VII.
Italien.
13. Januar. Ein königlicher Erlaß vertagt die Kammer, die
am 20. ds. Mts. wieder hätte zusammentreten müssen, auf unbe-
stimmte Zeit.
Mitte Januar. Mehrere Bataillone und Batterien gehen
nach Massauah ab.
20. Januar. (Rom.) Die Anklagekammer des Appellhofes
beschließt, dem Antrage des Staatsanwalts gemäß, das Verfahren
im Prozeß gegen Giolitti und Genossen wegen Hinterziehung von
Dokumenten nicht wieder aufzunehmen und die Akten dem Archiv
einzuverleiben (vgl. 1895 S. 336).
Ende Januar. Die Errettung Gallianos (dvol. Afrika)
und seine Dekorierung durch den Deutschen Kaiser (S. 17) wird
mit großer Freude begrüßt.
Anf. Februgr. Negus Menelik bezeichnet in einer von
ihm begonnenen Unterhandlung Aufhebung des Vertrags von
Uccialli als Friedensbedingung, was General Baratieri ablehnt.
13. Februar. Mitteilung der „Agenzia Stefani“ über
die Anerkennung Ferdinands von Bulgarien.
Hienach hat die italienische Regierung, nachdem sie von der Pforte
die Notifikation erhalten hatte, daß die ottomanische Regierung die Wahl
des Prinzen Ferdinand zu bestätigen bereit sei, die Antwort erteilt, daß
sie (die italienische Regierung) seit der Wahl des Prinzen Ferdinand die
Kundgebung des Willens des bulgarischen Volks für gültig betrachtet habe,
welcher Kundgebung nunmehr zur Genugthuung der italienischen Regierung
die Zustimmung der Mächte sicher sei.
14. Februar. Die „Agenzia Stefani“ meldet über die