Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierzehnter Jahrgang. 1898. (39)

Die Oeserreithisqh· Angarische Menarthie. (Juli 14. 25.) 223 
Regelung der Sprachenfrage, giltig für Böhmen und Mähren, zum Zwecke 
der Aufhebung der Sprachenverordnungen“ nicht geeignet erscheinen, als 
Grundlage von Besprechungen mit der Regierung zu dienen. (13. Juli.) — 
Auch die Vertreter des verfassungstreuen Großgrundbesitzes sind der An- 
sicht, daß die Aufhebung der Sprachenverordnungen die unerläßliche Vor- 
bedingung für die Herstellung geordneter parlamentarischer und staatlicher 
Verhältnisse bildet. Sie erklären es für unbedingt geboten, daß die vom 
Ministerpräsidenten vorgelegten Grundzüge einer wesentlichen Durcharbeitung 
unterzogen werden müßten, da sie in ihrer jetzigen Gestalt nicht geeignet 
seien, einem entsprechenden Gesetzentwurfe zur Grundlage zu dienen. 
14. Juli. (Pest.) In den Beratungen über den autonomen 
Zolltarif erklärt der Handelsminister Baron Daniels: 
Die Regierung halte es für geboten, den Interessen des Landes, die 
Zoll= und Handelsgemeinschaft mit Oesterreich in der Weise aufrecht zu 
erhalten, daß die wirtschaftlichen Interessen des Landes ihre volle Würdig- 
ung finden. Um diesen Standpunkt zur Geltung zu bringen, werde die 
Regierung in Zukunft alles Nötige verfügen. Sollte dieses Bündnis nicht 
zu stande kommen, wie das Landesinteresse es erfordere, so würden die 
Vorbedingungen dafür geschaffen werden, daß das Selbstverfügungsrecht des 
Landes geltend gemacht werden könne. Der Minister erklärte ferner, daß 
die vorgelegten Zahlen vollkommen zuverlässig und ausreichend seien, um 
für weitere Verfügungen zur Grundlage zu dienen. Ferner betonte er, 
daß der vorliegende Zolltarif ein Werk von Fachmännern sei. Die Re- 
gierung habe diesem Werk gegenüber noch keine Stellung genommen. Sie 
wünschte freie Meinungsäußerung der Engquete gegenüber. Diese wäre 
erschwert gewesen, wenn die Regierung in der Zollfrage schon Stellung 
genommen hätte. Dem Entwurfe lägen übrigens nur Maximaltarife zu 
Grunde, die in Wirklichkeit gewöhnlich nicht eingeführt würden. Die Auf- 
fassung, der Tarif sei gegen Oesterreich gerichtet, sei unzutreffend. Der 
Tarif bilde nur die Grundlage für die Einleitung der Verhandlungen. Wenn 
auch das gemeinsame Zollgebiet aufhören werde, so müsse man doch mit 
Oesterreich einen Vertrag schließen, der auf Gegenseitigkeit beruhe. 
25. Juli. (Cisleithanien.) Der Reichsrat wird durch ein 
kaiserliches Handschreiben geschlossen. 
25. Juli. (Cisleithanien.) Das „Reichsgesetzblatt“ publi- 
ziert die Errichtung eines arbeitsstatistischen Amtes im Handels- 
ministerium. 
Das Amt hat den Zweck, für die wirtschaftliche und soziale Gesetz- 
gebung und Verwaltung arbeitsstatistische Zahlen systematisch zu erheben 
und zu verarbeiten, sowie zu veröffentlichen. Diese Zahlen werden sich auf 
die Lage der arbeitenden Klassen, insbesondere in der Industrie und im 
Gewerbe, im Bergbau und im land= und forstwirtschaftlichen Betriebe, im 
Handel und Verkehrswesen, ferner auf die Wirksamkeit der Einrichtungen 
und Gesetze zur Förderung der Wohlfahrt der arbeitenden Klassen, sowie 
auf den Umfang und Zustand der Produktion in den bezeichneten Zweigen 
beziehen haben. Zur Unterstützung des Amtes wird ein ständiger 
rbeiterbeirat gebildet, der aus dem Vorstande des arbeitsstatistischen Amtes, 
aus dessen Stellvertreter, aus je einem Vertreter des Ministeriums des 
Innern, der Finanzen und des Ackerbaues, sowie des Eisenbahn= und des 
Handelsministeriums, aus dem Präfidenten der statistischen Zentralkommission 
und aus 24 vom Handelsminister ernannten Mitgliedern besteht. Die
	        
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