Die Oeserreithisqh· Angarische Menarthie. (Juli 14. 25.) 223
Regelung der Sprachenfrage, giltig für Böhmen und Mähren, zum Zwecke
der Aufhebung der Sprachenverordnungen“ nicht geeignet erscheinen, als
Grundlage von Besprechungen mit der Regierung zu dienen. (13. Juli.) —
Auch die Vertreter des verfassungstreuen Großgrundbesitzes sind der An-
sicht, daß die Aufhebung der Sprachenverordnungen die unerläßliche Vor-
bedingung für die Herstellung geordneter parlamentarischer und staatlicher
Verhältnisse bildet. Sie erklären es für unbedingt geboten, daß die vom
Ministerpräsidenten vorgelegten Grundzüge einer wesentlichen Durcharbeitung
unterzogen werden müßten, da sie in ihrer jetzigen Gestalt nicht geeignet
seien, einem entsprechenden Gesetzentwurfe zur Grundlage zu dienen.
14. Juli. (Pest.) In den Beratungen über den autonomen
Zolltarif erklärt der Handelsminister Baron Daniels:
Die Regierung halte es für geboten, den Interessen des Landes, die
Zoll= und Handelsgemeinschaft mit Oesterreich in der Weise aufrecht zu
erhalten, daß die wirtschaftlichen Interessen des Landes ihre volle Würdig-
ung finden. Um diesen Standpunkt zur Geltung zu bringen, werde die
Regierung in Zukunft alles Nötige verfügen. Sollte dieses Bündnis nicht
zu stande kommen, wie das Landesinteresse es erfordere, so würden die
Vorbedingungen dafür geschaffen werden, daß das Selbstverfügungsrecht des
Landes geltend gemacht werden könne. Der Minister erklärte ferner, daß
die vorgelegten Zahlen vollkommen zuverlässig und ausreichend seien, um
für weitere Verfügungen zur Grundlage zu dienen. Ferner betonte er,
daß der vorliegende Zolltarif ein Werk von Fachmännern sei. Die Re-
gierung habe diesem Werk gegenüber noch keine Stellung genommen. Sie
wünschte freie Meinungsäußerung der Engquete gegenüber. Diese wäre
erschwert gewesen, wenn die Regierung in der Zollfrage schon Stellung
genommen hätte. Dem Entwurfe lägen übrigens nur Maximaltarife zu
Grunde, die in Wirklichkeit gewöhnlich nicht eingeführt würden. Die Auf-
fassung, der Tarif sei gegen Oesterreich gerichtet, sei unzutreffend. Der
Tarif bilde nur die Grundlage für die Einleitung der Verhandlungen. Wenn
auch das gemeinsame Zollgebiet aufhören werde, so müsse man doch mit
Oesterreich einen Vertrag schließen, der auf Gegenseitigkeit beruhe.
25. Juli. (Cisleithanien.) Der Reichsrat wird durch ein
kaiserliches Handschreiben geschlossen.
25. Juli. (Cisleithanien.) Das „Reichsgesetzblatt“ publi-
ziert die Errichtung eines arbeitsstatistischen Amtes im Handels-
ministerium.
Das Amt hat den Zweck, für die wirtschaftliche und soziale Gesetz-
gebung und Verwaltung arbeitsstatistische Zahlen systematisch zu erheben
und zu verarbeiten, sowie zu veröffentlichen. Diese Zahlen werden sich auf
die Lage der arbeitenden Klassen, insbesondere in der Industrie und im
Gewerbe, im Bergbau und im land= und forstwirtschaftlichen Betriebe, im
Handel und Verkehrswesen, ferner auf die Wirksamkeit der Einrichtungen
und Gesetze zur Förderung der Wohlfahrt der arbeitenden Klassen, sowie
auf den Umfang und Zustand der Produktion in den bezeichneten Zweigen
beziehen haben. Zur Unterstützung des Amtes wird ein ständiger
rbeiterbeirat gebildet, der aus dem Vorstande des arbeitsstatistischen Amtes,
aus dessen Stellvertreter, aus je einem Vertreter des Ministeriums des
Innern, der Finanzen und des Ackerbaues, sowie des Eisenbahn= und des
Handelsministeriums, aus dem Präfidenten der statistischen Zentralkommission
und aus 24 vom Handelsminister ernannten Mitgliedern besteht. Die