Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierzehnter Jahrgang. 1898. (39)

Das Deuische Reich und seine einzelnen Glieder. (Dezember 6.) 179 
ordnung soll der den gewerblichen Arbeitern bereits gewährte Schutz vor 
Gefahren für Leben, Gesundheit und Sittlichkeit auf die Gehilfen und 
Lehrlinge im Handelsgeschäft ausgedehnt und gleichzeitig Mißständen ge- 
steuert werden, welche sich namentlich in der Konfektionsindustrie gezeigt 
haben. Eine besondere Vorlage schlägt Ihnen vor, die Zulassung von Be- 
auftragten zur Vertretung der Parteien im patentamtlichen Verfahren ge- 
setzlich zu regeln. Der Terrorismus, durch den Arbeitswillige an der Fort- 
setzung oder Annahme von Arbeit gehindert werden, hat einen gemein- 
schädlichen Umfang angenommen. Das den Arbeitern gewährleistete Koa- 
litionsrecht, welches unangetastet bleiben soll, darf nicht dazu gemißbraucht 
werden, das höhere Recht: zu arbeiten und von der Arbeit zu leben, durch 
Einschüchterung oder Drohung zu vergewaltigen. Hier die persönliche 
Freiheit und Selbstbestimmung nachdrücklichst zu schützen, ist nach Meiner 
und Meiner hohen Verbündeten Ueberzeugung die unabweisbare Pflicht der 
Staatsgewalt. Hierzu reichen aber die bestehenden Strafvorschriften nicht 
aus; sie bedürfen deshalb der Erweiterung und Ergänzung. Diesem Zwecke 
entspricht ein Gesetzentwurf zum Schutze des gewerblichen Arbeitverhältnisses, 
welchem Sie, wie Ich zuversichtlich erwarte, Ihre Zustimmung nicht ver- 
sagen werden. Nach Vorschrift des Bankgesetzes ist bis zum Ablaufe des 
nächsten Jahres zu beschließen, ob das Privilegium der Reichsbank von 
neuem verlängert werden soll; Sie dürfen entsprechenden Vorschlägen ent- 
gegensehen, welche gleichzeitig bestimmt sind, dem Reichsbankinstitute die 
Erfüllung seiner finanzpolitischen Aufgaben zu erleichtern, ohne die erprobten 
Grundlagen unserer Bankgesetzgebung zu verlassen. Um den Gefahren zu 
begegnen, die der Verkehr mit ununtersuchtem, zum menschlichen Genusse 
bestimmten Fleische, sei es in- oder ausländischer Herkunft, mit sich bringt, 
wird von den verbündeten Regierungen die allgemeine Einführung der 
Schlachtvieh- und Fleischbeschau erwogen. Ein diesen Gegenstand regelnder 
Gesetzvorschlag wird Sie, wie Ich hoffe, noch in dieser Tagung beschäftigen. 
Der in der vorigen Legislaturperiode nicht verabschiedete Gesetzentwurf über 
einige Aenderungen auf dem Gebiete des Posttaxwesens und der grundsätz- 
lichen Rechte der Post wird in umgearbeiteter und erweiterter Fassung von 
neuem Ihrer Beschlußfassung unterliegen. Aus Billigkeitsrücksichten ist 
darin eine Entschädigung der durch die Erweiterung des Postzwanges un- 
mittelbar Geschädigten vorgesehen; hinzugekommen ist die Neuordnung des 
Postzeitungstarifs. Um den breiten Schichten der Mittelklassen, die kein 
Girokonto bei der Reichsbank halten können, einen billigen und bequemen 
Weg für die Ausgleichung kleinerer Zahlungen zu schaffen, wird beabsichtigt, 
ein Check- und Ausgleichungsverfahren durch Vermittelung der Postanstalten 
einzurichten. Den Bedürfnissen des mächtig fortschreitenden Fernsprechwesens 
soll eine Gesetzesvorlage dienen, die der Telegraphenverwaltung die Be- 
nutzung der öffentlichen Wege mehr als bisher sichert. Die Einnahmen 
des Reiches haben auch im verflossenen Rechnungsjahre und bis zur Gegen- 
wart eine stetig steigende Entwicklung gezeigt. Der Reichshaushaltsplan 
sieht neben dem Aufwande für die Aenderungen der Heeresorganisation 
reichliche Mittel vor für weitere Verbesserungen der Lage zahlreicher Klassen 
von unteren und mittleren Beamten, sowie für die Förderung allgemeiner 
wirtschaftlicher Interessen, insbesondere in den Kolonien. Wenn infolge- 
dessen zur Herstellung des Gleichgewichts in höherem Maße als in den 
letzten Jahren auf Anleihe zurückgegriffen werden muß, so ist doch bei der 
ungewöhnlichen Höhe der einmaligen Ausgaben zu erwarten, daß solche in 
auch nur annähernd so hohen Beträgen nicht wiederkehren werden und daß 
mithin die Notwendigkeit einer stärkeren Anspannung des Kredits nur vor- 
übergehend sein wird. Mit Rücksicht auf den bevorstehenden Ablauf des 
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