Dienstzeit ein erhebliches Entgegenkommen
erfolgt, immer gedacht innerhalb der Präsenz. Denn, meine Herren, wenn
im allgemeinen diese große Masse der Leute, die bei den Fußtruppen ein-
gezogen wird — es ist ja der bei weitem größte Teil der Armee — nach
zwei Jahren wirklich sicher ihrem bürgerlichen Beruf zurückgegeben wird,
so liegt darin ein großer Fortschritt gegenüber dem jetzigen Zustand der
Dispositionsurlauber. Erstens war auch jetzt ein erheblicher Teil genötigt,
drei Jahre zu dienen, und diejenigen, die nach zwei Jahren beurlaubt
wurden, mußten immer gewärtig sein, zurückberufen zu werden, sie konnten
also Stellungen im bürgerlichen Beruf nicht in der Weise annehmen, sich
nicht so fest engagieren, wie sie es thun werden können, nachdem sie nach
zwei Jahren wirklich entlassen werden. Die zweijährige Dienstzeit erfordert
— das haben wir auch schon früher anerkannt — sicherlich erhebliche Mehr-
ausgaben, wenn bei der Ausbildung der Leute nicht eine Schädigung der
Tüchtigkeit der Armee herbeigeführt werden soll. Auch den Gedanken
möchte ich nicht unausgesprochen lassen, daß die Einführung der zwei-
jährigen Dienstzeit, wie sie hier gedacht ist, der Armee als solcher mit ihren
Offizieren und Unteroffizieren eine Aufgabe stellt, die so groß ist und in
solchem Umfange alle Kräfte bis zum letzten in Anspruch nimmt, daß ich
nicht weiß, ob wir damit nicht den Pensionsfonds erheblich belasten werden.
Also, das sind Dinge, die wir uns alle vergegenwärtigen müssen; aber im
großen und ganzen, wie nun einmal die Strömung in der Bevölkerung ist,
wird die zweijährige Dienstzeit begrüßt werden als eine wirtschaftliche Er-
leichterung. Ich möchte auch noch das sagen: gerade für die bürgerlichen
Gewerbe ist die dreijährige Abwesenheit eines jungen Mannes, der eben die
Anfangsgründe eines Gewerbes erlernt hat oder eines Handwerks und der-
gleichen, eine weit schädlichere als die zweijährige, und auch in dieser Be-
ziehung ist der wirtschaftliche Vorteil nicht zu lengnen.
Wenn ich nun die übrigen Ziele der verbündeten Regierungen bei
der Vorlage mir vergegenwärtige, so habe ich bereits erwähnt, daß durch
die Mehreinstellung von Rekruten infolge der zweijährigen Dienstzeit — die
Zahlen werden wir ja in der Kommission erfahren — schon an sich eine
gleichmäßigere Verteilung der Militärlast herbeigeführt wird, sodaß die
Verjüngung der Armee durch diese Mehreinstellung auch herbeigeführt wird
— allerdings, das ist zugegeben, nicht in dem Umfange, wie das herbei-
geführt werden würde, wenn man die 60,000 Rekruten sämtlich einstellte;
aber es ist da auch ein Abwägen des Für und Gegen nötig, und wir werden
diese Frage zu erörtern haben.
Ich gehe nun über zu dem Vorschlag der verbündeten Regierungen,
diese Friedenspräsenzstärke nicht in der bisherigen Weise zu normieren als