Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Elfter Jahrgang. 1895. (36)

42  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Februar  11.)

daß  die  fremden  Kolonisten  sich  bezüglich  des  Grundeigentums  der  türkischen
Verwaltung  und  Justiz  unterwerfen  sollten  und  auf  jede  diplomatische  oder
konsularische  Intervention  verzichtet  werde.  Die  deutsche  Botschaft  in  Konstantinopel
  hat  trotz  der  Schwierigkeiten,  die  sich  aus  diesen  internationalen
Verabredungen  ergaben,  mit  allem  Nachdruck  die  Sache  verfolgt  und  bei
der  türkischen  Regierung  geltend  gemacht,  daß  es  wider  alles  Recht  und
Billigkeit  verstoße,  wenn  die  Rechtsgiltigkeit  einmal  gegebener  staatlicher
Titel  nachträglich  in  Frage  gestellt  werde.  Es  gelang  auch  den  Bemühungen
der  deutschen  Botschaft,  die  türkische  Regierung,  obgleich  der  Staatsrat  und
die  gesetzlichen  Berater  der  Pforte  anderer  Ansict  waren,  dazu  zu  bewegen,
dem  Begehren  der  deutschen  Botschaft  stattzugeben  und  im  Jahre  1893  den
Beschluß  zu  erlassen,  dahin  gehend,  daß  als  Privatland  das  Land  anerkannt
  werde,  wenn  die  Umschreibung  auf  Grund  eines  im  guten  Glauben
erworbenen  Privattitels,  eines  Mülktitels,  erfolgt  sei.  Dieser  Beschluß  der
Pforte  ist  irgendwo  bei  den  Provinzialbehörden  in  Syrien  hängen  geblieben,
es  hat  sich  eine  ziemlich  weitläufige  Korrespondenz  zwischen  Konstantinopel
und  Jerusalem  daraus  entwickelt.  Wegen  Nichtausführung  dieses  Beschlusses
kamen  im  Sommer  vorigen  Jahres  Beschwerden  deutscher  Kolonisten  an
die  deutsche  Botschaft.  Wieder  hatte  der  deutsche  Botschafter  die  Sache
nachdrücklich  bei  der  Pforte  verfolgt  und  endlich  am  Ende  vorigen  Jahres
die  Verfügung  erlangt,  deren  wesentlichen  Inhalt  der  Herr  Vorredner  angegeben
  hat.  Es  sollen  danach  alle  die  Privatlandtitel,  die  vor  der  Einführung
  des  Grundbuchgesetzes  von  1874  erteilt  worden  sind,  ohne  weiteres
als  Privatlandtitel  gelten,  und  es  solle  für  diejenigen  Titel,  die  später  für
Mülkland  gegeben  seien,  während  eigentlich  das  Land  Miri  war,  ein  Verzeichnis
  aufgenommen  werden,  und  auf  Grund  dieses  Zeugnisses  sollten  dann
in  Konstantinopel  gesetzmäßige  Privattitel  dafür  erteilt  werden.  Diese  Verordnung
  entspricht  im  wesentlichen  den  Beschwerden  der  deutschen  Kolonisten,
und  wenn  der  Herr  Vorredner  den  Wunsch  ausgesprochen  hat,  es  möge  zu
Arbeiten  der  Kommission,  die  seit  einigen  Tagen  in  Jaffa  tagt,  auc  ein
deutscher  Vertreter  entsendet  werden,  so  habe  ich  diesem  Wunsch  bereits
stattgegeben.  Es  ist  der  zweite  Dragoman  der  Botschaft  nach  Jaffa  entsendet,
  allerdings  nicht,  um  die  Arbeiten  der  Kommission  zu  überwachen
—  dazu  haben  wir  kein  Recht  —  wohl  aber  dazu,  um  das  vermittelnde
Organ  zwischen  den  deutschen  Kolonisten  und  der  Komission  zu  bilden,
etwaige  Beschwerden  der  Kolonisten  zu  erledigen,  etwaige  Einwände  der
Kommission  zu  beseitigen  und  Alles  das  zu  thun,  was  er  zur  Erledigung
der  berechtigten  Beschwerden  der  Kolonisten  thun  kann.  So,  meine  Herren,
wird  wohl  der  Herr  Vorredner  in  seinem  mir  bekannten  Gerechtigkeitssinn
zugeben,  daß  Alles  zu  gunsten  der  deutschen  Kolonisten  geschehen  ist,  was
überhaupt  geschehen  konnte.  Es  ist  wirklich  ein  eigentümliches  Ding,  daß
in  der  Presse  die  schärfsten  Angriffe  gegen  das  Auswärtige  Amt  und  gegen
die  deutsche  Botschaft  in  Konstantinopel  laut  wurden,  während  es  lediglich
der  deutschen  Botschaft  zu  verdanken  ist,  daß  ein  Resultat  erreicht  wurde,
welches  nicht  nur  den  Münschen  der  deutschen  Kolonisten  gerecht  wurde,
sondern  auch  denen  der  französischen,  englischen,  österreichischen  und  zugleich
der  einheimischen  Titelbesitzer.  Nun,  meine  Herren,  hat  der  Herr  Vorredner
  eine  ziemlich  scharfe  Kritik  an  der  türkischen  Verwaltung  und  an
der  türkischen  Justiz  geübt.  Ich  bin  nicht  in  der  Lage,  hier  die  türkischen
Behörden  zu  verteidigen  oder  zu  kritisieren.  Das  ist  meine  Aufgabe  nicht.
Ich  komme  nur  auf  den  Satz  zurück,  den  ich  neulich  hier  einmal  ausgesprochen
  habe,  nämlich  darauf,  daß,  wer  sich  im  Auslande  ansiedelt,  eben
in  der  Hauptsache  die  Institutionen  nehmen  muß,  die  er  dort  vorfinde
(Zustimmung.)  Und  wer  sich  in  der  Türkei  ansiedelt,  wird  gewiß  alle