Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zwölfter Jahrgang. 1896. (37)

Das  Beuische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  20.—23.)  85

Abg.  Richter  (fr.  Vp.)  beantragt,  das  Bürgerliche  Gesetzbuch  von
der  Tagesordnung  abzusetzen.  Die  Gründe  dafür  lägen  in  der  vorgeschrittenen
Jahreszeit,  in  der  herrschenden  Hitze,  der  langen  Dauer  der  Session  und
in  der  wiederholt  konstatierten  Beschlußunfähigkeit  des  Reichstages.  Da
das  Gesetzbuch  erst  1900  in  Kraft  treten  solle,  sei  Eile  nicht  notwendig.
Abg.  Dr.  Lieber  (3.):  Das  Zentrum  trete  einmütig  dafür  ein,  dieses
große  nationale  Werk  jetzt  zum  Abschluß  zu  bringen.  Seine  Freunde
hielten  es  für  eine  der  ehrenvollsten  Aufgaben,  die  je  ein  Reichstag  zu  lösen
hatte,  die  Einheit  des  bürgerlichen  Rechts  zu  schaffen,  nach  der  die  Nation
schon  lange  verlangt  habe.  Das  Zentrum  weise  jede  Verantwortung  von
sich,  wenn  sich  dieser  Reichstag  zur  Lösung  der  Aufgabe  unfähig  erweisen
sollte.  In  demselben  Sinne  sprechen  sich  aus  die  Abgg.  von  Bennigsen
(nl.),  Rickert  (fr.  Vg.),  v.  Stumm  (RP.),  v.  Dziembowski  (Pole),
während  v.  Manteuffel  (kons.),  Singer  (Soz.),  v.  Hodenberg  (Welfe)
für  den  Antrag  Richter  plädieren.  Gegen  die  Stimmen  der  Sozialdemokraten,
  der  Freisinnigen  und  der  Deutschen  Volkspartei,  der  Deutschen  Reformpartei,
  der  Welfen  und  der  Mehrheit  der  Konservativen  wird  der  Antrag
Richter  abgelehnt.

Hierauf  wird,  nachdem  ein  Versuch  des  Abg.  Iskraut  (Antis.),
das  Haus  für  beschlußunfähig  zu  erklären,  vom  Bureau  abgelehnt  worden
ist,  das  erste  Buch  „Allgemeiner  Teil“  angenommen.  Es  enthält  die  Abschnitte:
  Personen,  Sachen,  Rechtsgeschäfte,  Fristen,  Termine,  Verjährung,
Ausübung  der  Rechte,  Sicherheitsleistung.

20.  Juni.  Schluß  des  Preußischen  Landtags  durch  den
Ministerpräsidenten  Fürsten  Hohenlohe.

Die  wichtigsten  der  vom  Landtage  in  dieser  Session  genehmigten
Gesetzentwürfe  und  Anträge  sind  folgende:  Das  Etatsgesetz,  die  Sekundärbahnvorlage,
  das  Gesetz  auf  Errichtung  von  Getreidelagerhäusern,  auf  Errichtung
  einer  Generalkomm.  für  Ostpreußen,  das  Gesetz  über  das  Anerbenrecht
  bei  Renten=  und  Ansiedlungsgütern,  der  Antrag  Wallbrecht  auf  Sicherstellung
  der  Arbeiter  und  Lieferanten  bei  Bauten,  der  Antrag  auf  Hebung
des  Silberwertes.

20./22.  Juni.  Der  Reichstag  genehmigt  in  zweiter  Beratung
  das  2.  und  3.  Buch,  Recht  der  Schuldverhältnisse  und
Sachenrecht,  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  nach  Ablehnung
mehrerer  soizaldemokratischer  Anträge.

23.  Juni.  (Reichstag.)  Zweite  Beratung  des  Bürgerlichen
  Gesetzbuches.  Wildschadensfrage.

Die  Vorlage  wollte  nur  den  Ersatz  des  Wildschadens,  welchen  Schwarz-,
Rot-,  Elch-,  Dam=  oder  Rehwild  verursachen,  dem  Jagdberechtigten  auferlegen.
  Die  Kommission  hat  auch  die  Hasen  und  Fasanen  in  §  819  aufgenommen
  und  außerdem  einen  neuen  §  819a  hinzugefügt,  daß  für  Schaden
durch  Schwarz=  und  Rotwild,  das  seinen  Stand  in  einem  anderen  Jagdbezirk
  hat,  der  dort  Jagdberechtigte  zum  Ersatze  verpflichtet  sein  soll.  Die
Abgg.  Graf  Mirbach  (kons.)  und  v.  Stumm  (Np.)  beantragen  übereinstimmend,
  beide  Paragraphen  zu  streichen  und  im  Einführungsgesetz  eine
Bestimmung  hinzuzufügen,  wonach  die  landesgesetzlichen  Bestimmungen  über
Wildschadenersatz  unberührt  bleiben  sollen.  Abg.  v.  Gültlingen  (Rp.)
will  die  Hasen  aus  dem  §8  819  streichen.

Preuß.  Oberforstmeister  Danckelmann  erklärt  die  Vorschläge  der