Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierzehnter Jahrgang. 1898. (39)

314 Schweden und Norwezen. (Januar 18.—März 7.) 
XIII. 
Schweden und Norwegen. 
18. Januar. (Stockholm.) Eröffnung des Reichstags. — 
Das Budget beträgt 124 Millionen Kronen, darunter 6½ Mill. 
zum Bau neuer Kriegsschiffe. 
29. Januar. (Stockholm.) Schluß der Beratungen des 
schwedisch--norwegischen Unions-Komitees. Der König hält folgende 
Ansprache: 
Der oder diejenigen — auf welcher Seite sie immer zu finden sein 
mögen — welche nach dem Urteil Unparteiischer die Schuld dafür tragen, 
daß die Einigung nicht erreicht worden ist, haben sich Meiner Meinung 
nach mit einer schweren geschichtlichen Verantwortung belastet. Möge der 
Allmächtige seine Hand über die Zukunft Meiner geliebten Bölker halten! 
Möge er auch im zwanzigsten Säkulum die Vereinigung, welche im neun- 
zehnten Jahrhundert den Brüderreichen Sicherheit und ihren Einwohnern 
Glück schenkte, erhalten! 
11. Februar. (Christiania.) Eröffnung des Storthing. 
16. Februar. (Stockholm.) Der Reichstag genehmigt die 
Erhöhung der Apanage des Kronprinzen um 50000 Kronen. Der 
Finanzminister motiviert die Erhöhung mit der Ablehnung im 
norwegischen Storthing. 
18. Februar. (Christiania.) Das Ministerium wird 
folgendermaßen neu gebildet: Steen Präsidium, Quam Justiz, 
Wexelsen Kultus, Holst Verteidigung, Lövland öffentliche Arbeiten, 
Sunde Finanzen, Thielesen Inneres, Blehr Staatsminister in Stock- 
holm, Nysom und Löchen Staatsräte in Stockholm. 
7. März. Der Bericht des schwedisch-norwegischen Unions- 
Komitees wird dem schwedischen Reichstage und dem norwegischen 
Storthing vorgelegt: 
Die schwedische Majorität beantragt: Ernennung eines gemein- 
schaftlichen Ministers des Aeußern, entweder Schweden oder Norwegers, 
wohnhaft in Stockholm; derselbe darf weder Mitglied des Reichstages noch 
des Storthing sein; ferner Errichtung eines Staatsrats der äußeren An- 
gelegenheiten, bestehend aus wenigstens zwei schwedischen und zwei nor- 
wegischen Staatsräten; Bildung eines Konstitutionsausschusses des schwe- 
dischen Reichstages und eines vom Storthing gewählten Ausschusses, welche 
berechtigt sein sollen, die Staatsrats-Protokolle zu prüfen. Der Minister 
des Aeußern kann vor einem gemeinschaftlichen Reichsgericht angeklagt 
werden. Das Reichsgericht besteht aus den sechs obersten Mitgliedern der 
höchsten Gerichte beider Länder, zwölf Abgeordneten zum Reichstag und 
zwölf Abgeordneten zum Storthing. Die gemeinsame Diplomatie und das 
gemeinsame Konsulatswesen sollen bestehen bleiben. Die norwegische 
Majorität beantragt: Jedes Reich solle an den Ausgaben im Etat des