Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreizehnter Jahrgang. 1897. (38)

94  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  18.)

tische  Diskussion  verboten  sein.  Wieviel  Elementarlehrer  haben  wir  unter
21  Jahren!  Diese  Lehrer  seien  doch  auf  dem  Lande  die  einzigen,  welche
den  sozialdemokratischen  Bestrebungen  entgegenzutreten  vermögen.  Abg.
Frhr.  v.  Zedtlitz  (frkons.):  Die  Minderjährigen  gehörten  nicht  in  die
Versammlungen.  Die  jungen  Leute,  welche  erst  noch  in  das  Heer  eintreten
sollen,  sollten  nicht  dem  vergiftenden  Einfluß  der  sozialdemokratischen  Versammlungen
  ausgesetzt  sein.  Seine  Partei  habe  das  Vertrauen  zu  der
Regierung,  daß  sie  die  Vorschriften  gesetzmäßig  ausführen  werde,  daher
bewillige  sie  die  zur  Abwehr  der  Sozialdemokratie  nötigen  Verschärfungen.
Abg.  Rickert  (frs.  Vg.):  Die  Vorlage  sei  nicht  volkstümlich  und  schädlich.
Gerade  in  Sachsen  und  Hamburg,  wo  die  schärfsten  gesetzlichen  Bestimmungen
beständen,  gäbe  es  die  meisten  Sozialdemokraten.

Am  18.  Mai  wendet  sich  Abg.  Stöcker  (wild)  gegen  die  Vorlage,
die  die  beginnende  Spaltung  unter  den  Sozialdemokraten  verhindern  werde.
Das  Verbot,  daß  Minderjährige  Versammlungen  beiwohnen,  beraube  die
Studenten  der  Möglichkeit  sich  politisch  zu  schulen.  —  Der  Entwurf  wird
an  eine  Kommission  von  28  Mitgliedern  verwiesen.

18.  Mai.  (Reichstag.)  Beratung  über  die  reichsgesetzliche
Regelung  des  Vereinswesens.

Mitglieder  der  Linken,  des  Zentrums  und  der  Antisemiten  stellen  folgenden
  Antrag:  „Inländische  Vereine  jeder  Art  dürfen  miteinander  in  Verbindung
  treten.  Entgegenstehende  landesgesetzliche  Bestimmungen  sind  aufgehoben."“

Abg.  Rickert  (frs.  Vg.):  Man  wolle  in  Preußen  ein  Umsturzgesetz
schlimmster  Art  einführen.  Dazu  habe  man  in  Preußen  nach  dem  Geiste
der  Reichsverfassung  kein  Recht.  Die  Partikulargesetzgebung  auf  dem  Gebiet
  des  Vereins=  und  Versammlungsrechts  sei  nur  vorläufig  aufrecht  erhalten
  worden,  und  der  Reichstag  habe  wiederholt  die  reichsgesetzliche
Regelung  dieser  Materie  gefordert.  Das  vom  Reichskanzler  am  27.  Juni
1896  gegebene  Versprechen  müsse  endlich  erfüllt  werden.  Staatssekretär
v.  Bötticher:  Das  Recht  der  Einzelstaaten,  trotz  des  Artikels  4  der  Reichsverfassung
  auf  dem  Gebiete  der  Vereinsgesetzgebung  vorzugehen,  lasse  sich
ernstlich  so  lange  nicht  bestreiten,  als  das  Reich  diese  Gesetzgebung  nicht
selbst  in  die  Hand  genommen  habe.  Im  Hinblick  auf  die  in  Hamburg,
Bayern,  Baden,  Sachsen  bestehenden  Vereinsgesetze  trage  die  preußische  Vorlage
  gerade  dazu  bei,  die  Reichseinheit  zu  erhöhen.  Den  vorliegenden  Antrag
  könne  der  Bundesrat  nicht  annehmen.  Abg.  Dr.  Lieber  (3.):  Die
preußische  Vorlage  könne  keinesfalls  als  eine  Einlösung  des  seiner  Zeit
vom  Reichskanzler  dem  Reichstage  gemachten  Versprechens  gelten.  Der
vorliegende  Antrag  sei  daher  ein  Akt  der  Notwehr.  Abg.  Singer  (Soz.):
Die  einzige  Gefahr,  die  den  Staat  bedrohte,  seien  die  preußischen  Junker.
Man  solle  den  Nachtragskredit  nicht  eher  bewilligen,  als  bis  dieser  Antrag
vom  Bundesrate  angenommen  sei.  Bei  einem  Konflikt  mit  der  Regierung
könne  der  Reichstag  nur  gewinnen.  Minister  v.  Bötticher:  Die  Gefahr
eines  Staatsstreiches  liege  nicht  vor,  wie  Abg.  Singer  behaupte;  weder  der
Reichskanzler  noch  er  trügen  sich  mit  solchen  Gedanken;  Abg.  v.  Levetzow
(kons.)  protestiert  gegen  die  abfällige  Beurteilung  des  preußischen  Landtags.
Abgeordneter  v.  Kardorff  (RP.):  Das  allgemeine  Wahlrecht  könne  nur
bei  einer  gewissen  Beschränkung  des  Vereins=  und  Versammlungsrechts
aufrecht  erhalten  werden.  Abg.  Richter  (frs.  Vp.)  greift  den  Reichskanzler
und  die  Regierung  scharf  an,  die  jeden  Halt  verloren  habe  und  unter  Vormundschaft
  des  Herrn  v.  Stumm  stehe.  Er  schließt:  Wo  ist  heute  ein  einheitlicher,
  zielbewußter  Wille,  der  nicht  von  plötzlichen  Launen  getragen
wird?  Wo  ist  eine  Garnitur  von  Ministern,  die  ihre  Meinung  vertreten;