126 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Mai 22.—26.)
lichen Dank und Meine Anerkennung auszusprechen. Dem Staatssekretär
Nieberding habe Ich Meinen Roten Adler-Orden erster Klasse mit Eichen-
laub verliehen. Ich beauftrage Sie, die Beteiligten hiervon in Kenntnis
zu setzen.
Berlin Schloß, den 20. Mai 1898.
Wilhelm, I. R.
Fürst zu Hohenlohe.
22. Mai. (Westfalen.) Auf der Zeche „Zollern“ bei Dort-
mund bricht Feuer aus, wodurch 45 Bergleute ums Leben kommen.
23. Mai. (Braunschweig.) Das Staatsministerium gibt
folgende Erklärung über die Thronfolgefrage ab:
In einer öffentlichen Versammlung, welche am 20. ds. Mts. im Saalbau
sich mit der Verhandlung der Verhandlung der Landesversammlung über die
braunschweigische Frage beschäftigt hat, sind nach der Tagespresse einige Aeußer-
ungen gefallen, welche unter der Voraussetzung, daß ihr Sinn im wesent-
lichen richtig wiedergegeben worden, zu berichtigen sind. . . . Ein Redner
hat unter Bezugnahme auf die Landtagssitzung vom 18. ds. Mts. seitens
des Vorsitzenden des Staatsministeriums in dessen Rede abgegebene Er-
klärung, „er wisse, das Staatsministerium wisse, daß an maßgebender Stelle
in Preußen die Auffassung obwalte, es habe sich in den thatsächlichen Ver-
hältnissen, welche dem die braunschweigische Thronerledigung betreffenden
Bundesratsbeschlusse vom 2. Juni 1885 zum Grunde gelegen hätten, nichts
geändert“ — die Quelle, aus welcher das Staatsministerium sein Wissen
geschöpft, bemängelt oder doch dem Zweifel, ob das Wissen der richtigen
Quelle entnommen sei, Ausdruck gegeben. Dem gegenüber wird festgestellt,
daß das Staatsministerium oder ein Mitglied desselben, wenn es in solchem
Falle so, wie es hier geschehen ist, unzweideutig und bestimmt von seinem
„Wissen“ spricht, sich stets nur auf eine Mitteilung einer königlich preu-
ßischen, zu solchen Mitteilungen nach der staatlichen Organisation amtlich
berufenen und für deren Richtigkeit verantwortlichen Stelle stützen wird
und kann. Dies trifft auch im vorliegenden Fall zu. Wenn endlich der-
selbe Redner wiederum den Zweifel angeregt hat, ob die in der oben wieder-
gegebenen Erklärung des Vorsitzenden des Staatsministeriums dargelegte,
an maßgebender Stelle in Preußen obwaltende Auffassung sich decke mit
der an höchster Stelle in Preußen obwaltenden Auffassung, so wird es
niemandem, der mit dem preußischen Staatswesen einigermaßen bekannt
ist, auch nur einen Augenblick zweifelhaft sein können, daß als eine an
maßgebender Stelle in Preußen obwaltenden Auffassung nur eine solche,
welche an Höchster Stelle in Preußen besteht, bezeichnet werden kann.
Zu den vorstehenden Berichtigungen, zu welchen das herzogliche Staats-
ministerium in minder wichtiger Sache sich nicht veranlaßt gesehen
haben würde, hat die Erwägung geführt, daß in der hier in Betracht
kommenden Angelegenheit das Interesse des Herzogtums volle Klarstellung
aller wichtigeren Punkte und die Verhinderung jeder Verdunklung derselben
fordert.
26. Mai. (Bayer. Abgeordnetenkammer.) Kriegsminister
von Asch erklärt auf eine Anfrage, daß Bayern entschieden an
seiner Forderung der Beibehaltung des obersten Militärgerichts-
hofes in München festhalte; die Unterhandlungen zwischen Bayern
und Preußen dauern noch fort.