Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Elfter Jahrgang. 1895. (36)

XV. 
Die Türkei und ihre Vasallenstaaten. 
1. Türkei. 
2. Februar. (Konstantinopel.) Metropolit Anthimos 
wird zum ökumenischen Patriarchen ernannt. 
Februar. März. (Armenien.) In den englischen Zeitungen 
werden die türkischen Soldaten für die armenischen Greuel verant- 
wortlich gemacht. 
April. Blutige Zusammenstöße zwischen Albanesen und mon- 
tenegrinischen Soldaten. 
April. Mai. Die englischen, französischen und russischen 
Konsuln bereisen den Bezirk Sassun. 
11. Mai. (Konstantinopel.) Die Botschafter Englands, 
Frankreichs, Rußlands fordern Reformen für Armenien. 
Die Hauptforderungen sind: Die Beamtenschaft der von Armeniern be- 
wohnten Provinzen wird zur Hälfte aus Christen, zur Hälfte aus Moha- 
medanern bestehen, und zwar vom Generalgouverneur (Vali) angefangen bis 
zum Bürgermeister (Mudir). Wenn der Generalgouverneur einer Provinz 
ein Armenier, muß der Generaldirektor Mohamedaner sein; wenn der 
Gouverneur (Mutessarif) Mohamedaner, soll er einen Armenier zum General- 
sekretär haben u. s. w. Eine eigene gemischte Kommission — zur Hälfte 
aus Christen, zur Hälfte aus Mohamedanern bestehend — in Konstantinopel. 
wird mit der Wahl der Beamten betraut sein. Die von der Kommission 
gewählten Beamten müssen von den Botschaftern der Großmächte bestätigt 
werden, und diese haben ein Vetorecht, wie bei der Ernennung des General- 
gouverneurs des Libanon, nur mit dem Unterschiede, daß dieser General= 
gouverneur von der Pforte selbst gewählt wird. Die Gendarmerie wird 
nach dem Muster jener des Libanon zur Hälfte aus Türken, zur Hälfte 
aus Christen bestehen. Ein ambulanter Schwurgerichtshof, gleichfalls pari- 
tätischer Zusammensetzung, wird die Untersuchung und die Aburteilung aller 
Verbrechen besorgen, welche in Armenien begangen werden. Die Kurden- 
regimenter in Kleinafien sollen aufgelassen werden. 
Die Pforte lehnt die Vorschläge ab und erklärt, es seien keine Ver- 
änderungen für irgend einen Teil der Unterthanen, des Sultans erforderlich. 
Die einzigen als notwendig erachteten Abänderungen der gegenwärtigen 
Gesetze seien solche, die auf die ganze Bevölkerung anwendbar sein würden 
(Anf. Juni). 
  
  
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