42 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Februar 11.)
daß die fremden Kolonisten sich bezüglich des Grundeigentums der türkischen
Verwaltung und Justiz unterwerfen sollten und auf jede diplomatische oder
konsularische Intervention verzichtet werde. Die deutsche Botschaft in Konstantinopel
hat trotz der Schwierigkeiten, die sich aus diesen internationalen
Verabredungen ergaben, mit allem Nachdruck die Sache verfolgt und bei
der türkischen Regierung geltend gemacht, daß es wider alles Recht und
Billigkeit verstoße, wenn die Rechtsgiltigkeit einmal gegebener staatlicher
Titel nachträglich in Frage gestellt werde. Es gelang auch den Bemühungen
der deutschen Botschaft, die türkische Regierung, obgleich der Staatsrat und
die gesetzlichen Berater der Pforte anderer Ansict waren, dazu zu bewegen,
dem Begehren der deutschen Botschaft stattzugeben und im Jahre 1893 den
Beschluß zu erlassen, dahin gehend, daß als Privatland das Land anerkannt
werde, wenn die Umschreibung auf Grund eines im guten Glauben
erworbenen Privattitels, eines Mülktitels, erfolgt sei. Dieser Beschluß der
Pforte ist irgendwo bei den Provinzialbehörden in Syrien hängen geblieben,
es hat sich eine ziemlich weitläufige Korrespondenz zwischen Konstantinopel
und Jerusalem daraus entwickelt. Wegen Nichtausführung dieses Beschlusses
kamen im Sommer vorigen Jahres Beschwerden deutscher Kolonisten an
die deutsche Botschaft. Wieder hatte der deutsche Botschafter die Sache
nachdrücklich bei der Pforte verfolgt und endlich am Ende vorigen Jahres
die Verfügung erlangt, deren wesentlichen Inhalt der Herr Vorredner angegeben
hat. Es sollen danach alle die Privatlandtitel, die vor der Einführung
des Grundbuchgesetzes von 1874 erteilt worden sind, ohne weiteres
als Privatlandtitel gelten, und es solle für diejenigen Titel, die später für
Mülkland gegeben seien, während eigentlich das Land Miri war, ein Verzeichnis
aufgenommen werden, und auf Grund dieses Zeugnisses sollten dann
in Konstantinopel gesetzmäßige Privattitel dafür erteilt werden. Diese Verordnung
entspricht im wesentlichen den Beschwerden der deutschen Kolonisten,
und wenn der Herr Vorredner den Wunsch ausgesprochen hat, es möge zu
Arbeiten der Kommission, die seit einigen Tagen in Jaffa tagt, auc ein
deutscher Vertreter entsendet werden, so habe ich diesem Wunsch bereits
stattgegeben. Es ist der zweite Dragoman der Botschaft nach Jaffa entsendet,
allerdings nicht, um die Arbeiten der Kommission zu überwachen
— dazu haben wir kein Recht — wohl aber dazu, um das vermittelnde
Organ zwischen den deutschen Kolonisten und der Komission zu bilden,
etwaige Beschwerden der Kolonisten zu erledigen, etwaige Einwände der
Kommission zu beseitigen und Alles das zu thun, was er zur Erledigung
der berechtigten Beschwerden der Kolonisten thun kann. So, meine Herren,
wird wohl der Herr Vorredner in seinem mir bekannten Gerechtigkeitssinn
zugeben, daß Alles zu gunsten der deutschen Kolonisten geschehen ist, was
überhaupt geschehen konnte. Es ist wirklich ein eigentümliches Ding, daß
in der Presse die schärfsten Angriffe gegen das Auswärtige Amt und gegen
die deutsche Botschaft in Konstantinopel laut wurden, während es lediglich
der deutschen Botschaft zu verdanken ist, daß ein Resultat erreicht wurde,
welches nicht nur den Münschen der deutschen Kolonisten gerecht wurde,
sondern auch denen der französischen, englischen, österreichischen und zugleich
der einheimischen Titelbesitzer. Nun, meine Herren, hat der Herr Vorredner
eine ziemlich scharfe Kritik an der türkischen Verwaltung und an
der türkischen Justiz geübt. Ich bin nicht in der Lage, hier die türkischen
Behörden zu verteidigen oder zu kritisieren. Das ist meine Aufgabe nicht.
Ich komme nur auf den Satz zurück, den ich neulich hier einmal ausgesprochen
habe, nämlich darauf, daß, wer sich im Auslande ansiedelt, eben
in der Hauptsache die Institutionen nehmen muß, die er dort vorfinde
(Zustimmung.) Und wer sich in der Türkei ansiedelt, wird gewiß alle